Wohnungseigentum
Im deutschen Recht ist verankert, dass man außer Wohneigentum, was zum Beispiel Einfamilienhäuser sein können, auch Wohnungseigentum besitzen kann. Oder anders ausgedrückt, ist es das Recht, eine einzelne Wohnung als Form von Eigentum zu besitzen. Diese wird genauso wie ein Hauseigentum in das Grundbuch eingetragen. Damit wird Wohnungseigentum ebenso begründet, wie jedes andere Wohneigentum und kann infolgedessen ebenso als Immobilie verkauft, verschenkt, belastet oder vermietet werden.
Ein Wohnungseigentum ist also immer Bestandteil einer sogenannten Mehrhausanlage. Dabei ist es unerheblich, ob es sich beispielsweise um ein Mehrfamilienhaus, ein Doppel- oder ein Reihenhaus handelt.
Ob man Wohnungseigentum nun selbst nutzt und bewohnt oder es in der Eigenschaft als Vermieter anderen überlässt, ist immer eine ganz individuelle Entscheidung. In jedem Fall aber kann man Wohnungseigentum als eine Kapitalanlage sehen. In den letzten Jahrzehnten hat sich diese Art, sein Kapital anzulegen, zu einer sehr bedeutenden Form der Kapitalanlage entwickelt. Doch das Wohnungseigentum als Kapitalanlage zu betrachten, heißt auch, sich der Risiken bewusst zu sein. Hier kann ein fachlich kompetenter Rechtsanwalt für Wohnungseigentum eine umfassende Beratung bieten. Der Anwalt für Wohnungseigentum wird mit seinem Fachwissen auf dem Immobilienmarkt und den gesetzlichen Regelungen auch hinlänglich beraten können, wenn es darum geht, das Wohnungseigentum als Form der Altersvorsorge oder der inflationssicheren Anlage zu sehen. Wenn der Kaufpreis von Wohnungseigentum günstig ist, kann man natürlich alle Vorteile dieser Kapitalanlage auch auf lange Sicht gut nutzen.
Der Kauf von Wohnungseigentum zieht auch einige andere Rechte und Pflichten nach sich, derer man sich ebenso bewusst sein sollte. Auch in puncto Rechtschutzversicherung und Sondernutzungsrechten des Wohnungseigentums kann der Rechtsanwalt eine umfassende Beratung leisten. Ebenso kann man mit Hilfe des Anwaltes rechtlich sichere Mietverträge aufsetzen, wenn man sein Wohnungseigentum vermieten möchte.