URHEBERRECHT
Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung – wie reagieren?
Autor: Christian Kramarz - Rechtsanwalt
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Wer im Internet urheberrechtlich geschützte Werke verwendet – sei es ein Foto, ein Text oder Musik –, kann schnell Post vom Anwalt bekommen. Abmahnungen wegen Urheberrechtsverstößen sind weit verbreitet und betreffen nicht nur große Firmen, sondern auch Privatpersonen, Selbstständige oder kleine Online-Shops.
Typische Fälle sind: ein lizenzpflichtiges Bild auf der Website, ein kopierter Text in einem Blog oder ein Musikstück in einem Werbevideo. Die Abmahnung enthält meist die Forderung nach Unterlassung und Zahlung – oft mehrere hundert Euro. Dazu kommt eine beigefügte Unterlassungserklärung.
Wichtig ist, nichts überstürzt zu unterschreiben oder zu zahlen. Viele Abmahnungen sind überzogen oder fehlerhaft. Beispielsweise fehlt dem Rechteinhaber der Nachweis der Rechtekette oder es bestehen Zweifel an der tatsächlichen Nutzung. Auch die Höhe der geforderten Kosten ist nicht immer angemessen.
Eine anwaltliche Prüfung lohnt sich in nahezu jedem Fall. Ein erfahrener Anwalt im Urheberrecht kann den Abmahngrund analysieren, die Unterlassungserklärung prüfen und gegebenenfalls modifizieren. So lässt sich das Kostenrisiko minimieren und gleichzeitig verhindern, dass man sich zu weitreichenden Verpflichtungen bekennt.
Gerade im digitalen Raum ist das Urheberrecht oft komplex. Inhalte werden schnell geteilt, kopiert oder weiterverwendet – ohne böse Absicht, aber mit rechtlichen Folgen. Deshalb ist es wichtig, sich gut beraten zu lassen und in Zukunft präventiv auf lizenzsichere Inhalte zu achten.
Mehr Infos und Hilfe zum Thema gibt’s auf der Kanzleiwebsite.