Infos zum Rechtsanwalt für Versicherungsvertragsrecht
Das Versicherungsvertragsgesetz wird mit VVG abgekürzt. Es gehört zum Sozialrecht, ebenso wie zum Privat- und Versicherungsrecht. Das VVG ist ein Bundesgesetz und findet somit bundesweit Gültigkeit. Die letzte Änderung ist zum 1. April 2015 in Kraft getreten.
Bei den Änderungen, die das VVG in den letzten Jahren erfahren hat, geht es unter anderem um die Transparenz in der Handlung der Versicherer sowie der Preis- und Produktqualität.
Diese erfolgen fast vollständig zum Schutz des Kunden. Dies betrifft die nachfolgenden Änderungen:
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Widerruf: Dieser kann ab sofort grundlos geschehen. Bei Lebensversicherungen besteht eine Frist von 4 Wochen, bei allen anderen Versicherungsverträgen 2 Wochen.
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Informationspflicht: Beratungsgespräche sind zu dokumentieren. Nur so hat der Versicherer die Möglichkeit in Zweifelsfall nachzuweisen, dass er seiner Informationspflicht vor Abschluss einer Versicherung tatsächlich nachgekommen ist.
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Anzeigepflicht: Versicherungsnehmer müssen nur noch die Angaben machen, die der Versicherer schriftlich anfordert. Somit liegt ein erhöhtes Risiko beim Versicherer.
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Offenlegungspflicht: Der Kunde muss bereits vor Abschluss einer Versicherung alle Vertragsbestimmungen erhalten haben.
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Fahrlässigkeit: Kommt es im Schadensfall zu einer Nichtzahlung, hat der Verbraucher nun auch im Fall eines fahrlässig erfolgten Schadensfalles die Möglichkeit, nicht vollständig in den Haftungsausschluss zu geraten. Dieser ist nur im Fall einer nachgewiesenen, vorsätzlichen Handlung möglich.
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Lebensversicherungen: Die Auszahlungsmodelle sind intensiver zu behandeln. Dies gilt auch für den Fall der vorzeitigen Rückzahlung.
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Private Krankenversicherung: Kommt es hier zu einem Zahlungsverzug, so sind mindestens 2 Monate zum Ausgleich zu gewähren. Eine vollständige Kostenübernahme im Krankheitsfall ist zu gewährleisten.
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Vertragslaufzeiten: Diese sind generell individuell festzulegen und im Versicherungsvertrag festzuhalten. Die Ausnahme bilden hier die Verbraucherverträge.
Nicht immer werden Veränderungen freudig begrüßt. So erfahren die Verbraucher zwar durch die letzten Änderungen mehr Transparenz, ob dies auch tatsächlich durchgeführt wird, sei dahin gestellt. Kommt es innerhalb eines Versicherungsvertrages oder der Abwicklung eines Schadensausgleichs zu Unregelmäßigkeiten, die nicht direkt mit dem Versicherer zu klären sind, ist es notwendig, sich an einen Rechtsanwalt für Versicherungsvertragsrecht zu wenden. Der Anwalt bzw. die Anwältin für Versicherungsvertragsrecht ist nicht nur über die letzten gesetzlichen Änderungen informiert. Aufgrund seiner bzw. ihrer Informations- und Weiterbildungspflicht ist es für ihn/sie notwendig, auch die neuesten Urteilssprüche der deutschen Gerichte zu kennen. Mit der Unterstützung einer Rechtsanwaltskanzlei für Versicherungsvertragsrecht ist es möglich, die Gegenpartei zum Einlenken zu bewegen. Da die Beweislast jedoch beim Versicherten liegt, ist es oft nur mit Hilfe des guten Netzwerks des Anwalts für Versicherungsvertragsrecht möglich, dem Unternehmen ein Fehlverhalten nachzuweisen.