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Es ist der dritte Anlauf die Thematik Widerruf von Darlehensverträgen vor den Bundesgerichtshof zu bringen. Zweimal sind die Verhandlungen noch kurzfristig geplatzt. Diesmal dürften die Chancen besser stehen. Grund für die geplatzten BGH-Verhandlungen in Sachen Darlehenswiderruf waren kurzfristige außergerichtliche Einigungen, die wahrscheinlich mit großzügigen Angeboten für die klagenden Verbraucher verbunden waren. Dass sie auf diese Angebote eingegangen sind, ist nachvollziehbar, verhinderten aber eine höchstrichterliche Grundsatzentscheidung. Das dürfte am 23. Februar 2016 allerdings anders sein. Denn diesmal klagt eine Verbraucherzentrale. Es ... weiter lesen
Schon im Sommer war eine wichtige Grundsatzentscheidung des Bundesgerichtshofs in Sachen Widerruf von Darlehen erwartet worden. Diese blieb aus, weil sich die Parteien kurz vor dem Verhandlungstermin noch außergerichtlich geeinigt haben. Nun wurde eine für den 1. Dezember angesetzte BGH-Verhandlung zum Thema Widerruf auf den 15. Dezember vertagt. Im Juni wäre es vor dem BGH um die Verwirkung des Widerrufsrechts bei Darlehensverträgen gegangen (XI ZR 154/14). Der klagende Verbraucher hatte verschiedene Darlehensverträge vorzeitig abgelöst. Später erklärte er aufgrund einer fehlerhaften Widerrufsbelehrung den Widerruf und verlangte die Rückerstattung geleisteter Zinsen und ... weiter lesen
Der im Jahr 2007 von Dr. Peters aufgelegte Schiffsfonds DS-Fonds Nr. 125 konnte die Erwartungen der Anleger nicht erfüllen. Nachdem nun beide Fondsschiffe, die DS Blue Ocean und DS Blue Wave, verkauft wurden, endet die Beteiligung für die Anleger wohl mit einem deutlichen Minus. Kurz nachdem der DS-Fonds Nr. 125 aufgelegt und die Anleger sich mit einer Mindestsumme von 20.000 Euro beteiligen konnten, bekam die Handelsschifffahrt bereits die Auswirkungen der Finanzkrise 2008 zu spüren. Da die Branche in den Boom-Jahren zuvor Überkapazitäten aufgebaut hatte, wurde es nun immer schwieriger die Schiffe bei gleichzeitig sinkenden Charterraten auszulasten. Das sorgte bei etlichen Schiffsfonds für ... weiter lesen
Der Widerruf von Darlehensverträgen ist auch Jahre nach Vertragsschluss noch möglich, wenn keine ordnungsgemäße Widerrufsbelehrung erfolgt ist. Die sog. Gesetzlichkeitsvermutung könnte aber selbst offensichtlich fehlerhaften Widerrufsbelehrungen zur Wirksamkeit verhelfen. Nach § 14 Abs. 1 der BGB-Informationspflichten-Verordnung (BGB-InfoV) und nunmehr Art. 247 § 6 Abs. 2 S. 3 EGBGB gilt eine Widerrufsbelehrung dann als wirksam, wenn für sie das Muster aus der Anlage 2 zur BGB-InfoV verwendet wurde. Dann nämlich ist dem Verwender bei Fehlern in der Widerrufsbelehrung kein eigenes Verschulden vorzuwerfen. Der Verwender darf auf die Richtigkeit der jeweilig geltenden Musterbelehrung ... weiter lesen
Wenn Banken und Sparkassen gehofft hatten, das Thema Darlehenswiderruf zu den Akten legen zu können, haben sie sich getäuscht. Denn auch bei jüngeren Immobiliendarlehen ist der Widerruf möglich, wenn die Bank eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung verwendet hat. Und das dürfte den Kreditinstituten häufiger passiert sein als sie vielleicht selbst vermutet haben. Knackpunkt sind dabei häufig die Pflichtangaben in der Widerrufsbelehrung. Sind diese fehlerhaft, wurde die Widerrufsfrist nicht in Gang gesetzt und der Widerruf ist auch noch Jahre nach Abschluss des Immobiliendarlehens möglich. Das geht auch aus einem Hinweisbeschluss des Oberlandesgerichts Celle vom 2. Dezember 2015 ... weiter lesen
Die Restrukturierung der angeschlagenen Scholz Holding GmbH nähere sich einem erfolgreichen Abschluss, teilt das Unternehmen am 20. Mai mit. Die Anleger der Anleihe mit einem Emissionsvolumen von 182,5 Millionen Euro sollen finanziell aber ordentlich zur Ader gelassen werden. Die Anleger sollen eine einmalige Abschlagzahlung von insgesamt 14 Millionen Euro erhalten, was nur knapp 7,7 Prozent der Nominalvolumens der nach österreichischem Recht begebenen Anleihe entspricht. Sollten sich die Geschäfte positiv entwickeln, könnte noch einmal eine Sonderzahlung von rund 5,8 Millionen Euro dazu kommen. Unterm Strich erhielten die Anleger dann knapp elf Prozent ihres eingesetzten Kapitals zurück und sollen im ... weiter lesen
Zunächst die BWF-Stiftung, dann die Expert Plus GmbH und jetzt die Pro Ventus GmbH: Innerhalb weniger Wochen gab die Finanzaufsicht BaFin den Edelmetallhändlern die Abwicklung ihres unerlaubt betriebenen Einlagengeschäfts auf. Wie die BaFin am 21. Juli 2015 mitteilte, hat sie der Pro Ventus GmbH mit Bescheid vom 3. Juli 2015 die unverzügliche Abwicklung des unerlaubt betriebenen Einlagengeschäft aufgegeben. Die angenommenen Gelder müssen an die Anleger zurückgezahlt werden. Die Anleger konnten bei der Pro Ventus GmbH Silbermünzen erwerben. Lukrativ wurde dies auch dadurch, da sich mit dem Kaufvertrag die Pro Silber GmbH mit Sitz in Winterthur, Schweiz, verpflichtete, die Münzen zu ... weiter lesen
Beide Schiffe aus dem Schiffsfonds CFB 168 Twins 2 sind verkauft. Nach der Liquidation der Fondsgesellschaft wird für die Anleger wahrscheinlich ein hoher Verlust von bis zu 75 Prozent zu Buche stehen. Die gute Nachricht zuerst: Nach dem Verkauf der beiden Fondsschiffe MS Maersk Nottingham (ehemals MS Regina Star) und MS Nedlloyd Marita (ehemals MS Marita Star) reicht der Erlös nicht nur aus, um alle Bankverbindlichkeiten zu tilgen, sondern auch eine Abschlagzahlung für die Anleger ist noch drin, berichtet das „fondstelegramm“. Die schlechte Nachricht: Die Beteiligung an dem 2008 aufgelegten Schiffsfonds bringt den Anlegern ein dickes Minus ein. Nach der Auflösung der Fondsgesellschaft ... weiter lesen
Der Endspurt für den Widerruf von Darlehen läuft: Wer durch einen Darlehenswiderruf noch von den derzeit niedrigen Zinsen profitieren möchte, sollte jetzt handeln. Denn die Bundesregierung hat das Aus für den sog. Widerrufsjoker beschlossen. Am 27. Januar hat das Bundeskabinett beschlossen, dass das „ewige“ Widerrufsrecht bei zwischen 2002 und 2010 geschlossenen Darlehen zur Immobilienfinanzierung enden soll. Sollte der Bundestag zustimmen, wäre der Widerruf von Altverträgen dann nicht mehr möglich. Bis dahin haben Verbraucher aber noch die Möglichkeit, ihre Darlehensverträge zu widerrufen, wenn die Bank oder Sparkasse eine fehlerhafte ... weiter lesen
Es hat schon was von einem Déjà-Vu-Erlebnis: Schon zum zweiten Mal bleibt eine wichtige Grundsatzentscheidung des Bundesgerichtshofs zu der Thematik Darlehenswiderruf aus, weil sich die Parteien noch kurz vor der Verhandlung außergerichtlich einigen. Hätten die Karlsruher Richter im Sommer zur Verwirkung des Widerrufsrechts eine Grundsatzentscheidung fällen sollen, so wäre es am 15. Dezember um die treuwidrige Ausübung des Widerrufsrechts gegangen (XI ZR 180/15). Damals wie heute haben sich die Parteien allerdings noch kurz vor Verhandlungsbeginn außergerichtlich geeinigt. Dass die Verhandlung vor dem BGH noch platzen würde, deutete sich bereits vor ... weiter lesen
Wieder ist der Bundesgerichtshof aufgefordert, ein klärendes Urteil zum Widerruf von Verbraucherdarlehen zu sprechen. Terminiert ist die Verhandlung für den 24. Mai (Az.: XI ZR 366/15). Nicht zum ersten Mal landet die Widerrufsthematik in Karlsruhe. Allerdings sind die geplanten Verhandlungen schon mehrfach geplatzt, weil sich die Parteien noch kurzfristig geeinigt hatten und die Revision zurückgezogen wurde. Insofern ist die erste spannende Frage, ob es diesmal überhaupt zur Verhandlung vor dem höchsten deutschen Gericht kommen wird oder ob die Bank noch einen Rückzieher macht, um kurz vor Ende des sog. „ewigen Widerrufsrechts“ am 21. Juni 2016 eine höchstrichterliche ... weiter lesen
Die Insolvenz der KTG Agrar SE hat am Ende doch noch die ehemalige Tochter KTG Energie AG erfasst. Nur wenige Tage nachdem ein Investor die Anteile an der KTG Energie übernommen hatte, stellte das Unternehmen am 27. September einen Antrag auf Insolvenz in Eigenverwaltung. Das Amtsgericht Neuruppin hat dem Antrag stattgegeben. Anleger der 50 Millionen Euro schweren Anleihe der KTG Energie AG hatten eigentlich die am 28. September fällige Zinszahlung erwartet. Nun müssen sie nicht nur um die Zinsen, sondern um ihr gesamtes investiertes Geld bangen. Die Gustav-Zech-Stimmung hatte die Anteile von etwas mehr als 50 Prozent der KTG Agrar an der KTG Energie übernommen. Anleger, die geglaubt hatten, dass ... weiter lesen