Rechtsanwälte und Kanzleien
Rechtsanwalt in Berlin - Wettbewerbsrecht
Rechtsanwälte für Wettbewerbsrecht im Umkreis von 100 km
Nachfolgend finden Sie Wettbewerbsrecht Ratgeber aus Berlin
Sie suchen eine Antwort für Ihr Problem? Vielleicht helfen Ihnen schon unsere Ratgeber dabei weiter.
Für Verkäufer auf Internetplattformen wie eBay stellt sich immer wieder die Frage, ab wann diese als Unternehmer gelten, denn an einen Gewerbetreibenden sind andere Pflichten gebunden, als an einen Privatverkäufer. Fehlt die Angabe dieser Pflichten, kann eine Abmahnung wegen Wettbewerbsvertstoßes folgen. Ein Unternehmer ist gemäß § 14 I BGB „eine natürliche oder juristische Person [...], die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt". Demnach liegt eine unternehmerische Tätigkeit vor, wenn sie planmäßig und selbständig auf eine gewisse Dauer ausgeübt wird. Das OLG ... weiter lesen
Da ein Teil der Verbraucherschutzrechte auf europäischer Ebene geregelt wird, ändert sich die Gesetzgebung in den Bereichen Informations- und Belehrungspflichten regelmäßig. Auch eBay Kleinunternehmer müssen daher stets auf dem Laufenden sein, um nicht zum Opfer ihrer Unwissenheit durch die Abmahnungen ihrer Mitbewerber zu werden. Die Kanzlei FAREDS (Hamburg) versendet derzeit Abmahnungen wegen angeblich begangenen Verletzungen verbraucherrechtlicher Vorschriften. Die Mandantin ist im Bereich der Herstellung und des Vertriebs von Kosmetikprodukten europaweit tätig. Abgemahnt wurde ein mittelständischer Online-Shop, der ähnliche Produkte auf eBay vertreibt. Die Verkäufer sind somit ... weiter lesen
Momentan werden Online-Händler abgemahnt die es unterlassen, den Käufern die Widerrufsbelehrung sowie die AGB auch in Textform (z.B. E-Mail, Fax, Brief) mitzuteilen. In diesem Zusammenhang ist ein Beschluss des Landgerichts Leipzig vom 07.12.2010 erwähnenswert. Das Landgericht Leipzig hatte im Rahmen eines einstweiligen Verfügungsverfahrens (AZ 02 HK O 3582/10) darüber zu entscheiden, ob die Tatsachen, dass die Widerrufsbelehrung sowie die AGB des Antragsgegners den Käufern nicht in Textform zugingen, wettbewerbsrechtlich unzulässig und damit abmahnfähig sind. Das Landgericht Leipzig untersagte der Antragsgegnerin im geschäftlichen Verkehr zu Wettbewerbszwecken im Wege des Fernsabsatzes ... weiter lesen
Wer als gewerblicher Verkäufer auf eBay tätig wird, muss verbrauchsrechtliche Vorschriften berücksichtigen. Der private Verkauf ist allerdings vom gewerblichen nicht immer einfach zu trennen, was unter Wettbewerbern immer wieder für Abmahnungen sorgt. Die Kanzlei Büsing, Müffelmann & Theye (Berlin, Bremen, München) versendet derzeit Abmahnungen im Auftrag der PartyLite GmbH wegen angeblich begangenen Verletzungen des Wettbewerbsrechts. Die Mandantin ist Herstellerin und Vertreiberin von Kerzen und Duftprodukten. Abgemahnt wurde ein Onlineshop, der unter dem Namen „pinnixe“ auf eBay u.A. Party-Lite Waren anbietet. Anlass des Schreibens ist der Auftritt des Abgemahnten als ... weiter lesen
Wer mit einem Prüfsiegel Werbung betreibt, sollte auch anzeigen, wo man genauere Details zum Testverfahren bzw. für die Auszeichnung herbekommt. Das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf ( Urteil vom 30.12.2014 – Az.: I-15 U 76/14 ) hat wieder einmal bestätigt, dass man bei der Werbung mit Prüfsiegeln die Fundstelle angeben muss, wo man weitere Informationen über das Prüfsiegel erhält. Die Angabe der Fundstelle sei eine „wesentliche Information“ im Sinne des § 5a Abs. 2 UWG (Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb). Zwar ist eine Information nicht gleich „wesentlich“, wenn sie für die geschäftliche Entscheidung des Verbrauchers von Bedeutung sein ... weiter lesen
Urteil des Landgerichts Berlin vom 04.04.2017 - 103 O 91/16 In einem von uns vertretenen Fall wurde die Klage des IDO – Interessenverband für das Rechts- und Finanzconsulting deutscher Online-Unternehmen e.V. - vom Landgericht Berlin zurückgewiesen, da es dem Verband an der nötigen Aktivlegitimation fehle. Sachverhalt Der von uns vertretene Mandant wurde vom IDO im November 2015 wegen einer fehlerhaften Widerrufsbelehrung in seinem eBay-Shop abgemahnt. Die Abmahnung wurde von einer der Geschäftsführerinnen des IDO unterzeichnet. Daraufhin wurde eine modifizierte Unterlassungserklärung seitens unseres Mandanten abgegeben und die Widerrufsbelehrung in der dafür ... weiter lesen
Entscheidung des OLG Hamm, Urteil vom 13.10.2011, Az.: I-4 U 99/11 Die Verwendung einer Widerrufsbelehrung, die auf nicht mehr existente Vorschriften der Verordnung über die Informations- und Nachweispflichten nach bürgerlichem Recht (BGB-Info) verweist, stellt einen Wettbewerbsverstoß und keine Bagatelle dar. Damit ist die Gefahr von Abmahnungen sowie einstweiligen Verfügungen groß. Dies hat das Oberlandesgericht Hamm in einem Urteil vom 13.10.2011 entschieden. Grundlage der Entscheidung ist folgender Sachverhalt. Die Parteien sind Unternehmer und vertreiben Waren im Internet. Die Antragsstellerin stellte im März 2011 fest, dass die Widerrufsbelehrung der Antragsgegnerin hinsichtlich des Beginns ... weiter lesen
Wer vom IDO e.V. eine Abmahnung erhält, ist zwar nicht glücklich, kann sich aber hinsichtlich der geringen Abmahnkosten im Vergleich zu anwaltlichen Abmahnungen von Wettbewerbern glücklich schätzen. Doch es ist Vorsicht geboten vor einem zu schnellen Nachkommen der Forderungen, die der IDO e.V. an die Abgemahnten stellt. Wer vorschnell reagiert, zahlt später ordentlich drauf! Wir vertreten Abgemahnte, welche mit Vertragsstrafenforderungen konfrontiert sind. Die Höhe der geltend gemachten Vertragsstrafen bewegen sich zwischen 3.000 € bis ca. 4.000 €. Der IDO e.V. ist ein Interessenverband für das Rechts- und Finanzconsulting deutscher Online-Unternehmen. Verfolgt werden die ... weiter lesen
Gestern, 09.10.2013, ist das Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken in Kraft getreten. Dieses Gesetz stellt ein ganzes Gesetzespaket dar und hat insbesondere auf den Gebieten des Wettbewerbs- und Urheberrechts zu zahlreichen Änderungen geführt. Änderungen im Urheberrecht Für Abmahnungen bei Urheberrechtsverstößen gelten ab sofort veränderte Wirksamkeitsvoraussetzungen. Es ist nun gesetzlich vorgegeben, dass eine Abmahnung klar und verständlich den Namen oder die Firma des Verletzten oder dessen Vertreter erkennen lassen muss und die konkrete Rechtsverletzung genau beschreibt. Zahlungsansprüche sind als Schadensersatz- und Aufwendungsersatzposten ... weiter lesen
Da ein Teil der Verbraucherschutzrechte auf europäischer Ebene geregelt wird, ändert sich die Gesetzgebung in den Bereichen Informations- und Belehrungspflichten regelmäßig. Auch eBay Kleinunternehmer müssen daher stets auf dem Laufenden sein, um nicht zum Opfer ihrer Unwissenheit durch die Abmahnungen ihrer Mitbewerber zu werden. Die Kanzlei FAREDS (Hamburg) versendet derzeit Abmahnungen wegen angeblich begangenen Verletzungen verbraucherrechtlicher Vorschriften. Die Mandantin ist im Bereich der Herstellung und des Vertriebs von Kosmetikprodukten europaweit tätig. Abgemahnt wurde ein mittelständischer Online-Shop, der ähnliche Produkte auf eBay vertreibt. Die Verkäufer sind somit ... weiter lesen
Haben Sie auch ein wettbewerbsrechtliche Abmahnung wegen irreführender anpreisender Werbeaussagen von Produkten oder Methoden, deren Wirkung nicht nachgewiesen ist vom Verband sozialer Wettbewerb Berlin e.V. erhalten? Wir kennen die Problematik und schildern die Hintergründe: Eine Abmahnung oder einstweilige Verfügung vom Verband sozialer Wettbewerb oder der Kanzlei Buchert & Partner aus Berlin ist keine Seltenheit. Der seit über 30 Jahren tätige Verein engagiert sich nach eigenen Angaben in der Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs sowie der Wirtschaftskriminalität. Die abgemahnten Branchen sind derzeit und gerade auch auf dem Onlinemarkt präsenter denn je, Wellness- und Fitnessprodukte ... weiter lesen
Was ist geschehen? Sie haben eine Abmahnung erhalten, weil Sie sich wettbewerbswidrig verhalten haben, zum Beispiel durch falsche Preisangaben oder irreführende Angaben? Sie haben dann diese Abmahnung ignoriert und die Frist nicht beachtet, weil Sie dachten, es handelt sich doch nur um eine „Massenabmahnung“ oder um einen nicht berechtigten Vorwurf. Das Fazit folgt auf dem Fuß, der Gerichtsvollzieher hat Ihnen einen einstweiligen Verfügungsbeschluss des Landgerichts zugestellt. In dem Beschluss steht, dass Sie es in Zukunft als Antragsgegner zu unterlassen haben, bei Meidung eines für jeden Fall der Zuwiderhandlung vom Gericht festzusetzenden Ordnungsgeldes bis zu 250.000,00 Euro, und für den ... weiter lesen