URHEBERRECHT
Abmahnung wegen Streaming oder Filesharing – was tun?
Autor: Christian Radermacher - Rechtsanwalt
zuletzt bearbeitet am:
Warum erhalten Internetnutzer eine Abmahnung?
Wer Filme, Serien, Musik oder Spiele aus vermeintlich kostenlosen Quellen herunterlädt oder im Rahmen von Filesharing-Diensten wie BitTorrent anderen zur Verfügung stellt, riskiert eine urheberrechtliche Abmahnung. Rechteinhaber beauftragen regelmäßig spezialisierte Kanzleien wie FROMMER LEGAL oder Waldorf Frommer mit der Durchsetzung von Ansprüchen.
Betroffen sind meist Anschlussinhaber – also Personen, auf deren Namen der Internetanschluss läuft. Ob diese selbst die Urheberrechtsverletzung begangen haben, spielt zunächst keine Rolle.
Was wird in einer Abmahnung gefordert?
Typischerweise enthält die Abmahnung:
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den Vorwurf eines konkreten Uploads oder Downloads über eine Tauschbörse
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eine strafbewehrte Unterlassungserklärung
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die Forderung nach Zahlung eines pauschalen Vergleichsbetrags (meist 800–1.200 €)
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eine kurze Frist zur Abgabe und Zahlung
Die Unterlassungserklärung bindet Sie ein Leben lang. Wer diese unüberlegt unterzeichnet, geht ein erhebliches Kosten- und Haftungsrisiko ein.
Ist die Abmahnung überhaupt berechtigt?
Viele Abmahnungen sind fehlerhaft. Gründe können sein:
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falsche oder unvollständige IP-Ermittlungen
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veraltete oder ungenaue Beweismittel
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mangelnder Nachweis zur Täterschaft bei gemeinsam genutzten Haushalten
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verjährte Ansprüche
Darüber hinaus müssen Anschlussinhaber nicht automatisch haften, wenn andere Personen im Haushalt (z. B. Kinder, Partner) die angebliche Tat begangen haben. Hier greift die sogenannte „sekundäre Darlegungslast“, die jedoch sorgfältig geprüft werden muss.
Was sollten Sie nach Erhalt einer Abmahnung tun?
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Ruhe bewahren: Nicht zahlen, nicht unterzeichnen, keine Kontaktaufnahme mit der Gegenseite.
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Frist notieren: Die meist sehr kurze Frist (oft 7 Tage) läuft weiter.
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Anwalt einschalten: Eine spezialisierte Kanzlei kann die Abmahnung prüfen, eine modifizierte Unterlassungserklärung verfassen und prüfen, ob die Zahlungsforderung angreifbar ist.
In vielen Fällen lässt sich eine Reduzierung oder komplette Abwehr der Forderung erreichen. Besonders wichtig ist eine schnelle Reaktion, da gerichtliche Schritte sonst drohen.
Wie hilft die KANZLEI 441?
Rechtsanwalt Christian Radermacher ist auf Abmahnungen wegen Filesharing, Streaming und Urheberrechtsverletzungen spezialisiert. Die KANZLEI 441 prüft jede Abmahnung individuell, erarbeitet eine maßgeschneiderte Verteidigungsstrategie und wehrt überhöhte oder unberechtigte Forderungen ab – bundesweit und vollständig digital.
Fazit: Wer eine Abmahnung wegen Filesharing oder Streaming erhält, sollte sich keinesfalls zur vorschnellen Zahlung oder Unterzeichnung drängen lassen. Professionelle rechtliche Hilfe zahlt sich aus – oft im wahrsten Sinne des Wortes.
Bei Fragen steht Ihnen die KANZLEI 441 gerne zur Verfügung!
KANZLEI 441
Rechtsanwalt Christian Radermacher
Nimrodstr. 10
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