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Experten-Ratgeber
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Macht ein Versicherungsnehmer bei der Abwicklung eines Versicherungsfalles falsche Angaben zum gezahlten Kaufpreis für einen Oldtimer, verliert er seinen Versicherungsschutz. Das hat das Oberlandesgericht Hamm in einem jetzt bekannt gewordenen Urteil entschieden. Ein Mann aus dem nördlichen Ruhrgebiet erwarb 1990 in den USA für 9.000 US $ einen Oldtimer vom Typ Porsche 356 B Cabriolet. Er ließ das Fahrzeug aufwändig restaurieren. Das Fahrzeug wurde im September 1998 zugelassen. Bei Abschluss der Haftpflicht- und Vollkaskoversicherung wurde das Cabriolet von einem Gutachter auf einen Wert von rund 60.000 € geschätzt. Zwei Jahre nach der Zulassung meldete der Versicherungsnehmer das Auto als gestohlen. Gegenüber seiner Versicherung gab ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Bremen, Düsseldorf, Essen, Frankfurt, Hamburg, Hannover, München, Nürnberg und Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Das Oberlandesgericht (OLG) Karlsruhe entschied mit Urteil vom 06.06.2013 (Az.: 12 U 204/12), dass einem Versicherten dann kein Versicherungsschutz zukommen soll, wenn dieser den Sachverhalt arglistig falsch dargestellt habe. Dies solle selbst dann gelten, wenn ein Versicherungsschutz bei richtiger Darstellung gegeben wäre. Das OLG hatte in einem Fall zu entscheiden, in dem der Versicherte gegenüber seiner Jagdhaftpflichtversicherung angeben hatte, er habe seine Jagdhunde an der Leine geführt. Die Hunde sollten ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart, Hannover, Bremen, Nürnberg und Essen www.grprainer.com führen aus: Mit zwei Urteilen vom 08.05.2013 (Az.: IV ZR 84/12 und IV ZR 174/12) hat der Bundesgerichtshof (BGH) wohl entschieden, dass die von vielen Rechtsschutzversicherern verwendeten Klauseln unwirksam sind. Der BGH führt aus, dass ein durchschnittlicher Versicherungsnehmer den besagten Klauseln wohl nicht entnehmen könne, welche Geschäfte durch sie ausgeschlossen werden sollen. Die Klauseln bestimmen wohl, dass den Versicherungsnehmern kein Rechtsschutz "für die Wahrnehmung ihrer rechtlichen Interessen in ... weiter lesen
Ein Lächeln ist so wertvoll. Mehr Spaß macht es jedoch mit gesunden Zähnen. Daher ist es beruhigend, eine Zahnzusatzversicherung zu haben. Denn sonst muss man beim Zahnarztbesuch oft tief in die Tasche greifen. Denn die gesetzliche Krankenkasse (GKV) zahlt in der Regel nur einen kleinen Teil der Kosten. Aktuell haben mehr als 16 Millionen Bundesbürger eine Zahnzusatzversicherung und das nicht ohne Grund: Die Versorgung mit Zahnersatz, eine hochwertige Zahnbehandlung mit z.B. Kunststoff- oder Keramikfüllungen, eine Wurzelbehandlung, eine sehr frühzeitige Zahnfleischbehandlung und vor allem auch die Kieferorthopädie kosten richtig viel Geld. Selbst für die jährliche ... weiter lesen
Zahnversorgung ist kostspielig. Wer eine Krankheitskostenversicherung hat, fühlt sich sicher. Es kann jedoch auch ein böses Erwachen geben, hierzu ein Fall aus der Gerichtspraxis: Das Oberlandesgericht Stuttgart (OLG) hat in einer Entscheidung vom 07. Juli 2011 (Az.: 7 U 27/11) die Frage entschieden, wann eine zahnärztliche Behandlung vorvertraglich im Sinne des § 2 Abs. 1 MB/KK ist. Dem klagenden Versicherungsnehmer wurde durch Heil- und Kostenplan aus dem Jahr 2005 eine prothetische Sanierung seines Gebisses angeraten. Er ließ jedoch lediglich die Extraktion eines Zahnes sowie eine Wurzelkanalbehandlung durchführen. Nach Abschluss dieser Behandlung im Jahr 2006 war der Kläger beschwerdefrei. Zum ... weiter lesen
Leistungsfreiheit der Kaskoversicherung bei unrichtiger Beantwortung von Fragen zum Unfallschaden durch den Versicherten Leistungsfreiheit der Kaskoversicherung bei unrichtiger Beantwortung von Fragen zum Unfallschaden durch den Versicherten Oberlandesgericht Nürnberg Urteil vom 16.06.2003, Az: 8 U 2485/02 1. Der Versicherungsnehmer einer Fahrzeugversicherung ist gehalten, die Versicherung umfassend über die Einzelheiten des Versicherungsfalles und der Schadenshöhe aufzuklären. 2. Beantwortet der Versicherungsnehmer Fragen der Versicherung hierzu nicht oder nicht richtig, so kann er sich nicht darauf berufen, dass die Versicherung den wahren Sachverhalt von dritter Seite noch zeitig genug erfahren habe, ... weiter lesen
Mit Urteil vom 19.12.2013 hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) die Rechte von Lebensversicherungskunden mit Altverträgen, d.h. Verträge nach dem sogenannten Policenmodell bis Ende 2007, gestärkt (AZ.: C-209/12). NOETHE LEGAL Rechtsanwälte , Bonn , Düsseldorf , Frankfurt , Köln und Zürich informiert: Im Jahr 2008 wurde das sogenannte Policenmodell bei Lebensversicherungen abgeschafft. Seitdem sind die Versicherer dazu verpflichtet, den potenziellen Versicherungsnehmern vor Vertragsabschluss sowohl die Versicherungsbedingungen als auch weitere Informationen in Bezug auf die jeweils gewünschte Versicherung schriftlich zukommen zu lassen. ... weiter lesen
Der für das Versicherungsrecht zuständige IV. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat über die Wirksamkeit mehrerer Klauseln in den Allgemeinen Bedingungen der kapitalbildenden Lebensversicherung entschieden. Ein Verbraucherverband hatte die Klausel zur Überprüfung nach dem Gesetz zur Regelung des Rechts der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGBG) gestellt, zu denen auch Allgemeine Versicherungsbedingungen gehören. 1. Der Bundesgerichtshof hat eine Klausel für unwirksam erklärt, mit der das beklagte Versicherungsunternehmen die Folgen einer Kündigung des Vertrags durch den Versicherungsnehmer regelt. Auch enthält diese Klausel Regelungen für den Fall, daß der Versicherungsnehmer die Versicherung zwar aufrechterhalten, aber keine ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte und Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com führen aus: In dem vom Bundesgerichtshof zu entscheidenden Fall (Beschl. v. 11.05.2011, Az. IV ZR 148/09) habe die Versicherungsnehmerin eine seit Kindheitstagen bestehende behandlungsbedürftige Neurodermitis angegeben, nicht jedoch eine vor Vertragsabschluss durchgeführte Asthmabehandlung. Dies habe die Versicherungsnehmerin nicht angegeben, da sie eine Verbindung zwischen der Neurodermitis und dem allergischen Asthma gesehen habe. Der Versicherer habe darin einen Grund zur Anfechtung wegen arglistiger Täuschung gesehen. Der Bundesgerichtshof war der Ansicht, ... weiter lesen
Karlsruhe/Berlin (DAV). Mit einer Rechtsschutzversicherung im Rücken fällt der Gang zum Anwalt, oder gar vor Gericht, sicher etwas leichter als ohne. Kommt doch der Rechtsschutzversicherer gemäß Vertrag für die entstehenden Kosten auf. Aber aufgepasst! Je nachdem, zu welchem Zeitpunkt der Konflikt entstanden ist, sieht der Rechtsschutzversicherer dies anders. Nicht immer zu Recht, wie der Bundesgerichtshof (BGH) am 5. November 2014 zuletzt entschieden hat (AZ: IV ZR 22/13). „Liegt die Wurzel des Ärgers nämlich in einer Zeit, zu der noch gar keine Rechtsschutzversicherung bestanden hat, kann der Versicherer sich weigern, für Anwalt und Rechtsstreit aufzukommen“ , ... weiter lesen
LG Coburg: Zur Einstandspflicht des Haft- und Kaskoversicherers, wenn ein Versicherungsnehmer Fragen in der Schadensanzeige unbeantwortet lässt Kurzfassung Ehrlichkeit ist oberstes Prinzip im Versicherungsrecht. Eine Lüge und der Versicherungsschutz ist meistens dahin - und oft auch viel Geld. Anders kann es aber sein, wenn der Versicherte Fragen in einer Schadensanzeige offen lässt. Dies muss dann nicht unbedingt dazu führen, dass die Versicherung leistungsfrei wird. Ein vom Landgericht Coburg vor kurzem entschiedener Fall verdeutlicht das. Das Gericht verurteilte einen Haftpflicht- und Kaskoversicherer, Versicherungsschutz für einen Schadensfall zu gewähren. Ein Angehöriger der Versicherungsnehmerin ... weiter lesen
Zur Leistungsfreiheit des Kaskoversicherers, wenn der Versicherungsnehmer eine rote Ampel missachtet und hierdurch einen Unfall verursacht Kurzfassung Ein Rotlichtverstoß mit anschließendem Verkehrsunfall kann teuer werden: Es drohen nicht nur ein saftiges Bußgeld von 125 €, ein einmonatiges Fahrverbot und 4 Punkte in Flensburg. Unter Umständen verliert der Pkw-Fahrer auch seinen Kaskoschutz und bleibt auf seinem eigenen Schaden sitzen. So entschied jetzt das Landgericht Coburg. Es wies die Klage eines trotz roter Ampel in die Kreuzung gefahrenen und dort einen Unfall verursachenden Automobilisten ab. Er wollte von seiner Kaskoversicherung den an seinem Wagen entstandenen Schaden von rund 13.000 € ersetzt haben. Der ... weiter lesen