
Rechtsanwalt Backs ist als Fachanwalt für Arbeitsrecht spezialisiert auf individuelles und kollektives Arbeitsrecht. Er berät in allen Fällen des Kündigungsschutzes (Abmahnung, Änderungskündigung, Beendigungskündigung), verhandelt über Abfindungsregelungen und bei einseitigen Änderungen des Arbeitsvertrages sowie in Fragen des Betriebsverfasungsrechts und führt Verhandlungen zwischen Betriebsrat und Arbeitgeber.
Rechtsanwalt Backs arbeitet darüber hinaus schwerpunktmäßig auf dem Gebiet des Internetsrecht und des gewerblichen Rechtsschutzes, insbesondere Wettbewerbsrecht und Markenrecht, und hat im Jahre 2009 den Fachanwaltskurs für gewerblichen Rechtschutz erfolgreich abgeschlosen.
Er ist Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht des Deutschen Anwaltsvereins, der Deutschen Vereinigung für Gewerblichen Rechtsschutz und Urheberrecht e.V sowie der Deutsche Gesellschaft für Agrarrecht