
Rechtsanwalt Backs ist als Fachanwalt für Arbeitsrecht spezialisiert auf individuelles und kollektives Arbeitsrecht. Er berät in allen Fällen des Kündigungsschutzes (Abmahnung, Änderungskündigung, Beendigungskündigung), verhandelt über Abfindungsregelungen und bei einseitigen Änderungen des Arbeitsvertrages sowie in Fragen des Betriebsverfasungsrechts und führt Verhandlungen zwischen Betriebsrat und Arbeitgeber.
Rechtsanwalt Backs arbeitet darüber hinaus schwerpunktmäßig auf dem Gebiet des Internetsrecht und des gewerblichen Rechtsschutzes, insbesondere Wettbewerbsrecht und Markenrecht, und hat im Jahre 2009 den Fachanwaltskurs für gewerblichen Rechtschutz erfolgreich abgeschlosen.
Er ist Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht des Deutschen Anwaltsvereins, der Arbeitsgemeinschaft Informationstechnologie davit im Deutschen Anwaltverein, der Deutschen Vereinigung für Gewerblichen Rechtsschutz und Urheberrecht e.V sowie der Deutsche Gesellschaft für Agrarrecht
Chance oder Risiko -
Elektronischer Rechtsverkehr in der Bundesrepublik Deutschland (unter besonderer Berücksichtigung der sächsischen Justiz)
in: Kammer Aktuell 03/2011 vom 16. September 2011 der Rechtsanwaltskammer Sachsen
Verstoß gegen das Sachlichkeitsgebot und der "Kampf ums Recht"
Anmerkungen zu AGH Bremen, Urteil vom 17.09.2009, 1 AGH 3/2009
in: Kammer Aktuell 02/2010 vom 17.Mai 2010 der Rechtsanwaltskammer Sachsen
Anwaltliche Werbung und Wettbewerbsrecht
Unzulässige Zusätze auf anwaltlichem Briefkopf (Anm. zu LG Dresden, Urteil vom 05.09.2008, 42 HKO 227/08 EV)
in: Kammer Aktuell 01/2009 vom 20. Februar 2009 der Rechtsanwaltskammer Sachsen
Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht des DAV
Arbeitsgemeinschaft Informationstechnologie davit im DAV
Mitglied der Deutschen Vereinigung für Gewerblichen Rechtsschutz und Urheberrecht e.V
Deutsche Gesellschaft für Agrarrecht