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GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Hamburg, München, Stuttgart, Frankfurt www.grprainer.com informieren: Mit seinem aktuellen Urteil vom 25. Juli 2012 (Az: IV ZR 201/10) erklärt der Bundesgerichtshof einige gebräuchliche Vertragsklauseln für unwirksam. Bislang verrechneten die Versicherer im Falle einer Kündigung vor Ablauf der vereinbarten Laufzeit oftmals zum Beispiel noch Abschlusskosten mit den bis dato eingezahlten Versicherungsbeiträgen, sodass der Versicherte nur noch einen kleinen Betrag zurück erhielt. Diese Klauseln in den Verträgen führten bislang dazu, dass die Versicherungskunden hohe finanzielle Einbußen trafen, ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Hamburg, München, Stuttgart, Frankfurt www.grprainer.com führen aus: Gegenstand zahlreicher neuer Urteile des BGH waren in letzter Zeit Fragen der Wirksamkeit von Kostenvereinbarungen in Lebensversicherungsverträgen. Dabei hat der BGH in vielen Fällen die Unwirksamkeit solcher Kostenvereinbarungen in Lebensversicherungsverträgen gerügt. Mit seinem jüngsten Urteil (Az.: IV ZR 202/10) hat der BGH seine bisherige Rechtsprechung fortgeführt und eine klare Stellung hinsichtlich der Abrechnungsmethoden von Lebensversicherern eingenommen. Durch das Urteil des BGH sollen die Rechte der Versicherungsnehmer bei ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Hamburg, München, Stuttgart, Frankfurt www.grprainer.com informieren: Mit seinem Urteil vom 25. Juli 2012 (Az: IV ZR 201/10) hat der Bundesgerichtshof (BGH) entsprechende Klauseln in vielen Versicherungsverträgen und Rentenversicherungsverträgen für unwirksam erklärt und so die Rechte von Verbrauchern bei einer vorzeitigen Kündigung von Lebensversicherungen weiter gestärkt. In vielen Fällen verrechneten die Versicherungen im Falle der vorzeitigen Kündigung noch Abschlusskosten mit den bis zu diesem Zeitpunkt eingezahlten Versicherungsbeiträgen. Den Versicherten wurden aufgrund dieser Verrechnung ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart, Hannover, Bremen, Nürnberg und Essen www.grprainer.com führen aus: Bereits mit seinem Urteil vom 18.08.2011 (AZ: 2 U 138/10) hat das Oberlandesgericht (OLG) Stuttgart entschieden, dass mehrere gängige Klauseln in Versicherungsverträgen, die bis Ende 2007 verwendet wurden, unwirksam sind. Die dagegen eingelegte Nichtzulassungsbeschwerde des betroffenen Versicherers soll dieser nun zurückgezogen haben, sodass das Urteil nun rechtskräftig geworden sein dürfte. Unwirksam seien vor allem Klauseln zu Kündigung, Beitragsfreistellung und zum Stornoabzug. Gerade diese ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Hamburg, München, Stuttgart, Frankfurt www.grprainer.com informieren: Der BGH hat die Unwirksamkeit einiger Klauseln zur Kostenberechnung von Lebensversicherungen gerügt. Das jüngste Urteil des BGH (Az.: IV ZR 202/10) kann als Fortführung seiner bisherigen Rechtsprechung gewertet werden. Dies könnte ein Indiz dafür sein, dass der BGH nun eine klare Stellung hinsichtlich der Abrechnungsmethoden der Lebensversicherer eingenommen hat. Zudem sollen anscheinend auch Klauseln bezüglich der Kostenverteilung in vielen Versicherungsverträgen und Rentenversicherungsverträgen für unwirksam befunden worden ... weiter lesen
Ein paar Bierchen zu viel Kurzfassung Zurückhaltung beim Alkoholgenuss muss oberste Pflicht eines jeden Kneipenbesuchers sein. Jedenfalls dann, wenn er mit dem Auto unterwegs ist. Sonst können die Folgen einer Trunkenheitsfahrt fatal sein: Strafrechtliche Verurteilung, Führerscheinentzug und in der Regel Verlust des Kaskoschutzes. Zumindest letzteres erfuhr jetzt ein "Alkoholgenießer" vom Landgericht Coburg. Es wies seine Klage gegen den Kaskoversicherer auf Ersatz seiner Reparaturkosten von rund 24.500 € ab. Wer unter erheblichem Alkoholeinfluss einen Unfall verursache, handle grob fahrlässig. In einem solchen Fall dürfe er keine Hilfe von der Versicherung bei der Regulierung seines eigenen Schadens erwarten. ... weiter lesen
Nach § 61 des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) ist der Versicherer von der Verpflichtung zur Leistung frei, wenn der Versicherungsnehmer den Versicherungsfall durch grobe Fahrlässigkeit herbeigeführt hat. Danach erhält er in der Vollkaskoversicherung den Schaden an seinem Fahrzeug nicht ersetzt, wenn er das Rotlicht einer Ampel nicht beachtet hat und sein Verhalten als grob fahrlässig zu bewerten ist. Unter welchen Umständen ein Rotlichtverstoß als grob fahrlässig anzusehen ist, wird von den Gerichten sehr unterschiedlich beurteilt. Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hat in folgendem Fall grobe Fahrlässigkeit verneint (Urteil vom 11. Mai 2001, veröffentlicht in r+s 2001, 313): Der Versicherungsnehmer hatte vor einer ... weiter lesen
Zur Frage, wann ein Versicherungsnehmer für die Falschangaben eines Dritten gegenüber dem (Teil-) Kaskoversicherer bei einer Schadensregulierung haftet Kurzfassung Auf unrichtige Angaben im Versicherungsfall folgt die Strafe grundsätzlich prompt auf dem Fuß: Kein Geld von der Versicherung. Dies gilt unter Umständen auch dann, wenn nicht der Versicherte, sondern eine Person seines Vertrauens ihm und dem (Kasko-)Versicherer für die Schadensregulierung wichtige Fakten ( hier Vorschäden ) verschweigt. Diese bittere Erfahrung machte unlängst eine von einem Familienmitglied ge- und enttäuschte Versicherungsnehmerin. Das Landgericht Coburg und das Oberlandesgericht Bamberg wiesen ihre Klage gegen die Kaskoversicherung auf ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Hamburg, München, Stuttgart, Frankfurt www.grprainer.com informieren: Mit seinem aktuellen Urteil erklärt der BGH einige gebräuchliche Vertragsklauseln nun für unwirksam und stärkt dadurch die Rechte von Verbrauchern bei der vorzeitigen Kündigung der Verträge. Bislang verrechneten die Versicherer im Falle einer Kündigung vor Ablauf der vereinbarten Laufzeit häufig zum Beispiel noch Abschlusskosten mit den bis dato eingezahlten Versicherungsbeiträgen, sodass die Versicherten nur noch einen kleinen Betrag zurück erhielten. Diese Klauseln in den Verträgen führten bislang dazu, dass ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Bremen, Düsseldorf, Essen, Frankfurt, Hamburg, Hannover, München, Nürnberg und Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Seit dem Jahre 2002 sind auch in Deutschland Lebensversicherungsfonds als Beteiligungsmodell in der Branche vertreten. Normalerweise handelt es sich um Kapital- und Risikolebensversicherungen. Hauptsächlich werden bereits vorhandene oder besser gesagt "gebrauchte" Lebensversicherungspolice erworben oder gehandelt. Wenn ein Versicherungsnehmer sich dazu entscheidet, aus persönlichen oder wirtschaftlichen Gründen seine Lebensversicherung zu verkaufen, ist dies meist nur mit erheblichen Einbußen möglich. ... weiter lesen
Nach § 648a Abs. 1 BGB kann der Bauunternehmer vom Auftraggeber Sicherheit für die von ihm zu erbringenden Vorleistungen einschließlich dazugehöriger Nebenforderungen in der Weise verlangen, daß er dem Besteller zur Leistung der Sicherheit eine angemessene Frist mit der Erklärung bestimmt, daß er nach dem Ablauf der Frist die Leistung verweigert. Nach fruchtlosem Ablauf der Frist darf der Unternehmer die Leistung einstellen. Außerdem hat er die Möglichkeit, dem Auftraggeber unter Androhung der Kündigung eine Nachfrist zur Stellung der Sicherheit zu setzen. Nach fruchtlosem Ablauf der Frist gilt der Vertrag als aufgehoben, §§ 643, 645 BGB. Der Unternehmer hat dann Anspruch auf die Vergütung für die erbrachten Leistungen und Ersatz der ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Hamburg, München, Stuttgart, Frankfurt www.grprainer.com informieren: Mit dem Urteil vom 17.10.2012 (Az.: IV ZR 202/10) führt der BGH seine bisherige Rechtsprechung fort. Nach Ansicht des BGH seien einige Klauseln zur Berechnung der Kosten von Lebensversicherungen unwirksam. Es scheint, als habe der BGH nun eine klare Stellung im Hinblick auf die Abrechnungsmethoden der Lebensversicherer eingenommen. Das Gericht hat vermeldet, dass das Urteil des BGH vom 25.07.2012 wohl bestätigt wurde. Weitere Klauseln bezüglich der Kostenverteilung in vielen Versicherungsverträgen und Rentenversicherungsverträgen sollen anscheinend ... weiter lesen