Rechtsanwälte und Kanzleien
Rechtsanwalt in Dülmen - Versicherungsrecht
Rechtsanwälte für Versicherungsrecht im Umkreis von 50 km
- Anwalt Versicherungsrecht Coesfeld
- Anwalt Versicherungsrecht Marl
- Anwalt Versicherungsrecht Bocholt
- Anwalt Versicherungsrecht Bochum
- Anwalt Versicherungsrecht Castrop-Rauxel
- Anwalt Versicherungsrecht Dinslaken
- Anwalt Versicherungsrecht Dortmund
- Anwalt Versicherungsrecht Gelsenkirchen
- Anwalt Versicherungsrecht Gladbeck
- Anwalt Versicherungsrecht Hamm
Experten-Ratgeber
Sie suchen eine Antwort für Ihr Problem? Vielleicht helfen Ihnen schon unsere Ratgeber dabei weiter.
Karlsruhe (jur). Haben Versicherungskunden ihre bis Ende 2007 abgeschlossene Lebensversicherung vorzeitig gekündigt, müssen sie mit deutlichen Abschlägen bei der Rückzahlung von gezahlten Versicherungsbeiträgen rechnen. Die Kunden können oft nur knapp die Hälfte ihrer eingezahlten Beiträge zurückverlangen, urteilte am Mittwoch, 11. September 2013, der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe (Az.: IV ZR 17/13 und IV ZR 114/13). Nach einem BGH-Urteil vom 25. Juli 2012 hatten noch Millionen Versicherungskunden auf einen höheren Nachschlag bei gekündigten Lebensversicherungsverträgen gehofft (Az.: IV ZR 201/10; JurAgentur-Meldung vom selben Tag). Konkret streiten sich die ... weiter lesen
Kassel (jur). Die langsame Entscheidung einer Krankenkasse über einen Widerspruch verhilft Versicherten nicht zu einer fiktiven Genehmigung eines Leistungsantrags. Das hat am 24. April 2018 das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel im Streit um die Liposuktion mit entschieden (Az.: B 1 KR 10/17 R). Unter Hinweis auf das Qualitätsgebot hatte das BSG die sogenannte Experimentierklausel für Krankenhäuser stark begrenzt und entschieden, dass die Krankenkassen auch eine stationäre Fettabsaugung, die sogenannte Liposuktion nicht bezahlen müssen (Az.: B 1 KR 10/17 R und B 1 KR 13/16 R; JurAgentur-Meldung vom 24. April 2018). Ohne Erfolg hatte in einem Fall die Klägerin auch argumentiert, die ... weiter lesen
Zur Leistungsfreiheit des Kaskoversicherers, wenn der Versicherungsnehmer eine rote Ampel missachtet und hierdurch einen Unfall verursacht Kurzfassung Ein Rotlichtverstoß mit anschließendem Verkehrsunfall kann teuer werden: Es drohen nicht nur ein saftiges Bußgeld von 125 €, ein einmonatiges Fahrverbot und 4 Punkte in Flensburg. Unter Umständen verliert der Pkw-Fahrer auch seinen Kaskoschutz und bleibt auf seinem eigenen Schaden sitzen. So entschied jetzt das Landgericht Coburg. Es wies die Klage eines trotz roter Ampel in die Kreuzung gefahrenen und dort einen Unfall verursachenden Automobilisten ab. Er wollte von seiner Kaskoversicherung den an seinem Wagen entstandenen Schaden von rund 13.000 € ersetzt haben. Der ... weiter lesen
Ein paar Bierchen zu viel Kurzfassung Zurückhaltung beim Alkoholgenuss muss oberste Pflicht eines jeden Kneipenbesuchers sein. Jedenfalls dann, wenn er mit dem Auto unterwegs ist. Sonst können die Folgen einer Trunkenheitsfahrt fatal sein: Strafrechtliche Verurteilung, Führerscheinentzug und in der Regel Verlust des Kaskoschutzes. Zumindest letzteres erfuhr jetzt ein "Alkoholgenießer" vom Landgericht Coburg. Es wies seine Klage gegen den Kaskoversicherer auf Ersatz seiner Reparaturkosten von rund 24.500 € ab. Wer unter erheblichem Alkoholeinfluss einen Unfall verursache, handle grob fahrlässig. In einem solchen Fall dürfe er keine Hilfe von der Versicherung bei der Regulierung seines eigenen Schadens erwarten. ... weiter lesen
Erneuter Kinderwunsch – Auf Kosten der Krankenversicherung? LG München I, Urteil vom 19.08.2004, Az.: 12 O 9128/04 Beim Kläger liegt eine hochgradige Fertilitätsstörung vor, die Ehesterilität verursacht und nur mittels einer Sterilitätsbehandlung in Form einer kombinierten IVF- und ICSI-Behandlung behoben werden kann. In der Vergangenheit hatte die private Krankenversicherung des Klägers die Kosten für zwei Behandlungszyklen übernommen. Der zweite Zyklus hatte zur Geburt eines gesunden Kindes im Jahr 2001 geführt. Der Kläger und seine Ehefrau wünschen sich ein zweites Kind. Der Kläger verlangt daher von der beklagten Versicherung die Kostenübernahme für vier weitere Behandlungszyklen. Die Versicherung wendet ein, ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Hamburg, München, Stuttgart, Frankfurt www.grprainer.com informieren: Durch das aktuelle Urteil vom 17.10.2012 (Az.: IV ZR 202/10) hat der Bundesgerichtshof seine jüngste Rechtsprechung bestätigt und einige Klauseln zur Berechnung der Kosten von Lebensversicherungen für unwirksam erklärt. Mit diesem Urteil hat der Bundesgerichtshof anscheinend nun klar Stellung zu den Abrechnungsmethoden der Lebensversicherer bezogen. Wie das Gericht vermeldet, soll das BGH - Urteil vom 25.07.2012 bestätigt worden sein. Weitere Klauseln bezüglich der Kostenverteilung in vielen Versicherungsverträgen und ... weiter lesen
Seit einigen Jahren werden Versicherungsnehmern nicht selten zusätzlich zu den Vertragsunterlagen zu dem Versicherungsvertrag sog. Kostenausgleichsvereinbarungen vorgelegt und mit diesen abgeschlossen. In diesen Vereinbarungen verpflichtet sich der Versicherungsnehmer zum Ausgleich der Einrichtungs- und Abschlusskosten, also v.a. der Kosten, die für Provisionen für Versicherungsvermittler aufzuwenden sind. Dieses Procedere ist an sich rechtlich nicht zu beanstanden. Problematisch wird es jedoch, wenn diese von dem eigentlichen Versicherungsvertrag rechtlich unabhängigen Kostenausgleichsvereinbarungen vorsehen, dass sie nicht kündbar sind. Der BGH hat zuletzt in seinem Beschluss vom 18.06.2014 – ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Hamburg, München, Stuttgart, Frankfurt www.grprainer.com informieren: Die Versicherer verrechneten zum Beispiel im Falle einer Kündigung noch Abschlusskosten mit den bis dato eingezahlten Versicherungsbeiträgen. Die Versicherten erhielten in diesem Fall vor Ablauf der vereinbarten Laufzeit bislang häufig nur noch einen kleinen Betrag zurück. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat mit seinem Urteil vom 25. Juli 2012 (Az: IV ZR 201/10) einige bis dato gängige Vertragsklauseln von Lebens- und Rentenversicherungsverträgen für unwirksam erklärt und dadurch die Rechte von Verbrauchern bei der vorzeitigen ... weiter lesen
Große Werbekampagnen deutscher Versicherer sollen bei den Kunden das Gefühl totaler Absicherung suggerieren. Häufig muss man feststellen, dass diese Sicherheit nicht existiert. Beiträge gezahlt, Leistung null. Für Ablehnungen findet der Versicherer oft gute Gründe. Das erscheint logisch, denn nur so funktioniert das Geschäft mit der Angst. Beispielhaft hierfür ist der Fall des bereits 2004 verstorbenen Elektroinstallateurmeisters. Dieser erlitt wenige Tage vor seinem Tod einen Stromschlag, fühlte sich zunehmend schlecht, berichtete Freunden und seiner Familie davon. Der in Koblenz ansässige namenhafte Versicherer akzeptierte diese Todesursache nicht, ließ von seinem Gutachter ... weiter lesen
Wirft der Versicherer dem Versicherungsnehmer eine Anzeigepflichtverletzung vor, so ist er innerhalb von 5 Jahren ab Vertragsschluss berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten (§ 21 Abs. 3 S.1 VVG). Sie trägt dem Interesse des Versicherungsnehmers Rechnung, in einem angemessenen Zeitraum Sicherheit darüber zu erlangen, dass der Vertrag mit dem vereinbarten Inhalt Bestand hat. Eine Rückabwicklung bzw. rückwirkende Anpassung des Vertrags nach vielen Jahren kann zu unzumutbaren Belastungen des Versicherungsnehmers führen, denen keine hinreichenden schutzwürdigen Interessen des Versicherers gegenüberstehen. Problematisch ist oftmals, dass die 5-Jahresfrist nicht für ... weiter lesen
Zur Frage, ob ein Rechtsschutzversicherer von seinem Versicherungsnehmer verlangen darf, sich an einer Sammelklage zu beteiligen, statt alleine zu klagen Kurzfassung Überall nichts als Ärger: Nicht nur, dass die Kündigung des Teilhabers an der stillen Gesellschaft nicht akzeptiert wird. Auch seine Rechtsschutzversicherung stellt sich quer: Will sie doch den beabsichtigten Prozess gegen die Gesellschaft nur finanzieren, wenn sich der Versicherte mit mehreren Gleichgesinnten zusammentut. Doch an einer derartigen Sammelklage muss sich der Versicherungsnehmer nur beteiligen, wenn sie für ihn zumutbar ist. In zwei vom Landgericht Coburg jetzt entschiedenen Parallelfällen war dies gerade nicht so. Daher verurteilte das ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Essen, Frankfurt, Hamburg, Hannover, München, Stuttgart, Bremen und Nürnberg www.grprainer.com führen aus: Der Bundesgerichtshof entschied in seinem Urteil vom 07.12.2012 (AZ: IV ZR 292/10), dass solche Klauseln den Anleger keineswegs unangemessen benachteiligen würden. Vorliegend fühlte sich ein Anleger wohl durch eine Klausel benachteiligt, welche besagte, dass die Abschluss- und Vertriebskosten in den ersten fünf Jahren durch Einbehaltung eines gleichmäßigen Betrages gedeckt werden würden. Der Kläger führte an, durch die Klausel unangemessen benachteiligt worden zu sein, da die Klausel ... weiter lesen