INTERNETRECHT
Abmahnung durch Kornmeier & Partner - "El Tiburon" von Loona
Autor: Jacob Metzler - Rechtsanwalt
Die Kanzlei Kornmeier & Partner versendet derzeit, im Auftrag der Firma MORE Music and Media GmbH & Co. KG, Abmahnungen aufgrund des illegalen Downloads des Musiktitels: „El Tiburon" der Künstlergruppe Loona.
Dieser Titel wird über Internet-Tauschbörsen wie BitTorrent, Limewire, Emule etc. zum Download angeboten. Die Nutzer einer Internet-Tauschbörse bieten den urheberrechtlich geschützten Titel „El Tiburon” von Loona beim Download zeitgleich auch einer unbestimmten Anzahl anderer „Tauschpartner” zum Download an. In dieser Handlung liegt die vorgeworfene unberechtigte öffentliche Zugänglichmachung gemäß § 19a UrhG.
Deshalb fordert die Rechtsanwaltskanzlei Kornmeier & Partner den Inhaber des Internetanschlusses auf, eine strafbewehrte Unterlassungsverpflichtungserklärung abzugeben sowie einen Pauschalbetrag in Höhe von 450,00 € zu zahlen.
Ein Anschlussinhaber, der eine Abmahnung der Kanzlei Kornmeier & Partner im Auftrag der MORE Music and Media GmbH & Co. KG wegen eines Verstoßes gegen das Urheberrecht aufgrund des öffentlichen Zugänglichmachens des Titels „El Tiburon” von Loona erhält, sollte in keinem Fall unbedacht die dem Abmahnschreiben beigefügte strafbewehrte Unterlassungserklärung abgeben.
Der Abmahnung ist der Entwurf einer Untererlassungserklärung beigefügt. Die Abgabe dieser Unterlassungserklärung wird nach ständiger Rechtsprechung als Schuldanerkenntnis des Anschlussinhabers gewertet. Zudem birgt die Formulierung der beigefügten Unterlassungserklärung die Gefahr von erheblichen Vertragsstrafen.
Die Abmahnung der Kanzlei Kornmeier & Partner sollte in jedem Fall ernst genommen werden und die angegebenen Fristen beachtet werden.
Gleichwohl sind die von der Anwaltskanzlei Kornmeier & Partner geltend gemachten Ansprüche nicht so eindeutig, wie von den Anwälten behauptet. So haftet der Anschlussinhaber nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs nicht für die entstandenen Schäden, wenn er nicht Täter oder Teilnehmer der Urheberrechtsverletzung war. Ferner sind behaupteten Streitwerte regelmäßig deutlich überhöht.
Sollten Sie rechtliche Hilfe benötigen, wenden Sie sich gern für ein kostenloses Beratungsgespräch an uns.