MARKENRECHT
Abmahnung RAe Dr. Eikelau, Masberg & Kollegen | Honda | Aufkleber
Autor: Carsten M. Herrle - Rechtsanwalt
zuletzt bearbeitet am:
Es wird darüber berichtet, dass die Rechtsanwälte Dr. Eikelau, Masberg & Kollegen aus Düsseldorf im Auftrag der Honda Motor Co., Ltd. mit Sitz in Tokio eine Abmahnung wegen einer Markenrechtsverletzung verschickt haben sollen.
Inhalt der Abmahnung:
Dem Abgemahnten wird vorgeworfen, dass er Aufkleber mit der Wort-/Bildmarke „HONDA“ auf der Plattform eBay zum Kauf angeboten haben soll. Honda ist die Inhaberin der Wort-/Bildmarke „HONDA“, die unter der Registernummer EM 003310034 eingetragen ist.
In der Vergangenheit wurde auf den folgenden Internetseiten schon vermehrt über Abmahnungen der Rechtsanwälte Dr. Eikelau, Masberg & Kollegen im Auftrag der Honda Motor Co., Ltd. berichtet:
https://ra-herrle.de/2021/09/06/abmahnung-honda-motor-co-ltd-mahnt-markenrechtsverletzungen-ab-marke-honda-cbr/
https://ra-herrle.de/2019/06/12/kanzlei-mitscherlich-honda/
Forderung aus der Abmahnung:
Aufgrund der Urheberrechtsverletzung wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung sowie die vollumfängliche Auskunft über die Herkunft und den Vertriebsweg von Waren, Einkaufszeiten sowie den erzielten Gewinn verlangt. Darüber hinaus werden Vernichtungsansprüche der Aufkleber und die entstandenen Rechtsanwaltskosten geltend gemacht.
Was können Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?
Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Wenn Sie auch von einer Abmahnung betroffen sein sollten, lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax unter Beifügung der Abmahnung.