
Ich berate und vertrete als Fachanwalt für Arbeitsrecht bundesweit Arbeitgeber, Arbeitnehmer und Betriebsräte.
Als Betriebspraktiker (langjährige Erfahrungen als Geschäftsführer und leitender Angestellter) kenne ich sowohl die Probleme von Arbeitgebern als auch Arbeitnehmern und bin spezialisiert auf folgende Themenbereiche:
• Verhandlungen bei der Beendigung von Anstellungsverträgen von Leitungs- und Führungskräfte (Aufhebungs-/Abwicklungsverträge)
• Kündigung und Kündigungsschutz
• Verhalten bei Betriebsübergang
• Abfindung, Schadenersatz, Schmerzensgeld und Entschädigungen
• Vorgehen gegen Diskriminierung (allgemeines Gleichbehandlungsgesetz) und Mobbing am Arbeitsplatz
• Überprüfung von Arbeitszeugnissen
Ich betreue und berate Mandanten auch im Hinblick auf das Eingehen eines neuen Arbeitsverhältnisses, durch Überprüfung/Optimierung des Arbeitsvertrages. Außerdem beim Auftreten von Konflikten zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern, insbesondere Abmahnung, Versetzung, Lohnverweigerung, Urlaubsgewährung, Krankheit.
Als Anwalt suche ich hierbei nicht nur rechtlich abgesicherte Lösungen. Im Vordergrund muss vor allem das praxisgerechte Ergebnis stehen: Je nach Verfahren, die Durchsetzung der Mandantenansprüche und Befriedung des Arbeitsverhältnisses.