Rechtsanwälte und Kanzleien
Rechtsanwalt in Weißenburg - Wirtschaftsrecht
Rechtsanwälte für Wirtschaftsrecht im Umkreis von 75 km
- Anwalt Wirtschaftsrecht Gunzenhausen
- Anwalt Wirtschaftsrecht Cadolzburg
- Anwalt Wirtschaftsrecht Fürth
- Anwalt Wirtschaftsrecht Ingolstadt
- Anwalt Wirtschaftsrecht Neumarkt i.d. OPf.
- Anwalt Wirtschaftsrecht Nürnberg
- Anwalt Wirtschaftsrecht Schwabach
- Anwalt Wirtschaftsrecht Wendelstein
- Anwalt Wirtschaftsrecht Zirndorf
- Anwalt Wirtschaftsrecht Augsburg
Experten-Ratgeber
Sie suchen eine Antwort für Ihr Problem? Vielleicht helfen Ihnen schon unsere Ratgeber dabei weiter.
Spielt die Motivation für die Wirksamkeit eines Darlehenswiderrufs eine Rolle oder nicht? Mit dieser Frage setzt sich der Bundesgerichtshof am 12. Juli auseinander (Az.: XI ZR 501/15). Konkret geht es um die Klage eines Anlegers, der nach eigenen Angaben in einer Haustürsituation einen Kredit aufgenommen hatte, um mit diesem den Beitritt zu einer Fondsgesellschaft zu finanzieren. Dabei wurde er darüber belehrt, dass mit dem Widerruf des Darlehens auch der Beitritt zur Fondsgesellschaft nicht zu Stande käme. Das Darlehen hatte er 2007 vollständig getilgt, etwa sieben Jahre später aber noch den Widerruf erklärt. Die Vorinstanzen entschieden, dass der Widerruf treuwidrig ausgeübt und ... weiter lesen
Hunde, Katzen und andere Haustiere sind bei den Deutschen sehr beliebt. Viele Halter tun auch alles, damit es den geliebten Vierbeinern oder gefiederten Freunden so gut wie möglich geht. Das Geschäft mit Heimtierbedarf sollte also lohnenswert sein. Dennoch befindet sich die Karlie Group schon seit längerer Zeit in wirtschaftlichen Schwierigkeiten. Das bekommen auch die Anleger der Unternehmensanleihe zu spüren. Sie sollen bei einer Gläubigerversammlung am 9. Mai am Unternehmenssitz im ostwestfälischen Bad Wünnenberg über eine geplante Änderung der Anleihebedingungen abstimmen. Die Karlie Group hatte 2013 eine Mittelstandsanleihe mit fünfjähriger Laufzeit und einem Zinskupon ... weiter lesen
Für die Anleger des von Hansa Hamburg Shipping aufgelegten Schiffsfonds MS RHL Aurora (ehemals HHS 31 MS Matthias Claudius) wird es ernst. Das Amtsgericht Reinbek hat am 23. September das reguläre Insolvenzverfahren über die KG MS „Matthias Claudius“ Schiffahrtsgesellschaft mbH & Co. eröffnet (Az.: 8 IN 130/16). Anlegern droht nun der Totalverlust ihrer Einlage. Und mögliche Schadensersatzansprüche könnten schon bald verjähren. Um sich vor finanziellen Verlusten zu schützen, sollten die Anleger daher umgehend handeln. Hansa Hamburg Shipping legte den Schiffsfonds MS RHL Aurora zunächst noch unter dem Namen MS Matthias Claudius im Mai 2006 auf. Anleger ... weiter lesen
Über den insolventen Modekonzern Wöhrl AG hat sich der Schutzschirm aufgespannt. Das bedeutet, dass das Unternehmen drei Monate Zeit hat aus eigenen Kräften die Kehrtwende zu schaffen. Gelingt dies nicht, geht das Schutzschirmverfahren in ein reguläres Insolvenzverfahren über. Nicht zum ersten Mal gerät in der jüngeren Vergangenheit ein Modeunternehmen in wirtschaftliche Turbulenzen. Die Konkurrenz durch das Internet macht sich schmerzhaft bemerkbar. Für die Anleger der Wöhrl AG wurde dies am 6. September besonders deutlich. Denn die Wöhrl AG beantragte die Insolvenz. Das Amtsgericht Nürnberg gab dem Antrag auf ein Schutzschirmverfahren in Eigenverwaltung statt. ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart, Hannover, Bremen, Nürnberg und Essen www.grprainer.com führen aus: Die Frage nach der gerichtlichen Zuständigkeit stellt sich besonders in Fällen von länderübergreifenden wirtschaftlichen Verträgen innerhalb der EU. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) beschäftigte sich kürzlich mit genau der Frage nach dem Gerichtsstand im Rahmen von Lieferketten. In seinem Urteil vom 07.02.2013 (Az.: C-543/10) heißt es, dass es in diesem Punkt maßgebend darauf ankomme, ob die beteiligten Parteien einer dahingehenden Klausel zugestimmt hätten. ... weiter lesen
Die Uhr tickt für die KTG Agrar SE. Spätestens am 6. Juli muss sie die fälligen Zinsen an die Anleihe-Anleger zahlen. Insgesamt geht es dabei um rund 15 Millionen Euro. Kann das Unternehmen die überfällige Zinszahlung nicht leisten, ist wohl auch eine Insolvenz des Agrarkonzerns nicht mehr auszuschließen. Sollte es tatsächlich so weit kommen, hätten die Anleger den Schaden. Dann geht es nicht mehr nur um ausstehende Zinszahlungen. Im schlimmsten Fall kann dann das investierte Kapital komplett verloren sein. Die KTG Agrar SE gehört nach eigenen Angaben zu den führenden Produzenten von Agrarrohstoffen in Europa. Im Jahr 2011 hat das Unternehmen die ... weiter lesen
Angaben zum Fristbeginn und zur Fristdauer müssen direkt in der Widerrufsbelehrung zu einer Lebensversicherung bzw. Rentenversicherung zu finden sein. Ansonsten ist die Belehrung fehlerhaft und die Police kann noch Jahre nach Abschluss widerrufen werden. Das stellte das Oberlandesgericht Karlsruhe mit Urteil vom 19. Januar 2016 klar (Az.: 12 U 116/15). Ähnlich wie bei Darlehensverträgen können auch Lebens- und Rentenversicherungen widerrufen werden, wenn der Versicherungsnehmer nicht ordnungsgemäß über seine Widerspruchsmöglichkeiten belehrt wurde. Denn dann wurde die Frist zum Widerspruch nicht in Gang gesetzt und es gilt das „ewige“ Widerrufsrecht. Die Police kann dann auch ... weiter lesen
Die Insolvenz der KTG Agrar SE hat am Ende doch noch die ehemalige Tochter KTG Energie AG erfasst. Nur wenige Tage nachdem ein Investor die Anteile an der KTG Energie übernommen hatte, stellte das Unternehmen am 27. September einen Antrag auf Insolvenz in Eigenverwaltung. Das Amtsgericht Neuruppin hat dem Antrag stattgegeben. Anleger der 50 Millionen Euro schweren Anleihe der KTG Energie AG hatten eigentlich die am 28. September fällige Zinszahlung erwartet. Nun müssen sie nicht nur um die Zinsen, sondern um ihr gesamtes investiertes Geld bangen. Die Gustav-Zech-Stimmung hatte die Anteile von etwas mehr als 50 Prozent der KTG Agrar an der KTG Energie übernommen. Anleger, die geglaubt hatten, dass ... weiter lesen
Anleger der EEV Erneuerbare Energie Versorgung AG stehen vor einem Scherbenhaufen. Das Amtsgericht Meppen hat das vorläufige Insolvenzverfahren über die EEV AG am 27. November eröffnet (Az.: 9 IN 213/15). Die Pleite der EEV AG deutete sich. Zunächst blieben Zinszahlungen aus, dann wurde am 24. November das vorläufige Insolvenzverfahren über die Tochtergesellschaft EEV BioEnergie GmbH & Co. KG, Betreiberin des Biomasseheizkraftwerks, eröffnet und nun stellte das AG Meppen auch das Vermögen der EEV AG unter die vorläufige Zwangsverwaltung. Nach der Eröffnung des vorläufigen Insolvenzverfahrens stehen rund 26 Millionen Euro Anlegergelder „im Feuer“. ... weiter lesen
Im Herbst 2014 wurde den Anlegern des Schiffsfonds GEBAB MS Buxwind bereits mitgeteilt, dass ohne die Umsetzung eines Betriebs- und Fortführungskonzepts im Jahr 2016 die Insolvenz der Fondsgesellschaft drohen könnte. Erschwerend kommt für die Anleger hinzu, dass schon in diesem Jahr auch die Verjährung möglicher Schadensersatzansprüche droht. Anleger konnten sich seit November 2006 an dem Schiffsfonds GEBAB MS Buxwind mit einer Mindestsumme von 15.000 Euro beteiligen. Insgesamt wurden rund 25 Millionen Euro bei den Anlegern eingesammelt. Das gesamte Emissionsvolumen betrug knapp 54 Millionen Euro. Wie bei zahlreichen anderen Schiffsfonds auch, konnten die Erwartungen der Anleger nicht erfüllt ... weiter lesen
(OLG Karlsruhe, Urteil vom 14.04.2015, Az: 17 U 54/14, OLG Dresden, Urteil vom 03.04.2014, Az: 8 U 1334/13 Brandenburgisches OLG, Urteil vom 21.08.2013, Az: 4 U 202/11OLG Stuttgart, Urteil vom 29.12.2011, Az: 6 U 79/11) Wegen einer fehlerhaften Widerrufsbelehrung bei der Beteiligung können Anleger auch heute noch wirksam den Widerruf erklären, da die Widerrufsfrist wegen dieser Fehler bei der Widerrufsbelehrung nicht in Lauf gesetzt wurde, so dass durch den Widerruf die Rückabwicklung der Beteiligung möglich bleibt. Die verwendete Widerrufsbelehrung ist fehlerhaft und irreführend, da sie Formulierung bei der Belehrung zum Widerrufsrecht enthielt, dass der Fristlauf ... weiter lesen
Hamburg/Berlin (jur). Ein Energydrink darf nicht mit der Aussage beworben werden, er verleihe Konzentrations- und Leistungsfähigkeit. Dies ist eine zumindest in pauschaler Form unzulässige gesundheitsbezogene Aussage, wie das Landgericht Hamburg in einem am Dienstag, 25. April 2023, vom Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) in Berlin veröffentlichten Urteil entschied (Az.: 312 O 256/21). In seiner Werbung für ein koffeinhaltiges Pulver zur Herstellung eines Energydrinks hatte der Hersteller Emporgy GmbH aus Hamburg gezielt Gamer angesprochen. „Das neue Emporgy Lifestyle Getränk verleiht dir die nötige Power, Leistung und Konzentration für deine gewünschten Aktivitäten“, hieß es auf der Homepage des Unternehmens. „Ein ... weiter lesen