Auf Nachbesserungsangebote des Gebrauchtwagenverkäufers muss sich der Kunde nicht in jedem Fall einlassen.
Die in Hessen wohnende spätere Klägerin erwarb im Februar 2003 von einem Münchener Autohändler einen gebrauchten Fiat Barchetta zum Preis von € 8.300,00. Das Fahrzeug wurde übergeben und der Kaufpreis bezahlt. In Hessen angekommen bemerkte die Kläge-rin, dass sie lediglich einen Originalfahrzeugschlüssel mitbekommen hatte. Insbesondere fehlte der sogenannte „Master Key“, mit dem allein es bei Verlust des Originalschlüssels möglich ist, einen Zweitschlüssel anfertigen zu lassen. Deshalb forderte die Klägerin die Beklagte auf, schriftlich zu erklären, dass er sich verpflichtet, die Kosten für den Einbau einer neuen ... weiter lesen