IMMOBILIENBEWERTUNG
Sie wollen eine Immobilie kaufen, sind sich aber unsicher, ob der veranschlagte Kaufpreis angemessen ist? Sie möchten eine Immobilie verkaufen und benötigen überzeugende Argumente für die Verkaufsverhandlung?
Gründe für eine Immobilienbewertung gibt es viele. Dabei bieten sich verschiedene Möglichkeiten: Man kann einen qualifizierten Sachverständigen mit der Erstellung eines Immobiliengutachtens beauftragen oder ein einschlägiges Internetportal für die Online-Wertermittlung nutzen. Letzteres funktioniert schnell, unkompliziert und ist preisgünstig. Allerdings gilt es einige Dinge bei der Bewertung einer Immobilie zu beachten. Über umfassendes Know-how verfügt letztlich nur der Sachverständige.
Kostenlose Beratung: 0800 - 9090 282
Wir unterstützen Sie gern mit unserer Expertise bei der Bewertung Ihrer Immobilie. Die nachfolgenden Ausführungen geben Ihnen einen ersten Überblick und beantworten die wichtigsten Fragen zum Thema.
Warum Immobilienbewertung Heid
- Sachverständige für Immobilien
- Unabhängige Immobilienbewertung
- Festpreisgarantie
- Immobilienbewertung nach ImmoWertV
- Zertifizierte Gutachter (TÜV, Dekra, DIA)
- Erfahrene Immobiliengutachter
- Vier-Augen-Prinzip
- Kostenlose Beratung
- Individuelle Lösungen
- Gutachterliche Stellungnahme
Spezialisierungen
Es gibt zahlreiche Gründe dafür, weshalb eine Immobilienbewertung vorgenommen wird. Häufig soll der Wert eines Objektes ermittelt werden, wenn ein Verkauf geplant ist. Mit Hilfe des Immobilienwertes wird der Verkaufspreis festgesetzt und eine Verhandlungsgrundlage geschaffen. Des Weiteren ist eine Wertermittlung bei rechtlichen Auseinandersetzungen (Scheidungsverfahren, Erbstreitigkeiten etc.) erforderlich. So ist beispielsweise eine Bestimmung des aktuellen Marktwertes vonnöten, um im Fall einer Scheidung den Zugewinn feststellen zu können.
Außerdem kann eine Immobilienbewertung folgende Zwecke erfüllen:
- Erbangelegenheiten
- Pflichtteilsergänzungsanspruch
- Zugewinnausgleich
- Ermittlung des Versicherungswertes von 1914
- Zwangsversteigerung bzw. Teilungsversteigerung
- Beleihung der Immobilie
- Festlegung der Besteuerung / Einheitswert (z. B. im Fall einer Schenkung oder Erbschaft)
- Bilanzierung von im Anlagevermögen gehaltenen Immobilien