VERKEHRSRECHT
8.850 Euro Strafe für Parken gegenüber Grundstückseinfahrt
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Parkverbot © Symbolgrafik:© Dan Race - stock.adobe.com
Dresden (jur). Parkt ein Nachbar ständig unberechtigt gegenüber einer Grundstückseinfahrt, kann dies teuer werden. Denn hat sich der Nachbar nicht an die in einem Vergleich vereinbarten kurzen Abstellzeiten seines Autos gehalten, muss er für jeden Parkverstoß die festgelegte Vertragsstrafe zahlen, entschied das Oberlandesgericht (OLG) Dresden in einem am Donnerstag, 20. Oktober 2022, bekanntgegebenen Urteil (Az.: 6 U 580/22). Im aktuellen Streit muss damit ein Nachbar nach einer Folge von Vertragsstrafen nun weitere 8.850 Euro zahlen.
Nach der Straßenverkehrsordnung ist das Parken gegenüber Grundstückseinfahrten verboten, wenn die Fahrbahn zu schmal ist und der Grundstückseigentümer sonst nur mit großen Problemen ein- oder ausfahren kann. Ein normales Rangieren ist ihm aber durchaus zuzumuten.
Im Streitfall hatte ein Nachbar ständig gegenüber der Grundstückseinfahrt einer engen Straße in Leipzig geparkt. Der klagende Grundstückseigentümer konnte so kaum aus der Grundstückseinfahrt hinein- oder herausfahren. Es kam schließlich zu einem gerichtlichen Vergleich, nach dem sich der Nachbar dazu verpflichtete, sein Auto täglich nur bis zu fünfmal für höchstens zehn Minuten vor der Einfahrt abzustellen. Für Verstöße sollte er eine Vertragsstrafe von jeweils 150 Euro zahlen.
Doch der Nachbar stellte sein Auto weiterhin ständig für längere Zeit gegenüber der Grundstückseinfahrt ab. Weil der Grundstückseigentümer inzwischen verstorben war, machte nun seine Frau die Vertragsstrafe geltend. Zuvor hatte sie umfangreich die Zeiten des parkenden Nachbarn protokolliert.
So verurteilte das Landgericht Leipzighttps://www.justiz.sachsen.de/lgl/ den Nachbarn wegen 44 Verstößen zu einer Vertragsstrafe von 3.300 Euro. Es kamen weitere Verstöße und eine erneute Vertragsstrafe von rund 12.000 Euro hinzu.
Schließlich sollte der Nachbar nach einem Urteil des Landgerichts noch einmal wegen 67 Verstößen eine Vertragsstrafe von 10.050 Euro zahlen. Dagegen zog der Mann vor das OLG.
Dieses reduzierte mit Urteil vom 18. Oktober 2022 die Strafe lediglich um 1.200 Euro auf insgesamt 8.850 Euro, da acht Verstöße nicht genau belegt waren. Sonst sei die Vertragsstrafe aber gerechtfertigt. Warum der Nachbar immer wieder trotz der Strafen gegenüber der Grundstückseinfahrt parkte, blieb den Dresdener Richtern ein Rätsel.
Quelle: © www.juragentur.de - Rechtsnews für Ihre Anwaltshomepage
Autor: Rechtsanwalt Sebastian Einbock