ZIVILRECHT
Abmahnung: MMW Rechtsanwälte erneut für Spring Air GmbH | Urheberrechtsverletzung
Autor: Carsten M. Herrle - Rechtsanwalt
zuletzt bearbeitet am:
Die MMW Rechtsanwälte aus Koblenz verschicken erneut für die Spring Air GmbH Abmahnungen wegen einer vermeintlichen Urheberrechtsverletzung auf eBay Kleinanzeigen.
Inhalt der Abmahnung:
Nach eigenen Angaben verkauft die Spring Air GmbH seit über 20 Jahren gebrauchte Hifi-High End-Geräte über ihren Onlinehandel. Adressaten der Abmahnung sind Personen, die Fotos von den angebotenen Produkten der Spring Air GmbH ohne Berechtigung verwenden.
Vorliegend hat die Abgemahnte einen Plattenspieler der Marke JVC auf eBay Kleinanzeigen zum Kauf angeboten. Zum Bewerben des streitgegenständlichen Angebots soll dieAbgemahnte Fotos verwendet haben, die aus der Urheberschaft der Spring Air GmbH stammen. Der Geschäftsführer der Spring Air GmbH habe diese Fotos mit Hilfe eines teuren Fotoequipments angefertigt und habe der Spring Air GmbH das ausschließliche Nutzungsrecht an den Fotos übertragen. Durch die unberechtigte Nutzung habe die Abgemahnte die Urheberrechte der Spring Air GmbH verletzt.
Forderungen aus der Abmahnung:
Aufgrund der unberechtigten Verwendung des Bildmaterials wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und die Auskunft über Art und Nutzung der Fotografien geltend gemacht. Darüber hinaus begehrt die Spring Air GmbH die Zahlung eines Schadensersatzes aufgrund der unberechtigten Verwendung des Bildmaterials. Dieser wird vorliegend mit 300 Euro pro Bild festgelegt. Ebenso soll die Abgemahnte die Rechtsanwaltsgebühren nach einem Streitwert von 1.600,00 Euro zahlen. Dies sind 280,60 Euro. Die Höhe des Streitwerts kann insoweit variieren, da es darauf ankommt, ob der/die Abgemahnte gewerblich oder privat gehandelt hat. Insgesamt soll die Abgemahnte somit 880,60 Euro (2x 300 Euro + 280,60 Euro) zahlen.
Was können Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?
Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Wenn Sie auch von einer Abmahnung betroffen sein sollten, lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax unter Beifügung der Abmahnung.