Vollmacht
Wer eine Vollmacht erteilt, der beauftragt praktisch jemanden damit, in seinem Interesse ein Geschäft oder Ähnliches zu tätigen. Im Grunde wird also mit einer Vollmacht ein Vertreter bestimmt, dessen Aufgabe darin besteht, Handlungen und dergleichen im Interesse des Vollmachtausstellenden durchzuführen.
Eine Vollmacht kann sowohl formlos als auch in Form einer amtlichen Vorlage ausgestellt werden. Neben dieser schriftlichen Form gelten aber auch mündliche Absprachen als rechtens. Zu den verschiedenen Vollmachten, die in Deutschland Gültigkeit besitzen, gehören unter anderem die Spezialvollmacht, die Gattungsvollmacht und die Vorsorgevollmacht. Für welchen Bereich auch immer, stets entsteht eine Vollmacht allein durch die Willenserklärung des Vollmachtgebers gegenüber seinem gewählten Vertreter. Einige Vollmachten, etwa jene im medizinischen Bereich, bedürfen der schriftlichen Form.
Sofern es sich nicht um eine unwiderrufliche Vollmacht handelt, kann die erteilte Vollmacht jederzeit durch den Vollmachtgeber widerrufen, also aufgehoben werden. Auch dann, wenn das Geschäft vielleicht noch nicht abgewickelt wurde.
Gerade im geschäftlichen Alltag handeln viele Vertreter in Vollmacht von Unternehmen. Hier ist es durchaus sinnvoll, einen kompetenten Rechtsanwalt für Vollmacht zu Rate zu ziehen, um die zu erteilende Vollmacht rechtsgültig zu machen. Ein Anwalt für Vollmacht kann dem Vollmachtgebenden auch beratend zur Seite stehen, wenn es um die genaue Formulierung der Befugnisse geht, die dem Vertreter mit der Vollmacht erteilt werden sollen.
Im Falle einer Überschreitung der gegebenen Vollmacht ist ein Rechtsanwalt auf diesem Fachgebiet sehr hilfreich, geht es dann doch oft um Schadensregulierung und Haftungsansprüche. Ein Anwalt eines Unternehmens beispielsweise kann also im Schadensfall durch ein Überschreiten der gegebenen Vollmacht hohe Schadensersatzansprüche abwenden.