MARKENRECHT
Abmahnung der Kanzlei von Appen | Jens Legal für 1. FC Union Berlin e.V. wegen vermeintlicher Markenrechtsverletzung
Autor: Carsten M. Herrle - Rechtsanwalt
Die von Appen | Jens Legal Partnerschaft von Rechtsanwälten aus Hamburg vertritt die Interessen des 1. FC Union Berlin e.V. Der 1. FC Union Berlin ist ein 1966 gegründeter Berliner Fußballverein, der aktuell in der 1. Bundesliga spielt. Die Rechtsanwälte verschickten nun kürzlich eine Abmahnung, mit welcher die Verletzungen von Markenrechten des 1. FC Union Berlin durchgesetzt werden sollen.
Inhalt der Abmahnung:
Es wird ausgeführt, dass der 1. FC Union Berlin e.V. Inhaber der Rechte an den Wortmarken "1. FC Union Berlin" und "Eisern" ist.
Die Abmahnung richtet sich an eine Person, welche die Markenrechte an diesen Wortmarken verletzt haben soll. Der Abgemahnte habe über eBay Aufkleber zum Kauf angeboten, die mit den oben genannten Marken bedruckt oder beworben worden sein. Die Aufkleber seien jedoch nicht vom 1. FC Union Berlin e.V. in den Verkehr gebracht worden. Deswegen läge den Anwälten zufolge eine Verletzung des Markenrechts durch den Abgemahnten vor.
Forderungen der Abmahnung:
Die von Appen | Jens Legal Rechtsanwälte fordern aufgrund dieses Verstoßes für den 1. FC Union Berlin von dem Abgemahnten:
- Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung
- Kostenerstattung für die Abmahnung
Was können Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?
Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Wenn Sie auch von einer Abmahnung betroffen sein sollten, lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax unter Beifügung der Abmahnung.