ZIVILRECHT
Abmahnung: RA Lehr wegen Markenrechtsverletzung | Marke "Outlaw"
Autor: Carsten M. Herrle - Rechtsanwalt
zuletzt bearbeitet am:
Rechtsanwalt Mirco Lehr aus Frankfurt am Main mahnt im Auftrag von Herrn Yüksel Düzgün einen Online-Händler wegen angeblichen Markenrechtsverletzungen an der Marke "Outlaw"ab.
Inhalt der Abmahnung:
Dem Abgemahnten wird von Seiten der abmahnenden Kanzlei vorgeworfen Kleidung unter Verletzung von Markenrechten im Internet zum Kauf angeboten zu haben. Konkret geht es um die Marke "Outlaw". Diese ist beim DPMA unter der Nr. 010994929 mit Schutz in den Nizza-Klassen 18, 24 und 25 eingetragen. Der Abgemahnte habe laut Abmahnung Kleidung mit dem Aufdruck "Outlaw" zum Kauf angeboten. Eine Genehmigung des Rechteinhabers Herrn Yüksel Düzgün soll dabei nicht bestanden haben. Der Abgemahnte soll somit die Markenrechte des Herrn Yüksel Düzgün an der Marke "Outlaw" verletzt haben.
Forderungen aus der Abmahnung:
Der Abgemahnte wird aufgefordert eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben. Zudem soll er umfangreiche Auskünfte bezüglich der Nutzung der Marke "Outlaw" erteilen. Auch soll der Abgemahnte die Rechtsanwaltskosten nach einem Gegenstandswert von 50.000,00 Euro zahlen. Ebenso wird die Zahlung eines pauschalen Schadensersatzes gefordert.
Was können Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?
Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Wenn Sie auch von einer Abmahnung betroffen sein sollten, lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax unter Beifügung der Abmahnung.