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Das Arbeitsgericht Köln hat am 04.09.2020 zum Aktenzeichen 19 Ca 1827/20 entschieden, dass die fristlosen Kündigungen der Betriebsratsvorsitzenden bei dem Fleischverarbeitungsbetrieb der Egetürk GmbH & Co. KG unwirksam sind. Aus der Pressemitteilung des ArbG Köln Nr. 5/2020 vom 16.09.2020 ergibt sich: Die Klägerin ist seit dem Jahr 1993 bei der Arbeitgeberin beschäftigt, die einen Betrieb mit ca. 180 Mitarbeitern in Köln betreibt. Seit dem Jahr 2018 ist die Klägerin dort Betriebsratsvorsitzende. Die Arbeitgeberin stützte die erste fristlose Kündigung aus März 2020, der der Betriebsrat zugestimmt hatte, darauf, dass sich die Klägerin einen ... weiter lesen
• Meistens kann der Arbeitnehmer zu Beginn des Jahres seinen Urlaubswunsch in eine vom Arbeitgeber erstellte Urlaubsliste eintragen, oder einen Urlaubsantrag stellen. Der Arbeitgeber hat in der Regel den Urlaub daraufhin zu gewähren, es sei denn, dem Urlaubswunsch stehen dringende betriebliche Gründe oder Urlaubswünsche anderer Arbeitnehmer entgegen. • Kollidieren die Urlaubswünsche mehrerer Arbeitnehmer, und ist es dem Arbeitgeber nicht möglich alle zur gleichen Zeit zu beurlauben, so muss abgewogen werden, welchem Urlaubswunsch stattgegeben wird. Hierbei wird unter anderem die Urlaubsmöglichkeiten des Partners und des Kindes, die Lage des bisher gewährten Erholungsurlaubs, ... weiter lesen
Wenn Ihnen eine Abmahnung erteilt wird, erklärt der Arbeitgeber damit, dass er mit einem bestimmten Verhalten oder mit Ihren Leistungen unzufrieden ist. Verbunden wird die Abmahnung mit der Androhung, dass Sie bei Wiederholung des abgemahnten Verhaltens mit einer Kündigung rechnen müssen. Der Arbeitgeber will mit der Abmahnung regelmäßig entweder eine ernste Warnung geben oder bereits eine Kündigung vorbereiten. In der Regel ist die (unter Umständen mehrmalige) Abmahnung unbedingte Voraussetzung für eine wirksame verhaltensbedingte Kündigung. Die Abmahnung kann grundsätzlich formlos erteilt werden. Aus Beweisgründen wird sie aber regelmäßig schriftlich ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen. Ein Arbeitnehmer ist über einen längeren Zeitraum krankgeschrieben, beim Arbeitgeber kommt zunehmend der Verdacht durch, die Krankheit bzw. Arbeitsunfähigkeit des Mitarbeiters ist tatsächlich nur vorgetäuscht. Arbeitgeber denken in einer solchen Situation naturgemäß an eine Kündigung. Welche Möglichkeiten kommen konkret in Betracht? Kündigungsschutz des Mitarbeiters: Die erste entscheidende Frage, die Arbeitgeber überprüfen müssen, wenn sie an eine Kündigung denken, ist die nach dem etwaigen Kündigungsschutz des Arbeitnehmers. Wenn dieser länger als ein ... weiter lesen
Einführung von Mitarbeitergesprächen - nach einem formalisierten Beurteilungskatalog hat der Betriebsrat ein Mitbestimmungsrecht nach § 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG. Ein Beitrag zum Urteil des Hessisches Landesarbeitsgerichts vom 06. Februar 2012 (16 Sa 1134/11 –, juris) von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen Ausgangslage: Wenn ein Arbeitgeber regelmäßige Mitarbeitergespräche einführen will, kommt grundsätzlich ein Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats in Betracht. Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts hat der Betriebsrat nach § 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG bei solchen Maßnahmen mitzubestimmen, die das ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen, und Maximilian Renger, wissenschaftlicher Mitarbeiter. Vermögensdelikte zum Nachteil des Arbeitgebers extrem gefährlich: In der Praxis ist es immer wieder zu erleben, dass Arbeitgeber bei unliebsamen Mitarbeitern nach Gründen für eine Kündigung suchen. Als Arbeitnehmer sollte man deshalb unbedingt auf der Hut davor sein, dem Arbeitgeber einen solchen Grund zu liefern. Besonders gefährlich sind in diesem Zusammenhang Vermögensdelikte zum Nachteil des Arbeitgebers. Gefahrenpotential wird unterschätzt: Vielfach ist Arbeitnehmer nicht klar, wie gefährlich zum Beispiel ein Arbeitszeitbetrug ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen, zum Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 19. April 2012 - 2 AZR 258/11. Stalking als Kündigungsgrund: Straftaten eines Arbeitnehmers zulasten bzw. gegenüber dem Arbeitgeber oder Kollegen können stets Grund für eine außerordentliche Kündigung sein. Das Stalken anderer Personen ist unter gewissen Voraussetzungen als Nachstellung gemäß § 238 StGB strafbar. Stalkt demnach ein Arbeitnehmer z.B. eine Arbeitskollegin, kommt für den Arbeitgeber eine fristlose verhaltensbedingte Kündigung in Betracht. Bundesarbeitsgericht zur Kündigung wegen Stalkings: Das Bundesarbeitsgericht (BAG) ... weiter lesen
Mainz (jur). Gestalten „freie“ Radiomoderatoren eigenverantwortlich das Radioprogramm, ist ihre Arbeit nicht als sozialversicherungspflichtige, sondern als selbstständige Beschäftigung einzustufen. Der Radiosender muss daher keine Sozialversicherungsbeiträge zahlen, urteilte das Landessozialgericht (LSG) Rheinland-Pfalz in Mainz am Mittwoch, 31. August 2016 (Az.: L 6 R 95/14). Damit bekam ein privater Rundfunksender recht. Dieser hatte 2009 mit einer Radiomoderatorin einen „freien Mitarbeitervertrag“ geschlossen. Danach erhielt die Frau ein Tageshonorar und musste zusammen mit einem Kollegen das Morgenprogramm des Senders eigenverantwortlich bearbeiten. Der Sender machte für das ... weiter lesen
Eine Kündigung ist für jeden Arbeitnehmer ein schwerwiegender Einschnitt in das eigene Leben , da sie nicht nur den Verlust des Arbeitsplatzes, sondern oft auch eine existenzielle Bedrohung darstellt. Wenn ein Arbeitnehmer eine Kündigung von seinem Arbeitgeber erhält, ist es daher wichtig, dass er seine Rechte kennt und darauf achtet, dass diese eingehalten werden. Eine Möglichkeit, um sich gegen eine ungerechtfertigte Kündigung zu wehren , ist die Erhebung einer Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht . Es gibt verschiedene Gründe, warum ein Arbeitnehmer eine Kündigungsschutzklage erheben sollte. Eine Kündigung kann zum Beispiel unwirksam sein, wenn sie aus nichtigen oder unzulässigen Gründen ... weiter lesen
Die Klägerin war bei der Beklagten als Arzthelferin beschäftigt. Mitte Januar 1998 kündigte die Beklagte das Arbeitsverhältnis fristgerecht zum 28. Februar 1998. Zugleich gewährte sie der Klägerin zehn Tage Urlaub und stellte sie im übrigen bis zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses zum Ausgleich für Überstunden von der Arbeit frei. Hiergegen wandte sich die Klägerin nicht. Am 21. Januar 1998 kündigte die Beklagte das Arbeitsverhältnis fristlos. Die hiergegen gerichtete Klage nahm die Klägerin zurück, nachdem die Beklagte erklärt hatte, sie leite aus der außerordentlichen Kündigung keine Rechte (mehr) her. Bereits vorher hatte sie der Klägerin Entgelt für Urlaub und für Überstunden bezahlt. Die Klägerin hat das für nicht ... weiter lesen
(Stuttgart) Der dringende Verdacht einer schwerwiegenden Pflichtverletzung des Auszubildenden kann einen wichtigen Grund zur Kündigung des Berufsausbildungsverhältnisses nach § 22 Abs. 2 Nr. 1 BBiG darstellen, wenn der Verdacht auch bei Berücksichtigung der Besonderheiten des Ausbildungsverhältnisses dem Ausbildenden die Fortsetzung der Ausbildung objektiv unzumutbar macht. Darauf verweist der Stuttgarter Fachanwalt für Arbeitsrecht Michael Henn, Präsident des VDAA - Verband deutscher ArbeitsrechtsAnwälte e. V. mit Sitz in Stuttgart, unter Hinweis auf die Mitteilung des Bundesarbeitsgerichts (BAG) vom 12.02.2015 zu seinem Urteil vom selben Tage, Az. 6 AZR 845/13. Der ... weiter lesen
Der Kläger war seit 1989 bei der Beklagten, welche Schienen und andere gleistechnische Produkte vertrieb, beschäftigt. Seit dem Jahre 1996 war er Leiter eines der zehn Verkaufsbüros der Beklagten und dort zuständig für Vertrieb, technische Beratung und Materialeinkauf. Gegen die Beklagte wurde Mitte 2013 ein Bußgeld von 88 Mio. Euro wegen kartellrechtswidriger Absprachen zu Lasten verschiedener Kunden auf dem sog. Privatmarkt, insbesondere von Nahverkehrsbetrieben, erlassen. Gegenstand des Berufungsverfahrens ist der von der Beklagten im Wege der Widerklage geltend gemachte Schadensersatz in Höhe von zuletzt 300.000,00 Euro. Diese setzen sich zusammen aus Rechtsverfolgungskosten, ... weiter lesen