ZIVILRECHT
Abmahnung: CBH Rechtsanwälte mahnen für Motion E-Services GmbH urheberrechtlich ab | eBay
Autor: Carsten M. Herrle - Rechtsanwalt
zuletzt bearbeitet am:
Die Kanzlei CBH Rechtsanwälte aus Hamburg mahnt im Auftrage der Motion E-Services GmbH einen eBay Verkäufer urheberrechtlich ab.
Inhalt der Abmahnung:
Der Abgemahnte soll auf eBay eine gebrauchte Jacke der Marke „Schmuddelwedda“ zum Kauf angeboten haben. Diese Anzeige habe der Abgemahnte durch eine Fotografie beworben, an welcher er keine Nutzungsrechte besessen habe. Das Foto sei im Rahmen einer Auftragsarbeit exklusiv durch die Agentur SPICE media production Kft. aus Budapest erstellt worden. Bei der streitgegenständlichen Fotografie würde es sich um ein Lichtbild im Sinne des § 72 UrhG handeln. Der Abgemahnte eBay Verkäufer habe somit durch das Verwenden des Bildes fremde Urheberrechte verletzt. Somit würden der Geschädigten umfassende Unterlassungs-, Auskunfts- und Schadensersatzansprüche gemäß §§ 97, 97a I, 242 BGB zustehen.
Forderungen aus der Abmahnung:
Der abgemahnte eBay Verkäufer wird aufgefordert, die streitgegenständliche Fotografie unverzüglich aus der eBay Anzeige zu entfernen. Zudem wird er aufgefordert eine strafbewehrte Unterlassungserklärung zu unterschreiben und Auskunft über Art und Umfang der Verwendung des Lichtbildes zu erteilen. Neben Schadensersatz, wird auch die Erstattung eines Betrags in Höhe von 178, 50 Euro für einen notwendigen professionellen Testkauf gefordert.
Was können Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?
Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Wenn Sie auch von einer Abmahnung betroffen sein sollten, lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax unter Beifügung der Abmahnung.