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Wenn Tarifvertragsparteien ein Verhandlungsergebnis verbindlich festhalten und dieses Ergebnis von den zuständigen Gremien der Arbeitgeber- und der Gewerkschaftsseite ausdrücklich gebilligt wird, kann dies ein Vorvertrag sein, aus dem sich ein einklagbarer Anspruch ergibt, einen entsprechenden Tarifvertrag zu unterzeichnen. Ist die Einigung versehentlich nur teilweise, aber nicht vollständig in einem oder mehreren Tarifverträgen umgesetzt worden, haben beide Parteien einen Anspruch auf tarifvertragliche Ergänzung der Umsetzung. Der Verpflichtung zum Abschluss eines solchen ergänzenden Tarifvertrages steht sein rückwirkendes Inkrafttreten auch dann nicht entgegen, wenn zwischenzeitlich Tarifverträge, die mit dem angestrebten ... weiter lesen
Rückabwicklung nach erfolgreicher Statusklage Der gewerkschaftlich organisierte Beklagte war vom 1. Juli 1990 bis zum 31. März 1995 als Reporter bei der klagenden Rundfunkanstalt beschäftigt. Grundlage der Rechtsbeziehung waren befristete Rahmenbedingungen und Honorarverträge. Bis zu seinem Ausscheiden aus dem Vertragsverhältnis wurde der Beklagte als freier Mitarbeiter behandelt. Auf Arbeitnehmer der Klägerin finden insbesondere der Manteltarifvertrag für den Südwestfunk vom 9. Juni 1976 (MTV) sowie die Vergütungsordnung zum MTV Anwendung. Nach dem MTV sind alle Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis innerhalb einer Ausschlußfrist von zwölf Monaten nach Fälligkeit, spätestens aber drei Monate nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses ... weiter lesen
Die Outokumpu ist ein finnisches Werkstoffunternehmen mit Sitz in Helsinki. In Krefeld werden bei Outokumpu 105 Arbeitsplätze abgebaut. Der Betriebsrat wurde sich nun mit dem Arbeitgeber einig und der Stellenabbau wird sozialverträglich erfolgen. In langen Verhandlungen zwischen Arbeitnehmervertretern und Outokumpu ist der Arbeitgeber wichtigen Forderungen entgegengekommen. Der Arbeitsplatzverlust wird ohne betriebsbedingte Kündigungen bis zum 1. Mai 2021 auskommen und durch Aufhebungsverträge mit Abfindungen, Altersteilzeit und Fluktuation erfolgen; sollten bis Ende April 2021 nicht genügend Arbeitsplätze abgebaut sein, sind jedoch betriebsbedingte Kündigungen ... weiter lesen
Das Arbeitsgericht Köln verhandelt am 05.10.2020 zum Aktenzeichen 4 Ca 5626/20 mit dem Gütetermin die Kündigungsschutzklage des Leiters Medien und Kommunikation der 1. FC Köln GmbH & Co. KGaA. Am 24.08.2020 wurde dem Kläger Kaufmann zuvor vom 1. FC Köln die Kündigung des Arbeitsverhältnisses ausgesprochen worden. Der Gütetermin findet vor dem Einzelrichter statt, der im Gütetermin mit den Parteien ausloten wird, ob es die Möglichkeit einer Einigung in Form eines Vergleichs gibt. Sollte der Gütetermin scheitern, wird das Arbeitsgericht Köln einen Kammertermin bestimmen, bei dem der Einzelrichter durch zwei ehrenamtliche Richter ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen. Wer als Arbeitgeber eine Kündigung ausgesprochen hat, wird sich wünschen, dass der Arbeitnehmer diese einfach akzeptiert und die Frist für die Kündigungsschutzklage verstreichen lässt. Dann wird die Kündigung nämlich automatisch wirksam und kann in der Regel nicht mehr angegriffen werden. Hat sich der Arbeitnehmer aber, oftmals nach Beratung durch einen Anwalt, zur Kündigungsschutzklage entschieden – eine entsprechende Mitteilung kommt vom Gericht – ist es an der Zeit, eine genaue Prüfung vorzunehmen. Kündigung auf Fehler überprüfen: Eine ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck , Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen. Wer nach einer Kündigung vom Arbeitgeber eine sofortige Freistellung bekommt, ist damit meistens glücklich. Dabei ist es häufig strategisch besser, weiterzuarbeiten. Insbesondere im Kündigungsschutzprozess signalisiert man dem Arbeitgeber damit, dass man (notfalls) auch weiter beim Arbeitgeber arbeiten wird. Dies ist insbesondere für die Verhandlung über eine möglichst hohe Abfindung förderlich. Der Arbeitgeber will den Arbeitnehmer nämlich auf gar keinen Fall zurück. Freistellung nach der Kündigung zulässig? Aufgrund des Arbeitsvertrages hat der Arbeitnehmer nicht nur ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen. Am Abschluss eines Aufhebungsvertrages haben regelmäßig besonders Arbeitgeber ein Interesse, weil sie damit das Risiko einer ggf. unwirksamen Kündigung vermeiden, die in der Folge vom Arbeitnehmer mittels Kündigungsschutzklage angegriffen wird. Deshalb bieten Arbeitgeber dem Arbeitnehmer stattdessen vielfach den Abschluss eines Aufhebungsvertrages an, verbunden mit der Zahlung einer Abfindung. im Rahmen eines Aufhebungsvertrages findet sich dann mitunter auch eine sog. Turboklausel, auch Sprinterklausel genannt. Was hat es damit auf sich? Turboklausel erlaubt schnelleres Ausscheiden des Arbeitnehmers: Im ... weiter lesen
Der Europäische Gerichtshof hat am 09.03.2021 zu den Aktenzeichen C-344/19 und C-580/19 entschieden, dass eine Bereitschaftszeit in Form von Rufbereitschaft nur dann in vollem Umfang Arbeitszeit darstellt, wenn die dem Arbeitnehmer auferlegten Einschränkungen seine Möglichkeit, während dieser Zeit seine Freizeit zu gestalten, ganz erheblich beeinträchtigen. Aus der Pressemitteilung des EuGH Nr. 35/2021 vom 09.03.2021 ergibt sich: Organisatorische Schwierigkeiten, die eine Bereitschaftszeit infolge natürlicher Gegebenheiten oder der freien Entscheidung des Arbeitnehmers für ihn mit sich bringen kann, sind unerheblich. In der Rechtssache C-344/19 war ein spezialisierter ... weiter lesen
Nach § 7 Abs. 3 BUrlG ist eine Übertragung nicht genommenen Urlaubs in das Folgejahr zulässig, soweit der Urlaub dann bis zum 31. März des Folgejahres genommen wird. Die Übertragung des Urlaubs in das Folgejahr ist eine gesetzliche Folge und steht unter der Voraussetzung, dass der Arbeitnehmer im Urlaubsjahr den Urlaub entweder aus dringenden betrieblichen Gründen oder aus Gründen, die in seiner Person liegen, nicht nehmen konnte. Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts sind strenge Maßstäbe anzulegen. Ein in der Person des Arbeitnehmers liegender Grund kann nur eine Erkrankung des Arbeitnehmers sein. Allein der Wunsch des Arbeitnehmers, nicht im Urlaubsjahr Urlaub zu nehmen, ... weiter lesen
Das Verwaltungsgericht Meiningen hat am 18.08.2020 festgestellt, dass das Thüringer Ministerium für Umwelt, Energie und Naturschutz bei der Einstellung einer Referentin in der Stabsstelle „Presse, Öffentlichkeitsarbeit, Reden“ die Informations- und Beteiligungsrechte des Personalrats verletzt hat. Aus der Pressemitteilung des VG Meiningen Nr. 3/2020 vom 21.08.2020 ergibt sich: Der Dienststellenleiter hatte ein Mitbestimmungsverfahren bei der Einstellung der Referentin eingeleitet und den Personalrat um Zustimmung ersucht. Nachdem dieser die Zustimmung verweigert und seine Verweigerung begründet hatte, wurde die Referentin eingestellt, ohne zuvor das im Thüringer Personalvertretungsrecht ... weiter lesen
Haben die Parteien in einem vom Arbeitgeber vorformulierten Arbeitsvertrag vereinbart, dass ein Arbeitnehmer bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses vor Ablauf einer bestimmten Frist vom Arbeitgeber übernommene Ausbildungskosten zurückzahlen muss, ohne dass es auf den Grund der Beendigung des Arbeitsverhältnisses ankommt, ist diese Rückzahlungsklausel unwirksam. Sie benachteiligt den Arbeitnehmer entgegen den Geboten von Treu und Glauben unangemessen und ist damit nach § 307 Abs. 1 Satz 1 BGB unwirksam. Eine Auslegung der Klausel dahingehend, dass sie nur für den Fall gilt, dass das Arbeitsverhältnis durch den Arbeitnehmer selbst oder wegen eines von ihm zu vertretenden Grundes durch den Arbeitgeber beendet wird (geltungserhaltende ... weiter lesen
Prominente Namen schützen nicht vor unethischem und rechtswidrigem Verhalten. Wer denkt, dass bekannte Firmen fürsorglicher mit ihren Mitarbeitern umgehen, als der auf den ersten Blick knorrige Chef eines Mittelstandsunternehmens, täuscht sich. Landauf und landab werden Arbeitnehmer schikaniert, gemobbt und unter Druck gesetzt - und das in zum Teil weltbekannten Firmen. Die Methoden heißen: Abmahnakkord, Abschusslisten, Schikane. Um den Marktanteil zu halten oder auszubauen werden Personalkosten gedrückt, wo es nur geht. Ziel vieler Firmen ist es, langjährige Mitarbeiter, die ein hohes Lohnniveau erreicht haben oder von früher ein hohes Lohnniveau mitschleppen, zu entlassen oder zum Aufgeben zu ... weiter lesen