WETTBEWERBSRECHT
Abmahnung: ahc medical support GmbH lässt wegen Wettbewerbsverstößen abmahnen | Corona Schnelltests
Autor: Carsten M. Herrle - Rechtsanwalt
zuletzt bearbeitet am:
Die Kanzlei Alexander Schoeppe mahnt im Auftrage der ahc medical support GmbH aus Sinzing einen Anbieter von Corona Schnelltests wegen angeblicher Wettbewerbsverstöße ab.
Inhalt der Abmahnung:
Der Vorwurf aus der Abmahnung bezieht sich auf das Anbieten von Corona Schnelltests zum Kauf. Die Kanzlei Schoppe wirft dem Abgemahnten vor, er würde Corona Schnelltests in rechtswidriger Weise anbieten und damit gegen das Heilmittelwerbegesetz verstoßen. Nach § 12 I 2 des Heilmittelwerbegesetztes dürfe sich Werbung außerhalb von medizinischen Fachkreisen nicht auf Medizinprodukte beziehen, welche der Erkennung, Verhütung, Beseitigung oder Linderung von meldepflichtigen Krankheitserregern dienen.
Grundsätzlich sind sogenannte in-vitro Diagnostika, zu welchen auch Corona Schnelltests zählen, gemäß der Anlage 3 zur Medizinproduktabgabeverordnung für die Eigenanwendung, zum Erregernachweis des Corona Virus hiervon ausgenommen.
Allerdings sei das vom Abgemahnten angebotene Produkt nicht in dieser Liste aufgeführt. Somit sei der Verkauf der streitgegenständlichen Tests durch den Fernabsatzhandel verboten. Der Abgemahnte habe mit dem rechtswidrigen Anbieten der Tests zum Kauf somit gegen das Wettbewerbsrecht verstoßen.
Forderungen aus der Abmahnung:
Der Abgemahnte wird von der Kanzlei Schoeppe im Namen der ahc medical support GmbH aufgefordert eine strafbewehrte Unterlassungserklärung zu unterschreiben. Eine solche strafbewehrte Unterlassungserklärung sieht für zukünftige Verstöße die Zahlung einer festen Vertragsstrafe an den Abmahnenden vor.
Zudem soll der Abgemahnte Auskunft über die Anzahl der getätigten Verkäufe erteilen. Ebenso wird die Zahlung der Rechtsanwaltsgebühren gefordert.
Was können Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?
Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Wenn Sie auch von einer Abmahnung betroffen sein sollten, lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax unter Beifügung der Abmahnung.