28.12.2017
Häufig kommt es zu Sturz- oder Ausgleitunfällen, welche zu teils schweren Gesundheitsschäden führen können. Meist stellt sich für Anwälte und Gerichte die Frage, wie kam es zu dem Sturz und hätte dieser vermieden werden können. Häufig wird als Ursache der Bodenbelag als "zu glatt" oder "zu rutschig" dargestellt. Dies lässt sich jedoch prüfen. Durch Einsatz eines nach DIN 15131 und EN 13893 zugelassenen Gleitmessgerätes zur Bestimmung des Gleitreibewiderstandes sind wir Ihnen dabei behilflich, die Rutschgefahr unter Betriebsbedingungen bei Ihnen, Ihren Auftraggebern oder Klienten zu prüfen und objektiv zu bewerten.
Damit erhalten Sie wichtige Beurteilungsgrundlagen zu Einschätzung der Ausgleitsicherheit.
Autor:
Herr Volker Hartmann - Sachverständiger und Gutachter, Georgsweg 11, 52249 Eschweiler, Deutschland
Telefon: 02403-5552355, Telefax: 02403-5552366, E-Mail: info@gutachter-vhartmann.de