WETTBEWERBSRECHT
Abmahnung durch den Verband bayerischer Kfz-Innungen für fairen Wettbewerb e.V. wegen Verstößen gegen das Wettbewerbsrecht
Autor: Carsten M. Herrle - Rechtsanwalt
Abmahnung des Verband bayerischer Kfz-Innungen für fairen Wettbewerb e.V. aus Augsburg wegen Verstößen gegen das Wettbewerbsrecht
Der Verband bayerischer Kfz-Innungen für fairen Wettbewerb e.V. verschickt zurzeit vermehrt Abmahnungen, in der den Adressaten wettbewerbsrechtliche Verstöße vorgeworfen werden.
Den von den Abmahnungen Betroffenen wird vorgeworfen, nicht mehr als rein privater Händler, sondern in gewerblichem Umfang zu verkaufen. Begründet werde dies durch ein Ermittlungsergebnis über verschiedene Fahrzeuge, die auf Internetplattformen wie www.mobile.de angeboten werden sollen. Es läge ein Verstoß gegen die Informationspflicht gewerblicher Händler vor. Folgende Informationpflichten würden bei den Anbietern fehlen:
- Widerrufsbelehrung
- Muster-Widerrufsformular
- Hinweis auf das gesetzliche Mängelhaftungsrecht
- Link zur OS-Streitschlichtungsplattform
Durch die Abmahnungen wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung gefordert sowie die Verpflichtungserklärung, künftig nicht mehr als privater Verkäufer aufzutreten.
Was können Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?
Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Wenn Sie auch von einer Abmahnung betroffen sein sollten, lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax unter Beifügung der Abmahnung.