Rechtsanwälte und Kanzleien
Rechtsanwalt in Hochspeyer - Arbeitsrecht
Rechtsanwälte für Arbeitsrecht im Umkreis von 25 km
- Anwalt Arbeitsrecht Bad Dürkheim
- Anwalt Arbeitsrecht Deidesheim
- Anwalt Arbeitsrecht Ebertsheim
- Anwalt Arbeitsrecht Edenkoben
- Anwalt Arbeitsrecht Enkenbach-Alsenborn
- Anwalt Arbeitsrecht Grünstadt
- Anwalt Arbeitsrecht Kaiserslautern
- Anwalt Arbeitsrecht Landstuhl
- Anwalt Arbeitsrecht Maikammer
- Anwalt Arbeitsrecht Rockenhausen
Experten-Ratgeber
Sie suchen eine Antwort für Ihr Problem? Vielleicht helfen Ihnen schon unsere Ratgeber dabei weiter.
Inwieweit machen sich Vorgesetzte strafbar, wenn ihre Untergebenen andere Mitarbeiter misshandeln? Diese Frage hatte der Bundesgerichtshof in einem Urteil vom 20.10.2011, 4 StR 71/11 entschieden. In dem Fall hatten mehrere Mitarbeiter eines städtischen Bauhofes in einem Zeitraum von etwa zwei Jahren einen Kollegen, der allerdings einer anderen Kolonne angehörte, mehrfach schwer verprügelt. In einem Fall erlitt das Opfer sogar Rippenbrüche. Obwohl der Vorgesetzte der Täter selbst seine Hand nicht erhoben hatte, prüfte der Bundesgerichtshof, ob er sich nicht doch strafbar gemacht hat, da er offenbar bei den Straftaten anwesend war. Gemäß § 13 StGB kann nämlich auch jemand strafbar sein, ... weiter lesen
Psychische Erkrankungen (Burn-Out, Depressionen und Krankheiten) schützen Arbeitnehmer nicht vor einer verhaltensbedingten Kündigung. Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck zum Urteil des Landesarbeitsgerichts Schleswig-Holstein vom 9.6.2011 (AZ: 5 Sa 509/109). Grundsätzlich sind verhaltensbedingte Kündigungen nur dann wirksam wenn neben den objektiv vorwerfbaren Verfehlungen des Arbeitnehmers auch ein schuldhaftes tun vorliegt. Arbeitnehmer die aufgrund einer psychischen Erkrankung, zum Beispiel Burn-Out zu schuldhaften Handeln quasi nicht mehr in der Lage sind haben deswegen aber keinen Freifahrtschein in Bezug auf Kündigungen. Das hat das Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein in der oben ... weiter lesen
Am 06.04.2011 hat sich das Bundesarbeitsgericht wieder einmal mit den Befristungsregelungen des Teilzeit- und Befristungsgesetzes befasst, AZ 7 AZR 716/09. Dieses Mal aber gewann die Arbeitnehmerin nicht. Sie war von 2006 bis 2008 gemäß § 14 Abs. 2 TzBfG bei einem Bundesland als Lehrerin angestellt. Die herangezogene Vorschrift erlaubt die Befristung eines Arbeitsverhältnisses ohne Vorliegen eines sachlichen Grundes bis zur Dauer von zwei Jahren und wird von vielen Arbeitgebern als verlängerte Probezeit genutzt. Bewährt sich der Arbeitnehmer, kann er oft auf eine unbefristete Anstellung hoffen. Voraussetzung ist aber, dass mit demselben Arbeitgeber zuvor kein befristetes oder unbefristetes ... weiter lesen
Während der Weihnachtszeit veranstalten die meisten Betriebe oftmals rund um den Jahreswechsel eine Weihnachtsfeier. Im Rahmen solcher Veranstaltungen kann es allerdings auch zu Unfällen kommen. Fraglich ist gerade im Hinblick auf den Versicherungsschutz dabei allerdings, ob auch während Weihnachtsfeiern der gesetzliche Versicherungsschutz greift oder nicht. Ein Beitrag von Alexander Bredereck , Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht , und Philipp Modrach, wissenschaftlicher Mitarbeiter der Rechtsanwaltskanzlei Bredereck & Willkomm . Nach § 8 Abs. 1 Satz 1 SGB VII sind Arbeitsunfälle Unfälle von Versicherten infolge einer den Versicherungsschutz nach den §§ 2, 3 ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen. Kündigungsschutzklage des Arbeitnehmers innerhalb von drei Wochen: Nachdem der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer eine Kündigung ausgesprochen hat, hat der Arbeitnehmer drei Wochen Zeit eine Kündigungsschutzklage beim zuständigen Arbeitsgericht einzureichen. Tut er das, folgt darauf der Kündigungsschutzprozess. Vielfach Einigung im Gütetermin: In der Regel folgt auf die Klageerhebung nach etwa zwei bis sechs Wochen ein Gütetermin. Dabei kommt es in schätzungsweise ca. 90 Prozent der Fälle dann schon zu einer Einigung in Form eines Vergleichs zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Damit geht ... weiter lesen
Hält sich der Arbeitgeber den Umfang der Beschäftigung des Arbeitnehmers im Arbeitsvertrag offen kann dies zu einer Unwirksamkeit der gesamten Regelung führen. Der Arbeitgeber muss nach einem aktuellen Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 21. Juni 2011 (AZ: 9 AZR 236/10) auf dessen Verlangen hin den Arbeitnehmer vollbeschäftigen und zwar nach der im dortigen Fall im anwendbaren Tarifvertrag vorgesehenen üblichen Arbeitszeit für Vollbeschäftigte. Der Fall: Ein Unternehmen des Wach- und Sicherheitsgewerbes beschäftigt den Kläger als Flugsicherungskraft am Flughafen Köln/Bonn. Der Formulararbeitsvertrag der Parteien sieht u.a. folgende Regelung vor: „Der Angestellte ist ... weiter lesen
Das Bundesarbeitsgericht hat mit Urteil vom 23.01.2020 zum Aktenzeichen 8 AZR 484/18 entschieden, dass auch ein übergelaufenes E-Mail-Postfach und mangelhafte Absprachen zwischen Mitarbeitern einen öffentlichen Arbeitgeber nicht von der Pflicht befreien, einen schwerbehinderten Stellenbewerber zum Vorstellungsgespräch einzuladen. Aus der Pressemitteilung des BAG Nr. 5/2020 vom 23.01.2020 ergibt sich: Der Kläger bewarb sich Anfang August 2015 mit einer E-Mail auf eine für den Oberlandesgerichtsbezirk Köln ausgeschriebene Stelle als Quereinsteiger für den Gerichtsvollzieherdienst. Die Bewerbung war mit dem deutlichen Hinweis auf seinen Grad der Behinderung von 30 und seine ... weiter lesen
1. An die Unterscheidung zwischen Betrieb, Unternehmen, Konzern und Firma knüpfen sich viele arbeitsrechtliche Konsequenzen. Leider werden die Begriffe in der Praxis häufig durcheinander gebracht. Missverständnisse sind dann vorprogrammiert. 2. Eine genaue Unterscheidung der Begriffe ist wichtig, zum Beispiel bei Fragen des Betriebsübergangs, bei der Wahl des Betriebsrates (oder im öffentlichen Dienst des Personalrates) oder bei der Bestimmung der Betriebsgröße als Voraussetzung für den Kündigungsschutz. 3. Der Betrieb ist eine selbständige organisatorische Einheit zur Erreichung eines bestimmten arbeitstechnischen Zweckes. 4. Das Unternehmen ist der ... weiter lesen
Das Bundesverfassungsgericht hat am 09.07.2020 zu den Aktenzeichen 1 BvR 719/19 und 1 BvR 720/19 zwei Verfassungsbeschwerden nicht zur Entscheidung angenommen, die sich gegen Entscheidungen der Arbeitsgerichte über die Zulässigkeit von Streikmaßnahmen auf dem Betriebsparkplatz direkt vor dem Haupteingang zum Betrieb richteten. Aus der Pressemitteilung des BVerfG Nr. 67/2020 vom 05.08.2020 ergibt sich: Seit 2014/2015 kommt es bei den beiden beschwerdeführenden großen, nicht tarifgebundenen Handelsunternehmen zu gewerkschaftlich initiierten Streiks. Die Gewerkschaft zielt auf Anerkennungstarifverträge dieser Arbeitgeber für die einschlägigen Tarifverträge des Einzel- und ... weiter lesen
Vertragliches Wettbewerbsverbot 1. arbeitsvertragliche Nebenpflicht Aus dem allgemeinen Rechtsgedanken gegenseitiger Rücksichtnahmepflicht ist es dem Arbeitnehmer bereits ohne vertragliche Abrede untersagt, dem Arbeitgeber im bestehenden Arbeitsverhältnis Wettbewerb zu machen. Dazu gehören auch so genannte Nebentätigkeiten , die zwar nicht genehmigt werden müssen (es sei denn, im öffentlichen Dienst), aber anzeigepflichtig sind, wenn Interessen des Arbeitgebers berührt sein können. Ein generelles Verbot, Nebentätigkeiten auszuüben, ist unwirksam. Der Arbeitgeber kann sich schützen, indem er die Nebentätigkeit von seiner Zustimmung abhängig ... weiter lesen
Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck und Rechtsanwalt Dr. Attila Fodor, Berlin, zur Abmeldepflicht von Betriebsratsmitgliedern. Ein Betriebsratsmitglied, das an seinem Arbeitsplatz während seiner Arbeitszeit Betriebsratsaufgaben erledigt, ist grundsätzlich verpflichtet, sich beim Arbeitgeber abzumelden und die voraussichtliche Dauer der Betriebsratstätigkeit mitzuteilen (Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 29. Juni 2011 - 7 ABR 135/09). Der Fall: Der Betriebsrat eines Unternehmens für automobile Marktforschung wollte gerichtlich festgestellt wissen, dass seine Mitglieder nicht verpflichtet sind, sich bei Ausführung von Betriebsratstätigkeit, die sie am Arbeitsplatz erbringen, zuvor beim ... weiter lesen
Freistellung einer Frauenvertreterin Die Klägerin ist als vollzeitbeschäftigte Angestellte an der Universität Freiburg tätig. Für diese Dienststelle ist sie nach dem Landesgleichberechtigungsgesetz (LGlG) als Frauenvertreterin gewählt und im Umfang von 60 vH von ihrer Arbeitspflicht befreit. Sie ist zuständig für etwa 1800 Beschäftigte; der Frauenanteil beträgt 57 vH. Nach § 13 Abs. 1 Satz 1 LGlG ist eine Frauenvertreterin zur Erfüllung ihrer gesetzlichen Aufgaben in erforderlichem Umfang von den übrigen dienstlichen Aufgaben freizustellen. Bei Uneinigkeit über die Freistellung entscheidet eine Schlichtungsstelle. Diese hielt auf einen Antrag der Klägerin hin eine Freistellung im Umfang von 75 vH für geboten. An diese ... weiter lesen