ZIVILRECHT
Abmahnung: Kanzlei IPPC Law mahnt für Gamma Entertainment Inc. wegen Filesharing ab
Autor: Carsten M. Herrle - Rechtsanwalt
zuletzt bearbeitet am:
Die Kanzlei IPPC Law aus Berlin mahnt im Auftrage der Gamma Entertainment Inc. aus Kanada wegen angeblichem Filesharing des Pornofilms "Power of High Heels" ab.
Inhalt der Abmahnung:
Die Kanzlei IPPC Law wirft dem Abgemahnten im Auftrage der Gamma Entertainment Inc. vor, er habe den Pornofilm "Power of High Heels" über die Internet-Tauschbörse "Bittorrent" öffentlich zum Download angeboten. Die Gamma Entertainment Inc. sei Inhaberin der weltweiten Verwertungsrechte an diesem erotischen Film. Dem Abgemahnten sei von Seiten der Gamma Entertainment Inc. keine Lizenz eingeräumt worden. Durch das Anbieten des Films zum Download habe sich der Abgemahnte somit einer Urheberrechtsverletzung (und einer Verletzung verwandter Schutzrechte) nach §§ 94, 95, 19a UrhG strafbar gemacht.
Da der Abgemahnte Anschlussinhaber der zugehörigen IP-Adresse sei, über welche der Pornofilm zum Filesharing angeboten wurde, wäre der Abgemahnte auch der korrekte Adressat dieser Abmahnung.
Forderungen der Abmahnung:
Die Kanzlei IPPC Law fordert den Abgemahnten auf:
- das schädigende Verhalten sofort abzustellen
- eine strafbewehrte Unterlassungserklärung zu unterschreiben
- Auskunft zu erteilen
- Schadensersatz und Aufwendungsersatz in angemessener Höhe zu leisten
Weiter wird ausgeführt, dass eine abschließende Beurteilung der Höhe der Kosten, welche auf den Abgemahnten zukommen, noch nicht möglich sei. Es wird zudem das "Angebot" unterbreitet, eine Vergleichsvereinbarung zu unterzeichnen. Der Abgemahnte könne somit einmalig 962,39 Euro bezahlen. Im Gegenzug würde die Gamma Entertainment Inc. die Angelegenheit nicht weiter verfolgen.
Was können Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?
Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Wenn Sie auch von einer Abmahnung betroffen sein sollten, lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax unter Beifügung der Abmahnung.