Zur Frage, unter welchen Voraussetzungen ein Geschäftsinhaber sein Blumenstudio auf einen Interessenten übertragen muss
Kurzfassung
Nach der Trennung kann ein Ehegatte bei der Vermögensauseinandersetzung nicht ohne weiteres die Übergabe eines Ladengeschäfts an sich verlangen. Allein der Umstand, dass er den Betrieb aufgebaut und gestaltet hat, reicht jedenfalls nicht aus. Der (vormalige) Ehepartner, dem das Geschäft alleine gehört, ist zur Übertragung nur dann verpflichtet, wenn er sich vertraglich gebunden hat.
Das musste jetzt eine einen Blumenladen begehrende Floristin erfahren. Das Landgericht Coburg wies ihre Klage gegen den Geschäftsinhaber, ihren von ihr getrennt lebenden Ehemann, auf Übertragung des Betriebes ... weiter lesen