MARKENRECHT
Abmahnung der Öko-Test GmbH wegen Nutzung des Öko-Test Symbols!
Autor: Fachanwältin für Gewerblichen Rechtsschutz Katrin Freihof - Rechtsanwältin
Abmahnung im Bereich Markenrecht – Öko-Test Symbol ist eine eingetragene Marke
Im Auftrag der Öko-Test Verlag GmbH werden Abmahnungen an Onlinehändler verschickt. Vorgeworfen wird den Händlern eine angebliche Markenrechtsverletzung wegen nicht lizensierter Nutzung des Öko-Test Zeichens, welches als Marke eingetragen ist. Deshalb können von markenrechtlichen Abmahnungen alle Händler betroffen sein, welche Produkte anbieten und dabei mit dem Öko-Test Symbol werben.
Die Öko-Test GmbH hat nämlich das bekannte Zeichen als Marke eintragen lassen. Deshalb darf das Zeichen nur vom Markeninhaber selbst oder von Lizenznehmern benutzt werden. Sollten Sie mit einem getesteten Produkt werben wollen, müssen deshalb die Lizenzbedingungen von Öko-Test genauestens befolgt werden. Eine Werbung mit dem Symbol, ohne dass es sich um ein getestetes Produkt handelt, ist zum einen wettbewerbswidrig, verstößt daneben aber auch noch gegen Markenrecht, was Abmahnungen mit hohen Streitwerten auslöst.
Mit der Abmahnung wird der Onlinehändler aufgefordert eine strafbewährte Unterlassungserklärung abzugeben, Auskunft über die Nutzung zu erteilen und Zahlung von Rechtsanwaltskosten zu veranlassen, die der Öko-Test Verlag GmbH entstanden sind. Der den Kosten zugrunde liegende Streitwert wird dabei mit durchschnittlich 50.000 € bemessen, was allein Abmahnkosten über 1.000,00 € auslöst.
Ob tatsächlich eine markenmäßige Benutzung vorliegt muss im Einzelfall geprüft werden. Es besteht aber seitens des Abgemahnten auf jeden Fall Handlungsbedarf, da die Streitwerte sehr hoch bemessen sind und bei Verstreichen der Frist schnell noch viel höhere Kosten entstehen können.
Haben Sie eine solche Markenabmahnung erhalten? Wir sind Ihnen gerne bei der Abwehr und Beratung in Bezug auf Markenrechte behilflich.
Katrin Freihof
Rechtsanwältin, Fachanwältin für gewerblichen Rechtsschutz
Weitere Informationen erhalten Sie unter: www.freihof-law.de