10.05.2014
Die EU-Verordnung enthält kein neues eigenständiges Erbrecht, sondern regelt im wesentlichen die Frage, welches nationale Erbrecht bei internationalen Todesfällen anwendbar ist. Sie enthält zudem Regelungen zur
- Zuständigkeit der Gerichte,
- Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen/öffentliche Urkunden,
- zum Europäischen Nachlasszeugnis,
- Europäisches Testamentsregister.
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