10.07.2016
Liegt der Verdacht eines Versicherungsbetrugs vor, dann übernimmt die Detektei Hans, denn: Versicherungsbetrug ist entgegen landläufiger Meinung kein Kavaliersdelikt. Handlungen, die es darauf abgesehen haben, einen höheren Erstattungsbetrag bei der Versicherung zu erschleichen, als in Wahrheit vorgesehen ist, sind strafbar. Häufig kommt es vor, dass ein versichertes Fahrrad als gestohlen gemeldet wird, obwohl dies nich der Wahrheit entspricht oder sich der Arbeitnehmer länger krankschreibt als es sein Zustand erfordert, um weiterhin Tagegelder von der Krankenversicherung zu kassieren. Liegt ein Verdacht vor, können Sie sich als Arbeitgeber, als Leiter einer Versicherung oder natürlich auch als Privatperson jederzeit bei uns melden. Die Detektei Hans ermittelt im Rahmen des rechtlich Erlaubten, so dass die Ergebnisse im Fall eines Rechtstreits vor Gericht verwendet werden können. Unter der Telefonnummer 0800- 300 10 901 stehen Ihnen unsere IHK-zertifizierten Detektive zur Verfügung.
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