Bei Mietwagenunfall unbedingt Polizei rufen - Verkehrsrecht Dresden - Rechtsanwalt Dresden.
Die Vertragsklausel, dass bei Unfall mit Mietwagen die Polizei gerufen werden muss, ist wirksam - Verkehrsrecht Dresden - Rechtsanwalt Dresden. Rechtsgrundsatz Verkehrsrecht Dresden - Rechtsanwalt Dresden:
Die Vertragsklausel in Mietwagenverträgen, dass der Mieter bei einem Unfall die Polizei rufen muss, stellt eine wirksame Allgemeine Geschäftsbedingung dar (BGH, Urteil vom 02.12.2009, Az. XII ZR 117/08).
Sachverhalt Verkehrsrecht Dresden - Rechtsanwalt Dresden:
Mieter M mietet Fahrzeug. Im Mietvertrag ist die Klausel enthalten, dass Mieter bei Unfall die Polizei rufen muss. M verursacht Unfall, als er mit dem 2,67 m hohen Fahrzeug durch eine nur 2,50 m hohe Brücke fahren will. Die Polizei ruft er nicht. Das Fahrzeug ist vollkas¬koversichert. Vermieter V verlangt von M vollen Schadensersatz. Der BGH gibt dem V recht.
Rechtsgründe Verkehrsrecht Dresden - Rechtsanwalt Dresden:
Die Vertragsklausel ist wirksam als Allgemeine Geschäftsbedingung und verstößt nicht gegen § 307 BGB. Die Klausel entspricht dem Grundgedanken von § 7 AKB und § 6 III VVG, jetzt § 28 II VVG.
Mein Rechtstipp Verkehrsrecht Dresden - Rechtsanwalt Dresden:
"Bitte als Fahrzeugmieter stets die Polizei rufen, auch wenn nur Kleinschaden entsteht oder der Unfallgegner die Haftung einräumt", so Rechtsanwalt Ulrich Horrion aus Dresden.
Keywords: Verkehrsrecht Dresden, Verkehrsrecht Chemnitz, Verkehrsrecht Glashütte, Verkehrsrecht Pirna, Verkehrsrecht Oschatz