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Abmahnung der Schütz Rechtsanwälte aus Karlsruhe im Auftrag der OPM Merchandising GmbH aus Trostberg wegen unzulässigem Verkauf von "Die-Ärzte"-Tickets Die Schütz Rechtsanwälte aus Karlsruhe vertreten die Interessen der OPM Merchandising GmbH aus Trostberg. Kürzlich richteten sie sich mit einer Abmahnung an eine Person, welche gegen das Wettbewerbsrecht verstoßen haben soll. Die OPM Merchandising GmbH ist für den Verkauf von Tickets für die Tournee "In the ä tonight" von der Band "Die Ärzte" verantwortlich und beauftragt. In der Abmahnung wird den Betroffenen vorgeworfen, unerlaubt Tickets für die ... weiter lesen
Schon die Größe der Nordcapital Bulkerflotte 1 sollte ein Argument für eine sichere Geldanlage sein. Immerhin zählt die 2008 aufgelegte Bulkerflotte zu den größten Schiffsfonds in Deutschland. Doch die Größe bewahrte den Fonds nicht vor wirtschaftlichen Schwierigkeiten. Inzwischen ist der erste Frachter aus der Flotte zahlungsunfähig. Das Amtsgericht Lüneburg hat am 11. April das vorläufige Insolvenzverfahren über die Gesellschaft der MS E.R. Barcelona eröffnet (Az.: 46 IN 33/16). In bis zu zwölf Einschiffsgesellschaften sollte die Nordcapital Bulkerflotte investieren. So viele wurden es nicht. Aber immerhin acht Schiffe sind für den Fonds unter Fahrt ... weiter lesen
Hamburg/Berlin (jur). Ein Energydrink darf nicht mit der Aussage beworben werden, er verleihe Konzentrations- und Leistungsfähigkeit. Dies ist eine zumindest in pauschaler Form unzulässige gesundheitsbezogene Aussage, wie das Landgericht Hamburg in einem am Dienstag, 25. April 2023, vom Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) in Berlin veröffentlichten Urteil entschied (Az.: 312 O 256/21). In seiner Werbung für ein koffeinhaltiges Pulver zur Herstellung eines Energydrinks hatte der Hersteller Emporgy GmbH aus Hamburg gezielt Gamer angesprochen. „Das neue Emporgy Lifestyle Getränk verleiht dir die nötige Power, Leistung und Konzentration für deine gewünschten Aktivitäten“, hieß es auf der Homepage des Unternehmens. „Ein ... weiter lesen
Die Kurse der Germann Pellets Anleihen befinden sich derzeit im freien Fall. Die Lage hat sich durch die Insolvenz des Ofenbauers Kago weiter verschärft. Den Anlegern können hohe Verluste drohen. Die German Pellets GmbH hat drei Unternehmensanleihen im Wert von rund 224 Millionen Euro begeben und Genussscheine im Wert von ca. 13,5 Millionen Euro emittiert. Die mit 7,25 Prozent verzinste Anleihe 2011/16 (ISIN: DE000A1H3J6 7 / WKN: A1H3J6) wäre zum 1. April 2016 zur Rückzahlung fällig. Das scheint das Unternehmen nicht leisten zu können. Daher sollen die Anleger bei einer Gläubigerversammlung am 10. Februar in Wismar über Änderungen der Anleihebedingungen abstimmen. Im Kern ... weiter lesen
Im Jahr 2011 legte das Emissionshaus Weser Kapital, ehemals Novalis Invest, den Schiffsfonds MS Christoph S auf. Schon Ende 2015 musste die Schiffsgesellschaft Insolvenz beantragen und Ende Juli hat das Amtsgericht Nordenham das reguläre Insolvenzverfahren eröffnet (Az.: 7 IN 36/15). Die Hoffnung auf ordentliche Renditen zerplatzte für die Anleger des Schiffsfonds MS Christoph S schon etwa vier Jahre nach der Auflage des Fonds. Nachdem das Insolvenzverfahren eröffnet ist, droht den Anlegern der Totalverlust ihrer Einlage. Die Mindestbeteiligung betrug 25.000 Euro. Die Boom-Jahre in der Handelsschifffahrt waren mit dem Ausbruch der Finanzkrise 2008 praktisch vorbei. Jetzt ... weiter lesen
Wenn Banken und Sparkassen gehofft hatten, das Thema Darlehenswiderruf zu den Akten legen zu können, haben sie sich getäuscht. Denn auch bei jüngeren Immobiliendarlehen ist der Widerruf möglich, wenn die Bank eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung verwendet hat. Und das dürfte den Kreditinstituten häufiger passiert sein als sie vielleicht selbst vermutet haben. Knackpunkt sind dabei häufig die Pflichtangaben in der Widerrufsbelehrung. Sind diese fehlerhaft, wurde die Widerrufsfrist nicht in Gang gesetzt und der Widerruf ist auch noch Jahre nach Abschluss des Immobiliendarlehens möglich. Das geht auch aus einem Hinweisbeschluss des Oberlandesgerichts Celle vom 2. Dezember 2015 ... weiter lesen
(OLG Karlsruhe, Urteil vom 14.04.2015, Az: 17 U 54/14, OLG Dresden, Urteil vom 03.04.2014, Az: 8 U 1334/13 Brandenburgisches OLG, Urteil vom 21.08.2013, Az: 4 U 202/11OLG Stuttgart, Urteil vom 29.12.2011, Az: 6 U 79/11) Wegen einer fehlerhaften Widerrufsbelehrung bei der Beteiligung können Anleger auch heute noch wirksam den Widerruf erklären, da die Widerrufsfrist wegen dieser Fehler bei der Widerrufsbelehrung nicht in Lauf gesetzt wurde, so dass durch den Widerruf die Rückabwicklung der Beteiligung möglich bleibt. Die verwendete Widerrufsbelehrung ist fehlerhaft und irreführend, da sie Formulierung bei der Belehrung zum Widerrufsrecht enthielt, dass der Fristlauf ... weiter lesen
Die Uhr tickt für die KTG Agrar SE. Spätestens am 6. Juli muss sie die fälligen Zinsen an die Anleihe-Anleger zahlen. Insgesamt geht es dabei um rund 15 Millionen Euro. Kann das Unternehmen die überfällige Zinszahlung nicht leisten, ist wohl auch eine Insolvenz des Agrarkonzerns nicht mehr auszuschließen. Sollte es tatsächlich so weit kommen, hätten die Anleger den Schaden. Dann geht es nicht mehr nur um ausstehende Zinszahlungen. Im schlimmsten Fall kann dann das investierte Kapital komplett verloren sein. Die KTG Agrar SE gehört nach eigenen Angaben zu den führenden Produzenten von Agrarrohstoffen in Europa. Im Jahr 2011 hat das Unternehmen die ... weiter lesen
Am 1. Mai wurde das reguläre Insolvenzverfahren über die German Pellets GmbH am Amtsgericht Schwerin eröffnet (Az. 580 IN 64/16). Nur einen Tag später teilte die Insolvenzverwalterin mit, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt. Anleger haben über Anleihen und Genussrechte rund 260 Millionen Euro investiert. Das Geld könnte nun endgültig komplett verbrannt sein. Die Hoffnungen der Anleger nach der Eröffnung des Insolvenzverfahren doch noch relativ zügig zumindest einen kleinen Teil ihres investierten Geldes wiederzusehen, dürften nach der Mitteilung, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt, langsam am Nullpunkt angekommen sein. Dennoch sollten die Forderungen zur ... weiter lesen
Spielt die Motivation für die Wirksamkeit eines Darlehenswiderrufs eine Rolle oder nicht? Mit dieser Frage setzt sich der Bundesgerichtshof am 12. Juli auseinander (Az.: XI ZR 501/15). Konkret geht es um die Klage eines Anlegers, der nach eigenen Angaben in einer Haustürsituation einen Kredit aufgenommen hatte, um mit diesem den Beitritt zu einer Fondsgesellschaft zu finanzieren. Dabei wurde er darüber belehrt, dass mit dem Widerruf des Darlehens auch der Beitritt zur Fondsgesellschaft nicht zu Stande käme. Das Darlehen hatte er 2007 vollständig getilgt, etwa sieben Jahre später aber noch den Widerruf erklärt. Die Vorinstanzen entschieden, dass der Widerruf treuwidrig ausgeübt und ... weiter lesen
Bis zum 18. Oktober müssen die Gläubiger der insolventen Magellan Maritime Services GmbH ihre Forderungen beim Insolvenzverwalter anmelden. Am gleichen Tag findet auch die erste Gläubigerversammlung in Hamburg statt. Dabei geht es u.a. auch um den Fortgang des Insolvenzverfahrens. Eine zentrale Frage dürfte ebenfalls Gegenstand der Gläubigerversammlung sein: Wer ist überhaupt Eigentümer der Container? Der Insolvenzverwalter vertritt die Auffassung, dass die Anleger keinen direkten Anspruch auf die Container haben und stützt sich dabei auf ein Gutachten, nachdem die Anleger nicht zu Eigentümern der Container geworden sind. Es gibt jedoch auch gegenteilige Auffassungen. Daran knüpft ... weiter lesen
Die Insolvenz der KTG Agrar SE hat am Ende doch noch die ehemalige Tochter KTG Energie AG erfasst. Nur wenige Tage nachdem ein Investor die Anteile an der KTG Energie übernommen hatte, stellte das Unternehmen am 27. September einen Antrag auf Insolvenz in Eigenverwaltung. Das Amtsgericht Neuruppin hat dem Antrag stattgegeben. Anleger der 50 Millionen Euro schweren Anleihe der KTG Energie AG hatten eigentlich die am 28. September fällige Zinszahlung erwartet. Nun müssen sie nicht nur um die Zinsen, sondern um ihr gesamtes investiertes Geld bangen. Die Gustav-Zech-Stimmung hatte die Anteile von etwas mehr als 50 Prozent der KTG Agrar an der KTG Energie übernommen. Anleger, die geglaubt hatten, dass ... weiter lesen