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Experten-Ratgeber
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Wirft der Versicherer dem Versicherungsnehmer eine Anzeigepflichtverletzung vor, so ist er innerhalb von 5 Jahren ab Vertragsschluss berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten (§ 21 Abs. 3 S.1 VVG). Sie trägt dem Interesse des Versicherungsnehmers Rechnung, in einem angemessenen Zeitraum Sicherheit darüber zu erlangen, dass der Vertrag mit dem vereinbarten Inhalt Bestand hat. Eine Rückabwicklung bzw. rückwirkende Anpassung des Vertrags nach vielen Jahren kann zu unzumutbaren Belastungen des Versicherungsnehmers führen, denen keine hinreichenden schutzwürdigen Interessen des Versicherers gegenüberstehen. Problematisch ist oftmals, dass die 5-Jahresfrist nicht für ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Hamburg, München, Stuttgart, Frankfurt www.grprainer.com informieren: Mit seinem aktuellen Urteil erklärt der BGH einige gebräuchliche Vertragsklauseln nun für unwirksam und stärkt dadurch die Rechte von Verbrauchern bei der vorzeitigen Kündigung der Verträge. Bislang verrechneten die Versicherer im Falle einer Kündigung vor Ablauf der vereinbarten Laufzeit häufig zum Beispiel noch Abschlusskosten mit den bis dato eingezahlten Versicherungsbeiträgen, sodass die Versicherten nur noch einen kleinen Betrag zurück erhielten. Diese Klauseln in den Verträgen führten bislang dazu, dass ... weiter lesen
Der BGH hat sich in jüngster Vergangenheit mehrfach mit der Ausübung des Widerspruchs, des Widerrufs und des Rücktritts bei Lebens- und Rentenversicherungsverträgen auseinanderzusetzen. Nach einer Grundsatzentscheidung des EuGH hat der BGH klargestellt, dass im Falle einer fehlerhaften Belehrung über das Widerspruchsrecht, das Widerrufsrecht bzw. das Rücktrittsrecht (diese Rechte bestehen abhängig von der jeweiligen Vertragsausgestaltung alternativ) eine zeitliche Beschränkung dieser Rechte nicht zulässig ist und diese daher unbefristet ausgeübt werden können. Nun hat der BGH in einer aktuellen Entscheidung vom 08.04.2015 – IV ZR 103/15 – klargestellt, dass der ... weiter lesen
Seit einigen Jahren werden Versicherungsnehmern nicht selten zusätzlich zu den Vertragsunterlagen zu dem Versicherungsvertrag sog. Kostenausgleichsvereinbarungen vorgelegt und mit diesen abgeschlossen. In diesen Vereinbarungen verpflichtet sich der Versicherungsnehmer zum Ausgleich der Einrichtungs- und Abschlusskosten, also v.a. der Kosten, die für Provisionen für Versicherungsvermittler aufzuwenden sind. Dieses Procedere ist an sich rechtlich nicht zu beanstanden. Problematisch wird es jedoch, wenn diese von dem eigentlichen Versicherungsvertrag rechtlich unabhängigen Kostenausgleichsvereinbarungen vorsehen, dass sie nicht kündbar sind. Der BGH hat zuletzt in seinem Beschluss vom 18.06.2014 – ... weiter lesen
Nachdem der BGH mit Entscheidung vom 07.05.2014 – IV ZR 76/11 – festgestellt hat, dass Versicherungsnehmer, welche in Form des sog. Policenmodells Lebens- und Rentenversicherungsverträge eingegangen sind, im Falle einer nicht ordnungsgemäßen Widerspruchsbelehrung bzw. einer nicht erfolgten Zusendung der Allgemeinen Versicherungsbedingungen oder der Verbraucherinformation den Versicherungsvertrag durch Widerspruch beseitigen und ihre Versicherungsprämien zurückverlangen können, hat der BGH nunmehr mit seiner Entscheidung vom 16.07.2014 – IV ZR 73/13 – zur Vereinbarkeit des Policenmodells mit Europäischem Gemeinschaftsrecht Stellung genommen. Der BGH gelangt in seiner ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart, Hannover, Bremen, Nürnberg und Essen www.grprainer.com führen aus: Bereits mit seinem Urteil vom 18.08.2011 (AZ: 2 U 138/10) hat das Oberlandesgericht (OLG) Stuttgart entschieden, dass mehrere gängige Klauseln in Versicherungsverträgen, die bis Ende 2007 verwendet wurden, unwirksam sind. Die dagegen eingelegte Nichtzulassungsbeschwerde des betroffenen Versicherers soll dieser nun zurückgezogen haben, sodass das Urteil nun rechtskräftig geworden sein dürfte. Unwirksam seien vor allem Klauseln zu Kündigung, Beitragsfreistellung und zum Stornoabzug. Gerade diese ... weiter lesen
Der u.a. für das Versicherungsrecht zuständige IV. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat entschieden, daß zwei einer Auslandsreise-Krankenversicherung zugrunde liegende Klauseln unwirksam sind. Das beklagte Versicherungsunternehmen verwendet beim Abschluß solcher Versicherungsverträge Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB), die folgende Klauseln enthalten: "§ 1 ... (2) Der Versicherer bietet Versicherungsschutz für Krankheiten, Unfälle und andere im Vertrag genannte Ereignisse. Bei einem im Ausland unvorhergesehen eintretenden Versicherungsfall ersetzt er dort entstehende Aufwendungen für Heilbehandlung und erbringt sonst vereinbarte Leistungen. ... (5) Als Ausland im Sinne von Absatz (2) gilt nicht das ... weiter lesen
Kein Anspruch gegen die Reisegepäckversicherung bei grob fahrlässigem Verschweigen eines vorausgegangenen Versicherungsfalles Als die Klägerin Anfang September 2003 von einem 14-tägigen Urlaub in Mallorca zurückkam, erlebte sie an der Gepäckausgabe des Flughafens Düsseldorf eine böse Überraschung: Einer ihrer Koffer kam nicht mit zurück und ließ sich auch später nicht mehr auffinden. Daher nahm die Klägerin (die später beklagte) Reisegepäckversicherung in Anspruch. Die Klägerin machte eine Rechnung über 2.163,00 € auf; soviel sei – mit Kaufbelegen glaubhaft gemacht – der Inhalt des Koffers Wert gewesen. Die Versicherung zahlte jedoch nicht und wies darauf hin, dass die Klägerin in ihrer Schadensmeldung verschwiegen habe, dass ein ... weiter lesen
"Wie weit geht die Auskunftspflicht des Rentenversicherers?" LG München I , Urteil vom 25.08.2004, Az.: 26 O 1034/04 (-Urteil ist nicht rechtskräftig-) Ein Hamburger Kapitän bezieht Rente aus einem Versicherungsvertrag, den der frühere Arbeitgeber, eine Reederei, 1999 für ihn abgeschlossen hatte. Die Rente setzt sich zusammen aus einer garantierten Grundrente von rund 3.000,- € und einer sog. fallenden Gewinnrente. Diese nicht garantierte Rente ist abhängig von den erwirtschafteten Überschüssen des Versicherungsunterneh-mens. Sie betrug zu Beginn der Rentenzahlungen am 01.01.2002 rund 2.000,- €. Ab Januar 2003 verringerte sie sich jedoch um fast 800,- € auf rund 1.200,- €. Die beklagte Versicherung erklärte ... weiter lesen
Mit Urteil vom 24.10.2014 entschied das Oberlandesgericht (OLG) Karlsruhe, dass eine Versicherung auch leisten muss, wenn der Versicherungsgrund erst nach Fristablauf festgestellt wird, der Versicherte aber darauf vertrauen durfte, die Versicherung werde die Feststellung rechtzeitig einleiten (AZ.: 9 U 3/13). NOETHE LEGAL Rechtsanwälte , Bonn , Düsseldorf , Frankfurt , Köln und Koblenz führt aus: Vorliegend ging es um die schriftliche Feststellung der Invalidität, welche vom Arzt erst nach Ablauf der vorgesehenen Frist von 15 Monaten festgestellt wurde. Das OLG meint, der Versicherungsnehmer durfte hier darauf vertrauen, dass die Versicherung die rechtzeitige ... weiter lesen
Zur Frage, ob der Vollkaskoversicherer von der Leistung frei wird, wenn der Versicherungsnehmer einen Vorschaden am Kraftfahrzeug verschweigt Kurzfassung Nimmt ein Versicherungsnehmer seine Vollkaskoversicherung in Anspruch, hat er Vorschäden am PKW anzugeben. Andernfalls erhält er unter Umständen keine Versicherungsleistung. Dies gilt auch dann, wenn die Versicherung den früheren Schadensfall selbst reguliert hat. Das zeigt ein jetzt vom Landgericht Coburg entschiedener Fall. Die Klage eines Fahrzeughalters wurde abgewiesen, weil der Versicherungsnehmer absichtlich die Frage nach Vorschäden verneinte. Denn der Versicherer müsse sich auf richtige und lückenlose Angaben über den Versicherungsfall verlassen können. ... weiter lesen
Zur Frage, in welchem Umfang die Kfz-Haftpflichtversicherung beim alkoholisierten Fahrer Regress nehmen kann Kurzfassung Wer alkoholisiert ein Kfz steuert, setzt nicht nur Leib und Leben anderer aufs Spiel, sondern auch seine Euro-Bestände erheblichen Gefahren aus. Schon bei Promillewerten deutlich unter 1,0 kann ein Verkehrsunfall – selbst ohne Personenschaden – für den Fahrer sehr teuer werden: Neben Geldstrafe/-buße und Führerscheinkosten droht der Regress der Haftpflichtversicherung bis zu 5.000,- €. Das zeigt ein von Amts- und Landgericht Coburg unlängst behandelter Fall. Eine Autofahrerin war mit 0,88 %o Alkohol im Blut unterwegs, wurde in einen Verkehrsunfall verwickelt – und jetzt verurteilt, ihrer ... weiter lesen