WETTBEWERBSRECHT
Abmahnung durch Lukas Nießen bzw. der Firma Odoma Handel und Vertrieb wegen Verstößen gegen das Wettbewerbsrecht
Autor: Carsten M. Herrle - Rechtsanwalt
Abmahnung von Lukas Nießen bzw. der Firma "Odoma Handel und Vertrieb" wegen Verstößen gegen die "ODR-Verordnung"
In der von Herrn Nießen kürzlich ausgesprochenen Abmahnung wird dem Betroffenen vorgeworfen, er habe die aus der Verordnung (EU) Nr. 524/2013 ("ODR-Verordnung") resultierenden Informationspflicht nicht beachtet. Zudem würde ein Hinweis darauf fehlen, ob der abgemahnte Händler freiwillig am Streitbeilegungsverfahren teilnimmt oder dazu gesetzlich verpflichtet ist. Dies stelle nach Ansicht von Herrn Nießen einen Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht dar, wodurch Ansprüche gegen den Betroffenen begründet seien.
Herr Nießen fordert für diesen Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung. Daneben wird der Ersatz der bereits entstandenen Abmahnkosten gefordert.
Was können Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?
Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Wenn Sie auch von einer Abmahnung betroffen sein sollten, lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax unter Beifügung der Abmahnung.