STRAFRECHT
Achtung „POZILEI“ - Geldbuße wegen unberechtigtem Tragen von Uniform
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Hamm (jur). Rügt ein Bürger mit einem grau-silberfarbenen „POZILEI“-Aufdruck auf einer neongelben Jacke das Fahrverhalten anderer Verkehrsteilnehmer, darf er sich über eine Geldstrafe wegen strafbaren Missbrauchs von Polizeiuniformen nicht wundern. Dies gilt zumindest dann, wenn die Jacke und das äußere Erscheinungsbild einer echten Polizeiuniform zum verwechseln ähnlich ist, entschied das Oberlandesgericht (OLG) Hamm in einem am Montag, 27. Juni 2022, bekanntgegebenen Beschluss (Az.: 4 RVs 62/22).
Damit muss ein 43-Jähriger aus Borchen bei Paderborn wegen unbefugten Tragens von Uniformen eine Geldstrafe in Höhe von 30 Tagessätzen zu je 55 Euro, insgesamt 1.650 Euro bezahlen. Der Mann war am 6. Februar 2020 mit einer dunkelblauen Hose und einer neonfarbenen Jacke mit seinem Pedelec in Paderborn unterwegs. Auf der Jacke waren silberfarbene Reflektorstreifen und in großen, grau-silberfarbenen Druckbuchstaben die Aufschrift „POZILEI“ angebracht.
An einer Kreuzung klopfte der vermeintliche „Pozeilist“ an die Seitenscheibe eines Autos und rügte die Fahrweise der darin befindlichen Fahrerin. Als echter Polizeibeamter gab er sich jedoch nicht aus.
Das Verhalten hatte Folgen. Zwar wurde dem Mann keine Amtsanmaßung zur Last gelegt, da er sich nicht als Polizist ausgegeben hatte. Das Landgericht Paderborn wertete das Outfit des Mannes jedoch als unbefugtes Tragen von Uniformen. Nach dem Gesetz sei es hierfür ausreichend, dass eine zum Verwechseln ähnliche Uniform getragen werde.
Solch eine ausreichende Ähnlichkeit sei hier wegen des Gesamteindrucks und der Aufschrift „POZILEI“ vorhanden. Denn bei flüchtiger Betrachtung könne aus dem Buchstabensalat durchaus „POLIZEI“ gelesen werden. Die Geldstrafe in Höhe von insgesamt 1.650 Euro sei damit gerechtfertigt.
Das OLG bestätigte mit Beschluss vom 9. Juni 2022 die landgerichtliche Entscheidung. Die nordrhein-westfälische Fahrrad-Polizei trage ebenfalls neongelbe Warn- und Schutzwesten, auf denen in grau-reflektierenden Buchstaben das Wort „POLIZEI“ statt „POZILEI“ prangt. Das gesamte Erscheinungsbild könne einen „objektiven, nicht besonders sachkundigen und nicht genau prüfenden Beobachter“ zu der Annahme führen, dass es sich um eine Polizeiuniform handelt. Die Geldstrafe sei daher rechtmäßig verhängt worden. Unerheblich sei es, dass die Zeugen hier letztlich doch bemerkten, keinen echten Polizisten vor sich zu haben.
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Autor: Rechtsanwalt Sebastian Einbock