WETTBEWERBSRECHT
Abmahnung Verein gegen Unwesen in Handel & Gewerbe Köln | Grundpreis
Autor: Carsten M. Herrle - Rechtsanwalt
zuletzt bearbeitet am:
Es wird darüber berichtet, dass der Verein gegen Unwesen in Handel & Gewerbe Köln e.V. eine Abmahnung wegen eines Wettbewerbsverstoßes verschickt haben soll.
Inhalt der Abmahnung:
Abgemahnt wird, dass ein Internetshop Lebensmittel angeboten habe, aber dabei keinen Grundpreis angegeben hat. Bei angebotenen Produkten, die sich nach Gewicht, Länge, Volumen oder Fläche richten, bedarf es der Angabe eines Grundpreises. Auf die Angabe des Grundpreises kann lediglich verzichtet werden, wenn die Lebensmittel mit einer Grundpreiseinheit, zum Beispiel ein Liter oder ein Kilogramm, angeboten werden.
In der Vergangenheit wurde auf den folgenden Internetseiten schon vermehrt über Abmahnungen des Vereins gegen Unwesen in Handel & Gewerbe Köln e.V. wegen diverser Wettbewerbsverstöße berichtet:
https://ra-herrle.de/2021/10/20/abmahnung-verein-gegen-unwesen-in-handel-gewerbe-koeln-e-v/
https://ra-herrle.de/2021/03/15/abmahnung-verein-gegen-unwesen-in-handel-und-gewerbe-koeln-e-v-mahnt-ab-ce-zeichen/
https://ra-herrle.de/2021/01/04/abmahnung-verein-gegen-unwesen-in-handel-und-gewerbe-koeln-e-v-mahnt-ab-mundschutzmaske/
Forderung aus der Abmahnung:
Aufgrund des gerügten Wettbewerbsverstoßes wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung verlangt, die der Abmahnung beigefügt ist.
Was können Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?
Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Wenn Sie auch von einer Abmahnung betroffen sein sollten, lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax unter Beifügung der Abmahnung.