Schallschutz Sachverständiger
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Sachverständiger Schallschutz
Steffen Martens Bützower Straße 10, 18273 Güstrow
Bauplanung- und Baubetreuungsbüro Güstrow
Fachbereiche: Schäden an Gebäuden, Wärmeschutz, Schallschutz
gelistet in: Sachverständiger Schallschutz / Gutachter Schallschutz

Christian Lüntz Kuhstr. 36, 42555 Velbert
Der Baudetektiv / impuls Gebäude-Management UG
Fachbereiche: Schäden an Gebäuden, Elektroanlagen, Versicherungen, Elektronik und Elektrik, Blitzschutz, Elektrogeräte, Bauschäden, Bauleitung, Brand - Explosion - Sturm - Wasserschäden , Feuchtigkeit - Schimmel - Abdichtungen, Hausrat, Schäden an Innenräumen, Sanierung, Schallschutz, Wertgutachten, Technische Anlagen, Altbau - Sanierung - Umbauten - Schäden, Wasserschäden, Thermografie, Bautechnik
gelistet in: Sachverständiger Schallschutz / Gutachter Schallschutz

Michael Krückels Zweifall, Werkerbend 37, 52224 Stolberg
Fachbereiche: Brandschutz, Wärmeschutz, Schallschutz
gelistet in: Sachverständiger Schallschutz / Gutachter Schallschutz

Christian Hericks Steinstr. 73 , 48301 Nottuln
Fachbereiche: Schallschutz, Wärmeschutz, Energieberatung
gelistet in: Sachverständiger Schallschutz / Gutachter Schallschutz
Dipl.-Ing. Jakob Batt Dilldorfer Allee 24, 45257 Essen
gelistet in: Sachverständiger Schallschutz / Gutachter Schallschutz
Dipl.-Ing. Achim Siegel Schettelbachstr. 17, 73563 Mögglingen
gelistet in: Sachverständiger Schallschutz / Gutachter Schallschutz
Schallschutz
Als Schallschutz werden alle Maßnahmen bezeichnet, welche dazu geeignet sind, Geräuschmissionen zu verringern. Ziel von Schallschutzmaßnahmen ist es, die Gesundheit und Lebensqualität von lärmbetroffenen Lebewesen zu verbessern. Denn Lärm kann für Mensch und Tier erhebliche Gesundheitsgefährdungen hervorrufen. Dazu gehören beispielsweise Gesundheitsschädigungen der Hörorgane, Stress-Symptome oder Krankheiten des Herz-Kreislauf-Systems. Ob Schallschutzmaßnahmen notwendig sind, kann zumeist nur ein Gutachter für Schallschutz klären. Dazu werden zunächst Messungen hinsichtlich der Lärmemission vorgenommen. Anhand dieser Daten erstellt der Lärmschutzgutachter dann ein Schallschutzgutachten. In Abhängigkeit von den gewonnenen Ergebnissen kann dieser dann auf geeignete Maßnahmen zum Lärmschutz verweisen. Dazu können entweder aktive oder passive Lärmschutzmaßnahmen getroffen werden. Zu den aktiven Schallschutzmaßnahmen gehören alle Methoden, welche die Emissionen der Schallquelle verringern sollen (z.B. Verwendung leiserer Motoren). Als passiven Schallschutz hingegen werden alle Maßnahmen bezeichnet, welche am Emmissionsort die Lärmbelästigung verringern (z.B. Einbau von Lärmschutzfenstern). Ein Gutachter für Schallschutz erfüllt daher immer auch eine wichtige Funktion im Rahmen des Umwelt- und Arbeitsschutzes. Schließlich stellt Lärm eine der am meisten unterschätzten Gesundheitsgefahren für Mensch und Umwelt dar. Hier finden Sie einen Gutachter für Schallschutz.
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