WETTBEWERBSRECHT
Abmahnung des Rechtsanwalts Näbig für Thoralf Klabunde Immobilien wegen vermeintlichem Wettbewerbsverstoß
Autor: Carsten M. Herrle - Rechtsanwalt
Rechtsanwalt Näbig auf Berlin vertritt die Interessen von Thoralf Klabunde Immobilien, ebenfalls aus Berlin. Der Rechtsanwalt verschickte nun ein Schreiben, mit dem ein vermeintlicher Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht abgemahnt wird.
Inhalt der Abmahnung:
Der von der Abmahnung Betroffene ist Immobilienmakler, welcher seine Immobilien über die Online-Plattform Immobilienscout24.de vermarktet. Innerhalb der Angebote habe der Makler jedoch keinen erforderlichen, an leicht zugänglicher Stelle eingestellten Link zur OS-Plattform bereitgestellt. Dies stelle einen Verstoß gegen §§3, 3a, 8 UWG iVm Art. 14 Abs. 1 Verordnung (EU) Nr. 524/2013 dar.
Forderung der Abmahnung:
Aufgrund der vermeintlichen Rechtsverletzung fordert Rechtsanwalt Näbig für seinen Mandanten von dem Abgemahnten die Zahlung von Abmahnkosten, sowie die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung.
Was können Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?
Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Wenn Sie auch von einer Abmahnung betroffen sein sollten, lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax unter Beifügung der Abmahnung.