ZIVILRECHT
Abmahnung: RAe Kuhnen & Wacker für Hookahaus GmbH & Co. KG | Wettbewerbsrecht
Autor: Carsten M. Herrle - Rechtsanwalt
zuletzt bearbeitet am:
Die Kanzlei Kuhnen & Wacker aus Freising mahnt im Auftrag der Hookahaus GmbH & Co. KG aus Weinheim einen Online-Händler wegen angeblicher Wettbewerbsverstöße ab.
Inhalt der Abmahnung:
Zunächst wird in der Abmahnung ausgeführt, dass die Hookahaus GmbH & Co. KG unter anderem Shishas, Teile für Shishas und Zubehör produziert und vertreibt. Im Folgenden werden mehrere Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht abgemahnt. Auf dem Online-Shop des Abgemahnten würde zunächst ein Link zur OS-Plattform fehlen. Zudem würde der Abgemahnte eine veraltete Widerrufsbelehrung nutzen und dem Verbraucher keine Informationen zum Widerrufsrecht in Textform zur Verfügung stellen. Auch die Informationen zum Muster-Widerrufsformular seien fehlerhaft. Damit habe der Abgemahnte auf verschiedene Weise wettbewerbsrechtliche Verstöße begangen.
Forderungen aus der Abmahnung:
Der abgemahnte Online-Händler wird aufgefordert eine strafbewehrte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung abzugeben. Eine solche sieht für zukünftige Verstöße des Abgemahnten die Zahlung einer festen Vertragsstrafe an den Abmahnenden vor.
Was können Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?
Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Wenn Sie auch von einer Abmahnung betroffen sein sollten, lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax unter Beifügung der Abmahnung.