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Experten-Ratgeber
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Leipzig (jur). Autobahnpolizisten haben bei langen Fahndungsfahrten keinen Anspruch auf Reisespesen. Denn das Autofahren sei nun mal „untrennbar“ mit ihrer täglichen Arbeit verbunden, urteilte am Donnerstag, 26. Juni 2014, das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig (Az.: 5 C 28.13 und weitere). Die pfiffige Idee mit den Reisekosten kam von mehreren Autobahnpolizisten aus Hessen. Ihre Fahrten seien „Dienstreisen“, bei einer Dauer von über acht Stunden stehe ihnen hierfür ein „Tagegeld“ zu. Das Verwaltungsgericht Kassel und der Hessische Verwaltungsgerichtshof (VGH) in Kassel waren dem noch gefolgt. Das Bundesverwaltungsgericht dagegen wies die Klagen nun ab. Eine ... weiter lesen
VERWALTUNGSGERICHT OLDENBURG - 7. KAMMER - Beschluss vom 17. Februar 2004 - Az. 7 B 454/04 Fahreignung und Cannabiskonsum Leitsatz: Ein fahreignungsausschließender regelmäßiger Cannabiskonsum liegt erst dann vor, wenn das Rauschmittel täglich oder nahezu täglich eingenommen wird (im Anschluss an VGH Mannheim, Beschluss vom 26. November 2003 - 10 S 2048/03 - ). Aus den Entscheidungsgründen: Das nach § 80 Abs. 7 VwGO zu beurteilende Begehren des Antragstellers auf Änderung des aus dem Tenor ersichtlichen Beschlusses ist unbegründet. Das öffentliche Interesse an der sofortigen Entziehung der Fahrerlaubnis des Antragsgegners überwiegt dessen ... weiter lesen
Das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht hat mit Beschluss ein Beschwerdeverfahren abgeschlossen, in dem sich der eingetragene Verein „Avanti“ gegen die Räumung der sog. Wagenburg am Fürstenauer Weg in Osnabrück wandte. LEITSÄTZE: 1. Ist ein Nutzungsverbot und eine Beseitigungsverfügung für eine Wagenburg in Form einer Allgemeinverfügung erlassen worden, so kann nur jeder Einzelne hiergegen wirksam Widerspruch einlegen und Eilrechtsschutz begehren. Dazu muss er sich in hinreichend konkreter Weise identifizieren. 2. Nutzt ein Verein, der diese Wagenburg unterstützt, keine dieser baulichen Anlagen selbst, kann er sich auch nicht gegen das Nutzungsverbot wenden. 3. Zu den Anforderungen an die Begründung des ... weiter lesen
VERWALTUNGSGERICHT OLDENBURG - 4. KAMMER - Urteil vom 23. Januar 2003 - Az. 4 A 984/01 Baugenehmigung für Entenmast - und Aufzuchtställe LEITSATZ: Zum Abwehranspruch gegen eine Baugenehmigung für Entenmast - und Aufzuchtställe in 145 m Entfernung von Putenmast - und Aufzuchtställen. Entscheidungsgründe: T a t b e s t a n d : Die Klägerin wendet sich gegen eine Baugenehmigung für Entenmastställe. Die Klägerin ist Eigentümerin des Flurstücks .. der Flur .. der Gemarkung .... Auf diesem Eckgrundstück nordwestlich der ... Straße und nordöstlich der ...straße betreibt eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts mit immissionsschutzrechtlicher Genehmigung des ... weiter lesen
Nagel-Design ist kein Handwerk 07.11.2005 Inhaberin eines Nagelstudios ist kein Mitglied der Handwerkskammer Wer ein Nagelstudio betreibt, übt kein handwerksähnliches Gewerbe aus und wird daher nicht Mitglied in der Handwerkskammer, sondern Mitglied der Industrie- und Handelskammer, entschied die 9. Kammer des Verwaltungsgerichts Karlsruhe in einem heute bekannt gegebenen Urteil. Damit gab sie der Klage einer Pforzheimer Betreiberin eines Nagelstudios statt, die sich gegen ihre Eintragung als Mitglied der Handwerkskammer wendete. Das Urteil ist nicht rechtskräftig (Az. 9 K 1555/04). Die Kammer hat die Berufung zum Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg zugelassen. Die beklagte Handwerkskammer ... weiter lesen
In drei Streitfällen (BVerwG 5 C 17.01, 18.01 und 23.01) hatte das Bundesverwaltungsgericht darüber zu entscheiden, ob der Träger eines Kindergartens Förderung von einem Träger der öffentlichen Jugendhilfe verlangen kann, wenn der Kindergarten zwar nicht in dessen Gebiet liegt, aber von Kindern aus diesem Gebiet besucht wird. Der zunächst beklagte und nunmehr in der Region Hannover aufgegangene Landkreis hatte es abgelehnt, Einrichtungen außerhalb des eigenen Zuständigkeitsbereiches bei der Jugendhilfeplanung und -förderung zu berücksichtigen. Das Oberverwaltungsgericht hatte zwar den Landkreis dem Grunde nach für verpflichtet gehalten, den klagenden Träger des Kindergartens insofern zu fördern, als der Kindergarten von Kindern aus dem ... weiter lesen
Stuttgart (jur). Tantra-Massagen machen „sexuelles Vergnügen“ und sind damit vergnügungssteuerpflichtig. Auch wenn das Tantra-Massage-Ritual dem ganzheitlichen Wohlbefinden dient, werde mit der Ganzkörpermassage gezielt die Gelegenheit zu sexuellen Vergnügungen eingeräumt, so dass nach der Vergnügungssteuersatzung der Stadt Stuttgart der Fiskus zu beteiligen ist, stellte das Verwaltungsgericht Stuttgart in einem am Donnerstag, 7. November 2013, zugestellten Urteil klar (Az.: 8 K 28/13). Laut Satzung unterliegt „das gezielte Einräumen der Gelegenheit zu sexuellen Vergnügungen in Bordellen, Laufhäusern, Bars, Sauna-, FKK- und Swingerclubs und ähnlichen ... weiter lesen
Hannover (jur). Wurde einem Schwerbehinderten in der Vergangenheit eine unbefristete Rundfunkgebührenbefreiung gewährt, kann er beim neuen Rundfunkbeitrag dennoch zur Kasse gebeten werden. Denn die zuvor gewährte unbefristete Gebührenbefreiung gilt nicht „für alle Zukunft und unabhängig von jeder Rechtsänderung“, entschied das Verwaltungsgericht Hannover in einem aktuell veröffentlichten Urteil vom 15. Januar 2014 (Az.: 7 A 6087/13). Auch auf Vertrauensschutz könne sich der von den Rundfunkabgaben befreite Schwerbehinderte nicht berufen. Seit Inkrafttreten des Rundfunkbeitragsstaatsvertrags zum 1. Januar 2013 hatte der Gesetzgeber die Pflicht zur Zahlung von ... weiter lesen
Mannheim (jur). Frauen müssen vor einer Schwangerschaftsberatung von Pro Familia etwas weiter entfernt demonstrierende Abtreibungsgegner hinnehmen. Nur wenn die Versammlung der Abtreibungsgegner „zu einem physischen oder psychischen Spießrutenlauf“ führt und die ratsuchenden Frauen Plakaten und dem Anhören von Gebeten und Gesängen aus nächster Nähe ausgesetzt sind, darf die Versammlungsbehörde Auflagen für die Zusammenkunft anordnen, entschied der Verwaltungsgerichtshof (VGH) Baden-Württemberg in einem am Mittwoch, 31. August 2022, bekanntgegebenen Urteil (Az.: 1 S 3575/21). Liege keine unausweichliche Situation vor, müsse das allgemeine Persönlichkeitsrecht ... weiter lesen
Koblenz (jur). Der Ukrainekrieg ist kein ausreichender Grund für die Änderung eines russisch klingenden Namens. Mit einem am Dienstag, 25. April 2023, veröffentlichten Urteil wies das Verwaltungsgericht Koblenz eine entsprechende Klage ab ( Az.: 3 K 983/22.KO ). Geklagt hatte ein Ehepaar aus Rheinland-Pfalz. Seit Beginn des Ukrainekrieges müssten sie und ihre Tochter verschiedene Benachteiligungen erleben, weil sie einen russisch klingenden Nachnamen haben. So würden sie in abfälligem Ton mit Kommentaren wie „Oh, Russe“ konfrontiert. In einem Restaurant hätten, nachdem der Kellner sie mit ihrem Namen begrüßte, andere Gäste den Wunsch nach Abstand geäußert. Der Mann, der als Beamter auf Lebenszeit bei der Bundeswehr ... weiter lesen
Berlin (jur). Ein Polizeihauptkommissar darf nicht ohne Genehmigung auf TikTok und anderen sozialen Medien als „Officer“ auftreten. Auch wenn der Polizeibeamte sich live mit unterschiedlichen Personen aus unterschiedlichen Milieus unterhält und auf polizeikritische Internetbeiträge reagiert, um für die Polizei zu werben, überschreitet er damit seinen Aufgabenbereich, entschied das Oberverwaltunsgericht (OVG) Berlin-Brandenburg in Berlin mit Beschluss vom Montag, 17. April 2023 (Az.: OVG 4 S 4/23 ). Denn allein die Polizeiführung entscheide darüber, welche Öffentlichkeitsarbeit geeignet sei. Konkret ging es um einen Polizeihauptkommissar, der unter anderem auf TikTok einen eigenen Kanal betrieb. In seinem Profil war er als ... weiter lesen
Mit Beschluss vom 26. Januar 2001 hat die 1. Kammer des Ersten Senats des BVerfG den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung abgelehnt, mit dem der Veranstalter einer rechtsextremen Demonstration durchsetzen wollte, dass diese am 27. Januar 2001 stattfinden kann. 1. Der Antragsteller (Ast.) hatte die Kundgebung mit dem Thema "Für Meinungsfreiheit - Demo statt Infotisch!" für den 27. Januar 2001 angemeldet. Die Versammlungsbehörde versuchte eine einvernehmliche Verlegung des Demonstrationstermines auf den 28. Januar zu erreichen. Hierauf ließ der Ast. sich nicht ein. Er meldete allerdings für den 28. Januar 2001 eine identische Veranstaltung an. Die Versammlungsbehörde verfügte daraufhin im Wege der ... weiter lesen