04.05.2015
- Wenn Sie eine Kündigung von Ihrem Arbeitgeber erhalten haben, melden Sie sich bitte so schnell wie möglich bei einem Rechtsanwalt für Arbeitsrecht.
- Wenn nicht innerhalb von drei Wochen nach Erhalt einer Kündigung Klage zum Arbeitsgericht eingereicht wird, können Sie sich in den meisten Fällen nicht mehr gegen die Kündigung wehren.
- Oft gilt es aber auch schon kürzere Fristen zu beachten.
- Fast immer kann man nach einer Kündigung noch etwas für Sie „rausholen“.
- Wenn Sie einen Aufhebungsvertrag von Ihrem Arbeitgeber vorgelegt bekommen, unterschreiben Sie ihn nicht, bevor ein Rechtsanwalt ihn nicht geprüft hat.
- Oft stehen Sie mit einem Aufhebungsvertrag sogar schlechter, als wenn man Ihnen kündigt.
- Fast immer kann man einen Aufhebungsvertrag für Sie noch deutlich verbessern.
- Bei einem Aufhebungsvertrag droht Ihnen eine Sperre beim Arbeitslosengeld.
- Ist er erst einmal unterschrieben, kommt man von einem Aufhebungsvertrag nur schwer wieder los.
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