
Als allgemein öffentlich bestellter, vereidigter Versteigerer sind wir zur Verwertung aller vertraglichen und gesetzlichen Pfandrechte berechtigt (Legaldefinition nach § 383 BGB).
Vorteil: Nach § 935 BGB ist der Erwerb in einer öffentlichen Versteigerung immer gutgläubig. Das schützt den Auftraggeber vor Schadensersatzansprüchen.
Die Schwerpunkte unserer Arbeit sind Inventarisierung, Bewertung und Verwertung im Insolvenzverfahren, die Durchführung von Speditionspfandrechts-, Vermieterpfandrechts-, Teilungs- und Nachlassversteigerungen. Im Auftrag von Banken, Versicherungen und Leasingunternehmen führen wir Sicherheitenverwertungen durch. Ebenso bieten wir Staatsanwaltschaften, Gerichten, Polizei und Hauptzollämter die Durchführung von Verwertung von Sicherungsgut an. Von Gerichten werden wir als Sachverständiger in allen Fragen der praktischen Durchführung von Pfandrechtsverwertung bestellt.
Insolvenzdienstleistungen, Bewertungen, Pfandrechts-, Insolvenz- und Sicherheitenverwertungen.