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Es muss ja nicht gleich ein zweiter Ronaldo sein. Aber auch mit den Transferrechen an weitgehend noch unbekannten Fußball-Talenten müsste sich doch gutes Geld verdienen lassen. Mit diesem Ansatz warb die Hanseatisches Fußball Kontor GmbH für ihre Kapitalanlageprodukte. Über Beteiligungen an Fonds oder über Genussrechte, Nachrangdarlehen und einer Anleihe sollten die Anleger am Geschäft mit Transferrechten an jungen Fußballern partizipieren. Die Rechnung ging aber offenbar nicht auf. Auszahlungen an die Anleger gerieten offenbar ins Stocken und zuletzt haben vier Gläubiger des Hanseatischen Fußball Kontors Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens ... weiter lesen
Die Anleger der Proven Oil Canada Fonds sollen ein Millionen-Loch stopfen. Dazu sollten sie bis zum 25. Juli ihre Ausschüttungen zurückzahlen. Selbst wenn alle Anleger der Rückzahlungsaufforderung nachkommen, klafft immer noch eine Finanzierungslücke von mehreren Millionen Euro. Daher stehen die Anleger nicht nur vor der Entscheidung, ihre Ausschüttungen zurückzuzahlen, sondern sollen auch entscheiden, wie die Finanzlücke zu schließen ist. Der Initiator der POC-Fonds, das Berliner Emissionshaus Proven Oil Canada Energy Solutions GmbH (POC), hatte die geschlossenen Energiefonds aufgelegt und nach eigenen Angaben rund 254 Millionen Euro bei den Anlegern eingesammelt. Das Geld sollte in ... weiter lesen
Für die Anleger des von Hansa Hamburg Shipping aufgelegten Schiffsfonds MS RHL Aurora (ehemals HHS 31 MS Matthias Claudius) wird es ernst. Das Amtsgericht Reinbek hat am 23. September das reguläre Insolvenzverfahren über die KG MS „Matthias Claudius“ Schiffahrtsgesellschaft mbH & Co. eröffnet (Az.: 8 IN 130/16). Anlegern droht nun der Totalverlust ihrer Einlage. Und mögliche Schadensersatzansprüche könnten schon bald verjähren. Um sich vor finanziellen Verlusten zu schützen, sollten die Anleger daher umgehend handeln. Hansa Hamburg Shipping legte den Schiffsfonds MS RHL Aurora zunächst noch unter dem Namen MS Matthias Claudius im Mai 2006 auf. Anleger ... weiter lesen
Die EUSA AG (Europäische Sachwert AG) ist zahlungsunfähig. Das Amtsgericht Heilbronn hat am 27. August 2015 das Insolvenzverfahren eröffnet (Az.: 3 IN 198/15). Das Immobilien- und Finanzberatungsunternehmen mit Sitz in Schwäbisch Hall versprach den Anlegern Renditen zwischen 6,25 und 12 Prozent mit unterschiedlichen Laufzeiten. Die Anleger konnten sich über Genussrechte beteiligen. Nach Unternehmensangaben lag das Emissionsvolumen insgesamt bei 50 Millionen Euro und war in fünf Millionen Genussrechte à zehn Euro aufgeteilt. Die Mindestzeichnungssumme lag bei 1.000 Euro. Dazu bot die EUSA AG den Anlegern vier verschiedene Anlagemodelle mit Laufzeiten zwischen drei und zwölf ... weiter lesen
Vier Verdächtige sind im Anlegerskandal um die BWF-Stiftung festgenommen worden. Sie sollen die Drahtzieher des mutmaßlichen Anlagebetrugs gewesen sein. Die Ermittler gehen von rund 6.000 Anlegern aus, die in das vermeintliche Gold der BWF-Stiftung investiert haben und nun vor dem Totalverlust ihres Geldes stehen. Im Februar flog der mutmaßliche Schwindel mit dem Gold der BWF-Stiftung auf. Bei einer groß angelegten Razzia wurde u.a. tonnenweise Gold sichergestellt. Der Haken: Zu großen Teilen ist das Gold wahrscheinlich nicht echt. Da nutzt es den Anlegern auch nichts, dass die Finanzaufsicht BaFin der BWF-Stiftung die sofortige Abwicklung des unerlaubt betriebenen Einlagengeschäfts ... weiter lesen
Der Endspurt für den Widerruf von Darlehen läuft: Wer durch einen Darlehenswiderruf noch von den derzeit niedrigen Zinsen profitieren möchte, sollte jetzt handeln. Denn die Bundesregierung hat das Aus für den sog. Widerrufsjoker beschlossen. Am 27. Januar hat das Bundeskabinett beschlossen, dass das „ewige“ Widerrufsrecht bei zwischen 2002 und 2010 geschlossenen Darlehen zur Immobilienfinanzierung enden soll. Sollte der Bundestag zustimmen, wäre der Widerruf von Altverträgen dann nicht mehr möglich. Bis dahin haben Verbraucher aber noch die Möglichkeit, ihre Darlehensverträge zu widerrufen, wenn die Bank oder Sparkasse eine fehlerhafte ... weiter lesen
Viele, wenn auch nicht alle Darlehensverträge lassen sich aufgrund einer fehlerhaften Widerrufsbelehrung auch Jahre nach Abschluss noch widerrufen. Zu den Anforderungen an eine ordnungsgemäße äußerliche Gestaltung hat nun der Bundesgerichtshof mit zwei Urteilen Position bezogen (XI ZR 549/14 und XI ZR 101/15). In beiden Fällen hat der BGH zu Gunsten der Bank entschieden und die Klagen eines Verbraucherschutzverbands zurückgewiesen. Dieser hatte bemängelt, dass die Widerrufsbelehrung nicht ausreichend hervorgehoben sei und auch die verwendete Ankreuzoption lenke vom eigentlichen Inhalt ab. Der BGH hatte an der Gestaltung der Widerrufsbelehrung nichts auszusetzen. Allerdings ... weiter lesen
Bis zu 15 Milliarden Dollar muss VW als Folge des Abgasskandals in den USA zahlen. Noch nicht eingerechnet sind dabei Forderungen geschädigter Aktionäre. Die könnten auch in Deutschland auf Volkswagen zukommen. Die Staatsanwaltschaft Braunschweig ermittelt inzwischen wegen des Anfangsverdachts der Marktmanipulation gegen den ehemaligen Vorstandschef Martin Winterkorn und ein weiteres Vorstandsmitglied. Anzeige hatte die Finanzaufsicht BaFin erstattet. Der Staatsanwaltschaft liegen offenbar Anhaltspunkte vor, dass VW seinen Informationspflichten nicht nachgekommen ist. Demnach könnte die Konzernspitze schon früher von den manipulierten Abgaswerten gewusst und dies verschwiegen haben. Erst ... weiter lesen
Es hat schon was von einem Déjà-Vu-Erlebnis: Schon zum zweiten Mal bleibt eine wichtige Grundsatzentscheidung des Bundesgerichtshofs zu der Thematik Darlehenswiderruf aus, weil sich die Parteien noch kurz vor der Verhandlung außergerichtlich einigen. Hätten die Karlsruher Richter im Sommer zur Verwirkung des Widerrufsrechts eine Grundsatzentscheidung fällen sollen, so wäre es am 15. Dezember um die treuwidrige Ausübung des Widerrufsrechts gegangen (XI ZR 180/15). Damals wie heute haben sich die Parteien allerdings noch kurz vor Verhandlungsbeginn außergerichtlich geeinigt. Dass die Verhandlung vor dem BGH noch platzen würde, deutete sich bereits vor ... weiter lesen
Angaben zum Fristbeginn und zur Fristdauer müssen direkt in der Widerrufsbelehrung zu einer Lebensversicherung bzw. Rentenversicherung zu finden sein. Ansonsten ist die Belehrung fehlerhaft und die Police kann noch Jahre nach Abschluss widerrufen werden. Das stellte das Oberlandesgericht Karlsruhe mit Urteil vom 19. Januar 2016 klar (Az.: 12 U 116/15). Ähnlich wie bei Darlehensverträgen können auch Lebens- und Rentenversicherungen widerrufen werden, wenn der Versicherungsnehmer nicht ordnungsgemäß über seine Widerspruchsmöglichkeiten belehrt wurde. Denn dann wurde die Frist zum Widerspruch nicht in Gang gesetzt und es gilt das „ewige“ Widerrufsrecht. Die Police kann dann auch ... weiter lesen
Bei der KTG Agrar SE geht es Schlag auf Schlag – und für die Anleger reiht sich schlechte Nachricht an schlechte Nachricht. Sie drohen im Insolvenzverfahren, das am 1. September am Amtsgericht Hamburg regulär eröffnet wurde, praktisch leer auszugehen (Az.: 67g IN 266/16). Wie der Sachwalter Rechtsanwalt Stefan Denkhaus bereits ankündigte, sei von einer „äußerst geringen“ Insolvenzquote auszugehen. Denn die KTG Agrar sei mit rund 394 Millionen Euro überschuldet und der Abschreibungsbedarf bei Beteiligungen und Forderungen liege bei 391 Millionen Euro. Zwei Tage vor der Eröffnung des Insolvenzverfahrens in Eigenverwaltung haben auch die KTG-Töchter Delta ... weiter lesen
(OLG Karlsruhe, Urteil vom 14.04.2015, Az: 17 U 54/14, OLG Dresden, Urteil vom 03.04.2014, Az: 8 U 1334/13 Brandenburgisches OLG, Urteil vom 21.08.2013, Az: 4 U 202/11OLG Stuttgart, Urteil vom 29.12.2011, Az: 6 U 79/11) Wegen einer fehlerhaften Widerrufsbelehrung bei der Beteiligung können Anleger auch heute noch wirksam den Widerruf erklären, da die Widerrufsfrist wegen dieser Fehler bei der Widerrufsbelehrung nicht in Lauf gesetzt wurde, so dass durch den Widerruf die Rückabwicklung der Beteiligung möglich bleibt. Die verwendete Widerrufsbelehrung ist fehlerhaft und irreführend, da sie Formulierung bei der Belehrung zum Widerrufsrecht enthielt, dass der Fristlauf ... weiter lesen