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Die gute Nachricht für die Anleihe-Anleger der Scholz Holding GmbH: Die Suche nach Investoren befindet sich nach Unternehmensangaben auf einem guten Weg. Die schlechte Nachricht: Die Anleger müssen mit einer Restrukturierung der Anleihe rechnen. Das bedeutet in der Regel schlechtere Konditionen. Im Jahr 2012 hatte die Scholz Holding GmbH eine Mittelstandsanleihe nach österreichischem Recht begeben. Die Inhaber-Schuldverschreibung hat ein Emissionsvolumen von 182,5 Millionen Euro und ist mit 8,5 Prozent p.a. verzinst. Schon auf die fällige Zinszahlung am 8. März mussten die Anleger verzichten, da diese bis zum 31. Mai gestundet wurde. Nachdem nun Angebote von zwei potenziellen Investoren ... weiter lesen
Für die Anleger der Euro Grundinvest Fonds schlagen die Alarmglocken. Sie werden aufgefordert, ihre erhaltenen Ausschüttungen zurückzuzahlen. Und zwar bis zum 30. November! Bevor die Anleger dieser Aufforderung nachkommen, sollten sie allerdings ihren Gesellschaftsvertrag prüfen lassen. Ausschüttungen haben die Anleger der Euro Grundinvest schon seit einem guten Jahr nicht mehr erhalten. Das war in den Jahren zuvor noch anders. Doch diese Ausschüttungen sollen sie jetzt mit Frist bis zum 30. November zurückzahlen. Die Gründe legt dafür legt ihnen der neue Vorstand in einem Rundschreiben dar. Wie das Handelsblatt am 27. November berichtet, ist da von einer ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart, Hannover, Bremen, Nürnberg und Essen www.grprainer.com führen aus: Gerade im Falle länderübergreifender wirtschaftlicher Verträge innerhalb der EU stellt sich häufig die Frage der gerichtlichen Zuständigkeit. So hatte der Europäische Gerichtshof (EuGH) jüngst eben diese Frage des Gerichtsstandes im Rahmen von Lieferketten zu klären. In seinem Urteil vom 07.02.2013 (Az.: C-543/10) entschied er wohl, dass es zur Beantwortung dieser Frage maßgeblich darauf ankomme, ob einer dahingehenden Klausel von allen beteiligten Parteien zugestimmt wurde. Der ... weiter lesen
Über den insolventen Modekonzern Wöhrl AG hat sich der Schutzschirm aufgespannt. Das bedeutet, dass das Unternehmen drei Monate Zeit hat aus eigenen Kräften die Kehrtwende zu schaffen. Gelingt dies nicht, geht das Schutzschirmverfahren in ein reguläres Insolvenzverfahren über. Nicht zum ersten Mal gerät in der jüngeren Vergangenheit ein Modeunternehmen in wirtschaftliche Turbulenzen. Die Konkurrenz durch das Internet macht sich schmerzhaft bemerkbar. Für die Anleger der Wöhrl AG wurde dies am 6. September besonders deutlich. Denn die Wöhrl AG beantragte die Insolvenz. Das Amtsgericht Nürnberg gab dem Antrag auf ein Schutzschirmverfahren in Eigenverwaltung statt. ... weiter lesen
Die Scholz Holding GmbH steht offenbar in erfolgversprechenden Verhandlungen mit einem Finanzinvestor. Es ist allerdings davon auszugehen, dass die Anleihe-Gläubiger ihren Teil zur Restrukturierung des angeschlagenen Unternehmens beitragen sollen. Am 19. Mai sind sie daher zu einer Gläubigerversammlung nach Wien eingeladen. Im Mittelpunkt wird dabei voraussichtlich die geplante Restrukturierung der 2012 nach österreichischem Recht begebenen Mittelstandsanleihe stehen. Für die Anleger geht es um viel Geld. Die Anleihe hat ein Volumen von 182,5 Millionen Euro und ist mit 8,5 Prozent p.a. verzinst. Die ursprünglich im März fällige Zinszahlung wurde allerdings bereits bis Ende Mai gestundet. Im ... weiter lesen
Die Anleger der Proven Oil Canada Fonds sollen ein Millionen-Loch stopfen. Dazu sollten sie bis zum 25. Juli ihre Ausschüttungen zurückzahlen. Selbst wenn alle Anleger der Rückzahlungsaufforderung nachkommen, klafft immer noch eine Finanzierungslücke von mehreren Millionen Euro. Daher stehen die Anleger nicht nur vor der Entscheidung, ihre Ausschüttungen zurückzuzahlen, sondern sollen auch entscheiden, wie die Finanzlücke zu schließen ist. Der Initiator der POC-Fonds, das Berliner Emissionshaus Proven Oil Canada Energy Solutions GmbH (POC), hatte die geschlossenen Energiefonds aufgelegt und nach eigenen Angaben rund 254 Millionen Euro bei den Anlegern eingesammelt. Das Geld sollte in ... weiter lesen
Längere Laufzeit, niedrigere Zinsen – diesem Konzept sollen die Anleihe-Anleger der Beate Uhse AG zustimmen. Um die Restrukturierungspläne vorzustellen, lädt das Unternehmen am 8. Juni zur Gläubigerversammlung nach Hamburg ein. Der Erotikkkonzern leidet aus unterschiedlichen Gründen bereits seit längerer Zeit unter wirtschaftlichen Schwierigkeiten. Im Juli 2014 begab die Beate Uhse AG eine Mittelstandsanleihe mit einem Emissionsvolumen von 30 Millionen Euro (ISIN: DE000A12T1W6 / WKN: A12T1W). Die Anleihe ist mit 7,75 Prozent p.a. verzinst und soll bis Juli 2019 laufen. Das möchte das Unternehmen nun ändern. Die Laufzeit soll gleich um fünf Jahre bis 2024 verlängert werden ... weiter lesen
Unzulässige Kreditbearbeitungsgebühren können von den Banken zurückgefordert werden. Dabei macht es keinen Unterschied, ob es sich um ein Verbraucherdarlehen oder ein Unternehmerdarlehen handelt. Das machte das Oberlandesgericht Frankfurt mit Urteil vom 25. Februar 2016 deutlich (Az.: 3 U 110/15). Schon vor rund zwei Jahren hatte der Bundesgerichtshof entschieden, dass Kreditbearbeitungsgebühren bei Verbraucherdarlehen unzulässig sind, wenn sie als vorgefertigte Klauseln in den AGB stehen und nicht individuell zwischen Bank und Kunden vereinbart wurden. Zur Begründung führte der BGH aus, dass die Kreditvergabe im ureigenen Interesse einer Bank liege und die Kosten dafür nicht auf den ... weiter lesen
Die Uhr tickt für die KTG Agrar SE. Spätestens am 6. Juli muss sie die fälligen Zinsen an die Anleihe-Anleger zahlen. Insgesamt geht es dabei um rund 15 Millionen Euro. Kann das Unternehmen die überfällige Zinszahlung nicht leisten, ist wohl auch eine Insolvenz des Agrarkonzerns nicht mehr auszuschließen. Sollte es tatsächlich so weit kommen, hätten die Anleger den Schaden. Dann geht es nicht mehr nur um ausstehende Zinszahlungen. Im schlimmsten Fall kann dann das investierte Kapital komplett verloren sein. Die KTG Agrar SE gehört nach eigenen Angaben zu den führenden Produzenten von Agrarrohstoffen in Europa. Im Jahr 2011 hat das Unternehmen die ... weiter lesen
Der im Jahr 2007 von Dr. Peters aufgelegte Schiffsfonds DS-Fonds Nr. 125 konnte die Erwartungen der Anleger nicht erfüllen. Nachdem nun beide Fondsschiffe, die DS Blue Ocean und DS Blue Wave, verkauft wurden, endet die Beteiligung für die Anleger wohl mit einem deutlichen Minus. Kurz nachdem der DS-Fonds Nr. 125 aufgelegt und die Anleger sich mit einer Mindestsumme von 20.000 Euro beteiligen konnten, bekam die Handelsschifffahrt bereits die Auswirkungen der Finanzkrise 2008 zu spüren. Da die Branche in den Boom-Jahren zuvor Überkapazitäten aufgebaut hatte, wurde es nun immer schwieriger die Schiffe bei gleichzeitig sinkenden Charterraten auszulasten. Das sorgte bei etlichen Schiffsfonds für ... weiter lesen
Wieder ist der Bundesgerichtshof aufgefordert, ein klärendes Urteil zum Widerruf von Verbraucherdarlehen zu sprechen. Terminiert ist die Verhandlung für den 24. Mai (Az.: XI ZR 366/15). Nicht zum ersten Mal landet die Widerrufsthematik in Karlsruhe. Allerdings sind die geplanten Verhandlungen schon mehrfach geplatzt, weil sich die Parteien noch kurzfristig geeinigt hatten und die Revision zurückgezogen wurde. Insofern ist die erste spannende Frage, ob es diesmal überhaupt zur Verhandlung vor dem höchsten deutschen Gericht kommen wird oder ob die Bank noch einen Rückzieher macht, um kurz vor Ende des sog. „ewigen Widerrufsrechts“ am 21. Juni 2016 eine höchstrichterliche ... weiter lesen
Viele, wenn auch nicht alle Darlehensverträge lassen sich aufgrund einer fehlerhaften Widerrufsbelehrung auch Jahre nach Abschluss noch widerrufen. Zu den Anforderungen an eine ordnungsgemäße äußerliche Gestaltung hat nun der Bundesgerichtshof mit zwei Urteilen Position bezogen (XI ZR 549/14 und XI ZR 101/15). In beiden Fällen hat der BGH zu Gunsten der Bank entschieden und die Klagen eines Verbraucherschutzverbands zurückgewiesen. Dieser hatte bemängelt, dass die Widerrufsbelehrung nicht ausreichend hervorgehoben sei und auch die verwendete Ankreuzoption lenke vom eigentlichen Inhalt ab. Der BGH hatte an der Gestaltung der Widerrufsbelehrung nichts auszusetzen. Allerdings ... weiter lesen