Dolmetscher / Recht allgemein
Das deutsche Rechtswesen ist recht kompliziert. Da sich Deutschland jedoch zu einem Multi-Kulti-Staat entwickelt hat, kommen nicht nur deutschsprachige Menschen mit dem Recht in Konflikt. Auch alle fremdsprachigen Einwohner haben einen Anspruch auf eine korrekte, rechtliche Behandlung. Dies ist aufgrund der Sprachbarriere oft kompliziert. Aus diesem Grunde werden sowohl bei den Ämtern als auch den Gerichten Listen mit Dolmetscher für Recht geführt. Diese Dolmetscher haben sich auf das Gebiet der Rechtskunde spezialisiert. Nur so ist es ihnen möglich, die Terminologie korrekt zu übersetzen. Dolmetscher für Recht, die bei Gericht sowie den Behörden eingesetzt werden, bedürfen oft einer entsprechenden Befähigung der zuständigen IHK. Es hängt vom jeweiligen Bundesland ab, inwieweit sie speziell geprüft werden. So wird unterschieden zwischen „staatlich geprüfter Dolmetscher“, „staatlich anerkannter Dolmetscher“ sowie „geprüfter“ Dolmetscher. Teils ist es der Unterschied zwischen den Bundesländern, der die unterschiedliche Titulierung erklärt. Teils hängen die Unterschiede mit der Bevollmächtigung für unterschiedliche Gerichtsverfahren zusammen.
Für den Dolmetscher bedeutet dieses Prüfsiegel eine zusätzliche Fortbildung, der er sich unterziehen muss. Die Listen mit den behördlich akzeptierten Dolmetschern liegt den entsprechenden Institutionen vor. Somit hat man bei Bedarf jederzeit schnellen Zugriff darauf.
Gerade im behördlichen Bereich werden Dolmetscher oft schnell benötigt. Dies kann mit einem Termin einer ausländischen Familie, aber auch mit dem Verhör eines Tatverdächtigen auf der Polizeiwache zusammenhängen. Die Einsatzmöglichkeiten sind groß. Doch es wird große Flexibilität gefordert. Hierzu können auch nächtliche Einsätze gehören. Der Dolmetscher für Recht ist, wie alle anderen Kollegen auch, dazu angehalten, sich regelmäßig fortzubilden. Dies betrifft beide Bereiche: Sprache und Rechtskunde.