ZIVILRECHT
Abmahnung: Kanzlei Blaum Dettmers Rabstein für freakware GmbH |diverse Rechtsverletzungen
Autor: Carsten M. Herrle - Rechtsanwalt
zuletzt bearbeitet am:
Die Kanzlei Blaum Dettmers Rabstein mahnt für die freakware GmbH aus Kerpen einen Unternehmer wegen verschiedener Rechtsverletzungen ab.
Inhalt der Abmahnung:
In der Abmahnung wird zunächst ausgeführt, dass die freakware GmbH in großem Umfang mit Klemmbausteinen verschiedener Hersteller handeln würde. Die freakware GmbH sei zudem exklusive Vertriebspartnerin der Doubleeagle Industry Limited bezüglich der Klemmbausteinen der Marke CaDA für Deutschland, Österreich und die Schweiz.
Dem abgemahnten Unternehmer werden verschiedene Rechtsverletzungen vorgeworfen. Diese Rechtsverletzungen seien durch Testkäufe ermittelt worden. Unter anderem wird dem Abgemahnten vorgeworfen die Marke "CaDA" verletzt zu haben. Zudem soll es an Gebrauchsanleitungen und einer Herstellerkennzeichnung gemäß des ProdSG fehlen. Ebenso seien die Produkte mit nur unzureichenden Sicherheitshinweisen ausgestattet gewesen und würden keine CE-Kennzeichnung aufweisen.
Forderungen aus der Abmahnung:
Der Abgemahnte wird seitens der abmahnenden Kanzlei aufgefordert eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben. Eine solche Erklärung sieht für den Fall zukünftiger Verstöße die Zahlung einer festen Vertragsstrafe an den Abmahnenden vor. Zudem soll der Abgemahnte die Kosten für die Rechtsverfolgung nach einem Streitwert von 99.000,00 Euro zahlen. Dies sind vorliegend somit 2.584,09 Euro. Die Geltendmachung von Auskunfts- und Schadensersatzansprüchen wird sich vorbehalten.
Was können Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?
Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Wenn Sie auch von einer Abmahnung betroffen sein sollten, lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax unter Beifügung der Abmahnung.