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Experten-Ratgeber
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Die Verfassungsbeschwerde einer Verbraucherin, deren Darlehenswiderruf vom OLG Schleswig für unwirksam erklärt wurde, hatte Erfolg. Das Bundesverfassungsgericht entschied mit Beschluss vom 16. Juni 2016, dass das OLG Schleswig die Revision zum Bundesgerichtshof hätte zulassen müssen (Az.: 1 BvR 873/15). Die Entscheidung des Oberlandesgerichts Schleswig die Revision nicht zuzulassen, sei eine unzumutbare Einschränkung des Zugangs der Klägerin zur nächsten Instanz. Schon wegen der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache und im Sinne einer einheitlichen Rechtsprechung hätte die Revision zugelassen werden müssen, so das Verfassungsgericht. Das OLG ... weiter lesen
Bis zum 18. Oktober müssen die Gläubiger der insolventen Magellan Maritime Services GmbH ihre Forderungen beim Insolvenzverwalter anmelden. Am gleichen Tag findet auch die erste Gläubigerversammlung in Hamburg statt. Dabei geht es u.a. auch um den Fortgang des Insolvenzverfahrens. Eine zentrale Frage dürfte ebenfalls Gegenstand der Gläubigerversammlung sein: Wer ist überhaupt Eigentümer der Container? Der Insolvenzverwalter vertritt die Auffassung, dass die Anleger keinen direkten Anspruch auf die Container haben und stützt sich dabei auf ein Gutachten, nachdem die Anleger nicht zu Eigentümern der Container geworden sind. Es gibt jedoch auch gegenteilige Auffassungen. Daran knüpft ... weiter lesen
Der Endspurt für den Widerruf von Darlehen läuft: Wer durch einen Darlehenswiderruf noch von den derzeit niedrigen Zinsen profitieren möchte, sollte jetzt handeln. Denn die Bundesregierung hat das Aus für den sog. Widerrufsjoker beschlossen. Am 27. Januar hat das Bundeskabinett beschlossen, dass das „ewige“ Widerrufsrecht bei zwischen 2002 und 2010 geschlossenen Darlehen zur Immobilienfinanzierung enden soll. Sollte der Bundestag zustimmen, wäre der Widerruf von Altverträgen dann nicht mehr möglich. Bis dahin haben Verbraucher aber noch die Möglichkeit, ihre Darlehensverträge zu widerrufen, wenn die Bank oder Sparkasse eine fehlerhafte ... weiter lesen
Es muss ja nicht gleich ein zweiter Ronaldo sein. Aber auch mit den Transferrechen an weitgehend noch unbekannten Fußball-Talenten müsste sich doch gutes Geld verdienen lassen. Mit diesem Ansatz warb die Hanseatisches Fußball Kontor GmbH für ihre Kapitalanlageprodukte. Über Beteiligungen an Fonds oder über Genussrechte, Nachrangdarlehen und einer Anleihe sollten die Anleger am Geschäft mit Transferrechten an jungen Fußballern partizipieren. Die Rechnung ging aber offenbar nicht auf. Auszahlungen an die Anleger gerieten offenbar ins Stocken und zuletzt haben vier Gläubiger des Hanseatischen Fußball Kontors Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens ... weiter lesen
Am 1. Mai wurde das reguläre Insolvenzverfahren über die German Pellets GmbH am Amtsgericht Schwerin eröffnet (Az. 580 IN 64/16). Nur einen Tag später teilte die Insolvenzverwalterin mit, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt. Anleger haben über Anleihen und Genussrechte rund 260 Millionen Euro investiert. Das Geld könnte nun endgültig komplett verbrannt sein. Die Hoffnungen der Anleger nach der Eröffnung des Insolvenzverfahren doch noch relativ zügig zumindest einen kleinen Teil ihres investierten Geldes wiederzusehen, dürften nach der Mitteilung, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt, langsam am Nullpunkt angekommen sein. Dennoch sollten die Forderungen zur ... weiter lesen
Die Restrukturierung der angeschlagenen Scholz Holding GmbH nähere sich einem erfolgreichen Abschluss, teilt das Unternehmen am 20. Mai mit. Die Anleger der Anleihe mit einem Emissionsvolumen von 182,5 Millionen Euro sollen finanziell aber ordentlich zur Ader gelassen werden. Die Anleger sollen eine einmalige Abschlagzahlung von insgesamt 14 Millionen Euro erhalten, was nur knapp 7,7 Prozent der Nominalvolumens der nach österreichischem Recht begebenen Anleihe entspricht. Sollten sich die Geschäfte positiv entwickeln, könnte noch einmal eine Sonderzahlung von rund 5,8 Millionen Euro dazu kommen. Unterm Strich erhielten die Anleger dann knapp elf Prozent ihres eingesetzten Kapitals zurück und sollen im ... weiter lesen
Die gute Nachricht für die Anleihe-Anleger der Scholz Holding GmbH: Die Suche nach Investoren befindet sich nach Unternehmensangaben auf einem guten Weg. Die schlechte Nachricht: Die Anleger müssen mit einer Restrukturierung der Anleihe rechnen. Das bedeutet in der Regel schlechtere Konditionen. Im Jahr 2012 hatte die Scholz Holding GmbH eine Mittelstandsanleihe nach österreichischem Recht begeben. Die Inhaber-Schuldverschreibung hat ein Emissionsvolumen von 182,5 Millionen Euro und ist mit 8,5 Prozent p.a. verzinst. Schon auf die fällige Zinszahlung am 8. März mussten die Anleger verzichten, da diese bis zum 31. Mai gestundet wurde. Nachdem nun Angebote von zwei potenziellen Investoren ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart, Hannover, Bremen, Nürnberg und Essen www.grprainer.com führen aus: Gerade im Falle länderübergreifender wirtschaftlicher Verträge innerhalb der EU stellt sich häufig die Frage der gerichtlichen Zuständigkeit. So hatte der Europäische Gerichtshof (EuGH) jüngst eben diese Frage des Gerichtsstandes im Rahmen von Lieferketten zu klären. In seinem Urteil vom 07.02.2013 (Az.: C-543/10) entschied er wohl, dass es zur Beantwortung dieser Frage maßgeblich darauf ankomme, ob einer dahingehenden Klausel von allen beteiligten Parteien zugestimmt wurde. Der ... weiter lesen
Die Scholz Holding GmbH steht offenbar in erfolgversprechenden Verhandlungen mit einem Finanzinvestor. Es ist allerdings davon auszugehen, dass die Anleihe-Gläubiger ihren Teil zur Restrukturierung des angeschlagenen Unternehmens beitragen sollen. Am 19. Mai sind sie daher zu einer Gläubigerversammlung nach Wien eingeladen. Im Mittelpunkt wird dabei voraussichtlich die geplante Restrukturierung der 2012 nach österreichischem Recht begebenen Mittelstandsanleihe stehen. Für die Anleger geht es um viel Geld. Die Anleihe hat ein Volumen von 182,5 Millionen Euro und ist mit 8,5 Prozent p.a. verzinst. Die ursprünglich im März fällige Zinszahlung wurde allerdings bereits bis Ende Mai gestundet. Im ... weiter lesen
Seit September 2006 konnten sich Anleger an dem geschlossenen Immobilienfonds Wölbern Frankreich 04 mit einer Mindestsumme von 15.000 Euro beteiligen. Die Geldanlage war ein Fehlschlag. Auch nach dem Verkauf der Büroimmobilie in Paris schlagen für die Anleger hohe Verluste zu Buche. Eine Möglichkeit, das „verbrannte“ Kapital noch zu retten, ist die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen. Dazu bleibt aber nicht mehr viel Zeit. Denn mögliche Forderungen könnten ab September verjähren. Die zehnjährige Verjährungsfrist greift auf den Tag genau zehn Jahre nach Beitritt zur Fondsgesellschaft. Mehr als 3000 Anleger hatten rund 92 Millionen ... weiter lesen
Im Herbst 2014 wurde den Anlegern des Schiffsfonds GEBAB MS Buxwind bereits mitgeteilt, dass ohne die Umsetzung eines Betriebs- und Fortführungskonzepts im Jahr 2016 die Insolvenz der Fondsgesellschaft drohen könnte. Erschwerend kommt für die Anleger hinzu, dass schon in diesem Jahr auch die Verjährung möglicher Schadensersatzansprüche droht. Anleger konnten sich seit November 2006 an dem Schiffsfonds GEBAB MS Buxwind mit einer Mindestsumme von 15.000 Euro beteiligen. Insgesamt wurden rund 25 Millionen Euro bei den Anlegern eingesammelt. Das gesamte Emissionsvolumen betrug knapp 54 Millionen Euro. Wie bei zahlreichen anderen Schiffsfonds auch, konnten die Erwartungen der Anleger nicht erfüllt ... weiter lesen
Es hat schon was von einem Déjà-Vu-Erlebnis: Schon zum zweiten Mal bleibt eine wichtige Grundsatzentscheidung des Bundesgerichtshofs zu der Thematik Darlehenswiderruf aus, weil sich die Parteien noch kurz vor der Verhandlung außergerichtlich einigen. Hätten die Karlsruher Richter im Sommer zur Verwirkung des Widerrufsrechts eine Grundsatzentscheidung fällen sollen, so wäre es am 15. Dezember um die treuwidrige Ausübung des Widerrufsrechts gegangen (XI ZR 180/15). Damals wie heute haben sich die Parteien allerdings noch kurz vor Verhandlungsbeginn außergerichtlich geeinigt. Dass die Verhandlung vor dem BGH noch platzen würde, deutete sich bereits vor ... weiter lesen